Rechtsprechung
BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 99/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 MarkenG, § 91 MarkenG, § 675s Abs 1 BGB
Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Erinnerungsgebühr - nicht aufklärbare Verzögerung im Zahlungsverkehr der Bank - Tatsachenvortrag erst im Beschwerdeverfahren - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 MarkenG, § 91 MarkenG, § 675s Abs 1 BGB
Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Erinnerungsgebühr - nicht aufklärbare Verzögerung im Zahlungsverkehr der Bank - Tatsachenvortrag erst im Beschwerdeverfahren - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr - rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Erinnerungsgebühr - nicht aufklärbare Verzögerung im Zahlungsverkehr der Bank - Tatsachenvortrag erst im Beschwerdeverfahren - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Erinnerungsgebühr - nicht aufklärbare Verzögerung im Zahlungsverkehr der Bank - Tatsachenvortrag erst im Beschwerdeverfahren - keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BPatG, 01.09.2005 - 10 W (pat) 715/02
Auszug aus BPatG, 17.02.2011 - 30 W (pat) 99/10
Unter Heranziehung von § 675s Abs. 1 BGB kann heute bei inländischen Zahlungsaufträgen auf Eingang der Zahlung am Tag nach Zugang vertraut werden (vgl. BPatG 10 W (pat) 715/02 zu § 676a Abs. 2 Nr. 2 BGB a. F., veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts).