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   BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03   

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BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03 (https://dejure.org/2004,25665)
BPatG, Entscheidung vom 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03 (https://dejure.org/2004,25665)
BPatG, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 24 W (pat) 197/03 (https://dejure.org/2004,25665)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03
    Ein Wortzeichen muß daher nach dieser Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl EuGH GRUR 1999, 723, 725 f (Nr. 25-37) "Chiemsee"; MarkenR 2003, 450, 453 (Nr. 32) "DOUBLEMINT").
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03
    Vielmehr ist die Frage eines möglichen beschreibenden Charakters der fraglichen Angaben stets in konkretem Bezug zu den jeweils angemeldeten Waren oder Dienstleistungen zu beurteilen (vgl BGH GRUR 2001, 1042, 1042 "REICH UND SCHÖN"; GRUR 2001, 1043, 1045 f "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten").
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03
    Vielmehr ist die Frage eines möglichen beschreibenden Charakters der fraglichen Angaben stets in konkretem Bezug zu den jeweils angemeldeten Waren oder Dienstleistungen zu beurteilen (vgl BGH GRUR 2001, 1042, 1042 "REICH UND SCHÖN"; GRUR 2001, 1043, 1045 f "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03
    Zum anderen muß die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden, das besagt, daß sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (vgl EuG MarkenR 2002, 260, 266 "SAT.2"; vgl auch EuGH vom 12. Februar 2004 - C-218/01 Nr. 59 ff - zur grundsätzlichen Unbeachtlichkeit von Voreintragungen).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03
    Dabei ist bei sehr weit gefaßten Waren- oder Dienstleistungsoberbegriffen, wie die vorliegend beanspruchte Formulierung "Dienstleistungen im Internet" einen darstellt, zu berücksichtigen, daß das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bereits dann greift, wenn die angemeldeten Angaben Merkmale nur einzelner, unter den Oberbegriff fallender Waren oder Dienstleistungen bezeichnen (vgl BGH GRUR 2002, 261, 262 "AC").
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03
    Angesichts des - wie dargelegt - für die beanspruchten "Dienstleistungen im Internet" im Vordergrund stehenden, den angesprochenen Verkehrskreisen ohne weiteres ersichtlichen, unmittelbar beschreibenden Aussagegehalts der in der sprachüblichen Form einer Aufzählung aneinandergereihten Angaben "b2bopen", fehlt der angemeldeten Marke außerdem, auch ohne den Nachweis einer beschreibenden Verwendung der konkret beanspruchten Kombination in Alleinstellung, die erforderliche Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl ua BGH GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch").
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03
    Ferner ist die aufzählende Aneinanderreihung, mittels Bindestrich voneinander abgesetzter, beschreibender Begriffe eine im Rahmen von Produktbeschreibungen gebräuchliche, mithin nicht ungewöhnliche Sprachform (vgl EuGH GRUR 2001, 1145, 1147 (Nr. 40, 42 u 43) "Babydry").
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03
    Zum einen handelt es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung (vgl ua BH GRUR 1997, 527, 529 "Autofelge"; BlPMZ 1998, 248, 249 "Today").
  • EuG, 20.11.2002 - T-79/01

    Bosch / HABM (Kit Pro)

    Auszug aus BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03
    Wie dargelegt, geht die Zusammenstellung der beiden Termini aus dem Bereich der Computer- und IT-Fachsprache begriffsinhaltlich nicht über die Summe der Einzelbestandteile hinaus (vgl EuG GRUR Int 2003, 545, 547 (Nr. 29) "Kit Pro" u "Kit Super Pro") und ergänzt sich zu einer in bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen naheliegend beschreibenden Gesamtaussage.
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 17.02.2004 - 24 W (pat) 197/03
    Zum einen handelt es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung (vgl ua BH GRUR 1997, 527, 529 "Autofelge"; BlPMZ 1998, 248, 249 "Today").
  • BPatG, 20.06.2013 - 30 W (pat) 532/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "2gether4life" - Unterscheidungskraft - kein

    Hergeleitet aus dem Bereich der SMS ist diese Verwendung als Kurzform seit langem in der Werbung gebräuchlich und in diesem Sinn in Entscheidungen des Bundespatentgerichts gewürdigt worden (vgl. 30 W (pat) 42/00 - SCAN2Print; 25 W (pat) 21/01 - web2cad; 29 W (pat) 102/01 - Call 2 day; 24 W (pat) 197/03 - b2b-open; jeweils veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts; vgl. auch HABM R 1120/05-1 - CLICK2CALL; R 1121/05-1 - CLICK2DIAL; jeweils veröffentlicht auf der Homepage des HABM, Zusammenfassungen veröffentlicht bei PAVIS).
  • BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 19/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "cover2dry" - keine Unterscheidungskraft

    Hergeleitet aus dem Bereich der SMS ist diese Verwendung als Kurzform seit langem in der Werbung gebräuchlich und in diesem Sinn in Entscheidungen des Bundespatentgerichts gewürdigt worden (vgl. 30 W (pat) 42/00 - SCAN2Print; 25 W (pat) 21/01 - web2cad; 29 W (pat) 102/01 - Call 2 day; 24 W (pat) 197/03 - b2b-open; jeweils veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts; vgl. auch HABM R 1120/05-1 - CLICK2CALL; R 1121/05-1 - CLICK2DIAL; jeweils veröffentlicht auf der Homepage des HABM, Zusammenfassungen veröffentlicht bei PAVIS).
  • BPatG, 29.10.2018 - 26 W (pat) 516/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Drink2Go" - fehlende Unterscheidungskraft

    ccc) Die in der Mitte eingefügte Zahl "2" wird seit langem als Kürzel und Ersatz für die englische Präposition "to" oder das englische Zahlwort "two" in der Werbung verwendet (vgl. BPatG 33 W (pat) 130/02 - EURO-B2B; 30 W (pat) 19/10 - cover2dry; 33 W (pat) 1/04 - apotheke2u.de; 29 W (pat) 102/01 - Call 2 day; 25 W (pat) 21/01 - web2cad; 30 W (pat) 42/00 - SCAN2Print; 25 W (pat) 21/01 - web2cad; 29 W (pat) 102/01 - Call 2 day; 24 W (pat) 197/03 - b2b-open).
  • BPatG, 18.06.2013 - 27 W (pat) 31/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "OpenChrom" - Unterscheidungskraft

    Das englische Wort "Open" hat im Deutschen die Bedeutung "offen" und ist im Computer- und IT-Bereich eine Fachbezeichnung, die je nach Sachzusammenhang entweder im Sinne von "jedermann zugänglich" oder im Sinne von "system-, hersteller- bzw. plattformunabhängig" zu verstehen ist (vgl. BPatG, BeckRS 2008, 25744, 24 W (pat) 197/03 - b2b-open).
  • BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 25/07
    plattformunabhängig" zu verstehen (vgl. BPatG, 24 W (pat) 197/03 -b2bopen).
  • BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 110/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "OpenVirtue" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Das englische Wort "Open" hat im Deutschen die Bedeutung "offen" und ist im Computer- und IT-Bereich eine Fachbezeichnung, die je nach Sachzusammenhang entweder im Sinne von "jedermann zugänglich" oder im Sinne von "system-, hersteller- bzw. plattformunabhängig" zu verstehen ist (vgl. BPatG, 24 W (pat) 197/03 - b2b-open unter "Entscheidungen" auf der Internetseite des Gerichts).
  • BPatG, 20.02.2006 - 30 W (pat) 248/03
    Das englische Adjektiv "open" hat in der Computer- und IT-Fachterminologie die Bedeutung "offen", wobei "offen" je nach Sachzusammenhang vor allem im Sinn von "jedermann zugänglich" (z. B. "open shop" = offener, für jeden zugänglicher Rechenzentrumsbetrieb; vgl. Schulze, Computer-Englisch, 2002, S. 236; "open acess" = system where many workstations are available for anyone to use = offener Zugang; vgl. PONS, Fachwörterbuch Datenverarbeitung, Engl-Dt, 1997, S. 262; "Open Source Software" = eine Software, deren Quellcode frei zugänglich ist; vgl. Der Brockhaus, a.a.O., S. 657) oder im Sinn von "system-, hersteller- bzw. plattformunabhängig" zu verstehen ist (z. B. "open (communcation) system" = offenes (nicht herstellergebundenes) (Kommunikations-) System = System von miteinander verbundenen Datenendsystemen, deren Kommunikation durch Anforderungen festgelegt ist, so dass jedes weitere Endsystem, das diese Anforderungen erfüllt, in das System aufgenommen werden kann; vgl. Duden, Informatik, 3. Aufl., S. 459; "open bus" = offener Bus (erlaubt den Anschluss beliebiger Peripherie); "open messaging interface" = systemfreie Nachrichtenschnittstelle; "open network architecture" = systemfreie Netzarchitektur; "open standard" = systemfreier Standard; vgl. Hans Herbert Schulze, a.a.O., S. 235 f; "Open ML" (Abk. für "Open Multimedia Language", dt "offene Multimediasprache") = Kodierungsstandard, der in Anlehnung an OpenGL die plattformübergreifende Kommunikation von Multimediadaten zulässt; "Open Document Archtecture" (dt "offene Architektur für Dokumente") = eine in der ISO-Norm 8613 definierte plattformunabhängige Architektur von Programmen ("offene Systeme") ...; vgl. Der Brockhaus, a.a.O., S. 656 u. 655; vgl. auch BPatG 24 W (pat) 197/03 - b2bopen, Zusammenfassung veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
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