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   BPatG, 17.02.2000 - 25 W (pat) 124/99   

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BPatG, 17.02.2000 - 25 W (pat) 124/99 (https://dejure.org/2000,23711)
BPatG, Entscheidung vom 17.02.2000 - 25 W (pat) 124/99 (https://dejure.org/2000,23711)
BPatG, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 25 W (pat) 124/99 (https://dejure.org/2000,23711)
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  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus BPatG, 17.02.2000 - 25 W (pat) 124/99
    In neueren Entscheidungen führt der BGH aus, daß bei rezeptpflichtigen Präparaten jedenfalls überwiegend auf die Verwechslungsgefahr in den Fachkreisen von Ärzten und Apothekern abzustellen sei (vgl hierzu BGH GRUR 1993, 118 ff, 119 - "Corvaton/Corvasal" und GRUR 1995, 50 ff, 52 - "Indorektal/Indohexal"), was in gewissem Umfang auch bei einseitiger Rezeptpflicht gilt (vgl dazu BGH MarkenR 1999, 154, 156 - Cefallone).

    Dies wird besonders deutlich, wenn die Auswirkungen des Warenabstandes für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr nach anerkannten markenrechtlichen Grundsätzen (vgl zB BGH GRUR 1993, 118 ff, 119 reSp unter II.3. "Corvaton/Corvasal") betrachtet werden, die jetzt auch in der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG zum Ausdruck kommen.

  • BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen

    Auszug aus BPatG, 17.02.2000 - 25 W (pat) 124/99
    Die Zahl der mündlichen Benennungen - insbesondere durch die Verbraucher - ist jedoch erheblich reduziert, weshalb die Gefahr von Verwechslungen im Regelfall herabgesetzt ist (so schon BGH GRUR 1968, 550 ff, 552 - "Poropan").
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus BPatG, 17.02.2000 - 25 W (pat) 124/99
    In neueren Entscheidungen führt der BGH aus, daß bei rezeptpflichtigen Präparaten jedenfalls überwiegend auf die Verwechslungsgefahr in den Fachkreisen von Ärzten und Apothekern abzustellen sei (vgl hierzu BGH GRUR 1993, 118 ff, 119 - "Corvaton/Corvasal" und GRUR 1995, 50 ff, 52 - "Indorektal/Indohexal"), was in gewissem Umfang auch bei einseitiger Rezeptpflicht gilt (vgl dazu BGH MarkenR 1999, 154, 156 - Cefallone).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 17.02.2000 - 25 W (pat) 124/99
    In neueren Entscheidungen führt der BGH aus, daß bei rezeptpflichtigen Präparaten jedenfalls überwiegend auf die Verwechslungsgefahr in den Fachkreisen von Ärzten und Apothekern abzustellen sei (vgl hierzu BGH GRUR 1993, 118 ff, 119 - "Corvaton/Corvasal" und GRUR 1995, 50 ff, 52 - "Indorektal/Indohexal"), was in gewissem Umfang auch bei einseitiger Rezeptpflicht gilt (vgl dazu BGH MarkenR 1999, 154, 156 - Cefallone).
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