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   BPatG, 17.02.2011 - 25 W (pat) 216/09   

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https://dejure.org/2011,15727
BPatG, 17.02.2011 - 25 W (pat) 216/09 (https://dejure.org/2011,15727)
BPatG, Entscheidung vom 17.02.2011 - 25 W (pat) 216/09 (https://dejure.org/2011,15727)
BPatG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 25 W (pat) 216/09 (https://dejure.org/2011,15727)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Wiener Griessler (Widerspruch gegen die Löschung)

    § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Wiener Griessler" - Antrag auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf die Mitteilung des erhobenen Löschungsantrags kann nicht als Widerspruch ausgelegt werden - Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Inhabers einer mit einem Löschungsantrag angegriffenen Marke auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf eine entsprechende Mitteilung kann nicht in einen Widerspruch umgedeutet werden; Fristgerecht erhobener Widerspruch ist notwendige Voraussetzung für ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Wiener Griessler" - Antrag auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf die Mitteilung des erhobenen Löschungsantrags kann nicht als Widerspruch ausgelegt werden - Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung eines ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Wiener Griessler" - Antrag auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf die Mitteilung des erhobenen Löschungsantrags kann nicht als Widerspruch ausgelegt werden - Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    § 54 MarkenG
    Wiener Griessler - Widerspruch gegen eine Löschung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Fristverlängerung durch Markeninhaber im Löschungsverfahren ist regelmäßig kein Widerspruch gegen den Löschungsantrag

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Wiener Griessler" - Antrag auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf die Mitteilung des erhobenen Löschungsantrags kann nicht als Widerspruch ausgelegt werden - Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung eines ...

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 854
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98

    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Rechtsmissbrauch - Berufung auf Geltung

    Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 25 W (pat) 216/09
    Entgegen der Auffassung der Markeninhaberin handelt es sich insoweit nicht um einen in der Beschwerdeinstanz neu eingeführten Löschungsgrund, der als solcher i. S. d. Entscheidung BPatG GRUR 1999, 746, Ziff. II. 2. - Omeprazok nicht zu berücksichtigen wäre.
  • BPatG, 06.08.2003 - 26 W (pat) 51/00
    Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 25 W (pat) 216/09
    Dieser Frist liegt zwar zum einen das Interesse des jeweiligen Löschungsantragstellers zu Grunde, über den Bestand oder Nichtbestand der angegriffenen Marke Klarheit zu erhalten (vgl. BPatG 26 W (pat) 51/00 vom 6. August 2003, S. 6).
  • BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 110/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren - " MELIFLOR (IR-Marke)" -

    Im Weiteren ist eine Prüfung dahingehend erforderlich, ob der Schutzentziehungs-/Löschungsantrag an den Inhaber der angegriffenen Marke ordnungsgemäß zugestellt worden ist, d. h. ob die Frist für den Widerspruch gegen die Schutzentziehung/Löschung zu laufen begonnen hat, und ob die zweimonatige Frist ohne Widerspruchserklärung des Markeninhabers abgelaufen ist (s. zu dieser nicht immer einfachen Fragen: Senatsentscheidung vom 17. Februar 2011, Az.: 25 W (pat) 216/09, GRUR 2011, 854 - Wiener Griessler).
  • BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 74/99
    Im Weiteren ist eine Prüfung dahingehend erforderlich, ob der Schutzentziehungs-/Löschungsantrag an den Inhaber der angegriffenen Marke ordnungsgemäß zugestellt worden ist, d. h. ob die Frist für den Widerspruch gegen die Schutzentziehung/Löschung zu laufen begonnen hat, und ob die zweimonatige Frist ohne Widerspruchserklärung des Markeninhabers abgelaufen ist (s. zu dieser nicht immer einfachen Fragen: Senatsentscheidung vom 17. Februar 2011, Az.: 25 W (pat) 216/09, GRUR 2011, 854 - Wiener Griessler).
  • BPatG, 09.06.2017 - 28 W (pat) 9/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "pIOM" - Bitte um Verlängerung

    Lässt der Inhalt einer Erklärung nicht den Schluss zu, dass eine Entscheidung über einen Widerspruch bereits getroffen wurde, so kann daraus gerade nicht auf den Willen der Markeninhaberin geschlossen werden, dem Löschungsantrag - auch nur vorsorglich - zu widersprechen (vgl. hierzu BPatG GRUR 2011, 854 - Wiener Griessler).
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