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   BPatG, 17.02.2020 - 26 W (pat) 524/18   

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BPatG, 17.02.2020 - 26 W (pat) 524/18 (https://dejure.org/2020,16690)
BPatG, Entscheidung vom 17.02.2020 - 26 W (pat) 524/18 (https://dejure.org/2020,16690)
BPatG, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - 26 W (pat) 524/18 (https://dejure.org/2020,16690)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (51)

  • BPatG, 24.11.2015 - 29 W (pat) 507/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "UNITED VEHICLES" - Unterscheidungskraft - kein

    Auszug aus BPatG, 17.02.2020 - 26 W (pat) 524/18
    Das Anmeldezeichen beschreibe keine Merkmale der beanspruchten Dienstleistungen und sei ebenso unterscheidungskräftig wie die als schutzfähig beurteilten Marken "Baby-Dry" (EuGH GRUR 2001, 1145), "JURIS LIBRI" (BPatG GRUR 1998, 58) und "UNITED VEHICLES" (BPatG 29 W (pat) 507/12).

    (3) Der BPatG-Entscheidung zu "UNITED VEHICLES" (29 W (pat) 507/12) mit der Gesamtbedeutung "Vereinigte Fahrzeuge" lag im Gegensatz zum vorliegenden Fall eine ungewöhnliche Wortverbindung vor.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 17.02.2020 - 26 W (pat) 524/18
    Ausgehend hiervon besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    fff) Dem Wortelement des Anmeldezeichens fehlt es an Besonderheiten in syntaktischer oder semantischer Hinsicht, die die gewählte Kombination als ungewöhnlich erscheinen lassen und eine Unterscheidungskraft begründen könnten (EuGH a. a. O. - CELLTECH; GRUR 2004, 674 Rdnr. 98 - 100 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, Rn. 39 - 41 - BIOMILD; BGH a. a. O. - DüsseldorfCongress; GRUR 2009, 949 Rdnr. 13 - My World).

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 17.02.2020 - 26 W (pat) 524/18
    Ausgehend hiervon besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas?; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas?; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Denn es reicht aus, wenn nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Charakter hat (BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rdnr. 13 - Deutschlands schönste Seiten), wie es bei der Bedeutung "Partnerlose der Generation 50+" in Bezug auf sämtliche in Rede stehenden Dienstleistungen der Fall ist.

  • BPatG, 27.04.2022 - 29 W (pat) 67/20
    Die Verwendung von Versalien bei Wortzeichen gehört zu den einfachsten Mitteln der Werbegrafik und ist per se nicht geeignet, dem Zeichen Unterscheidungskraft zu verleihen (vgl. z. B. BPatG, Beschluss vom 17.02.2020, 26 W (pat) 524/18 - silber SINGLES; Beschluss vom 28.10.2019, 26 W (pat) 548/17 - EASYQUICK).
  • BPatG, 14.04.2021 - 29 W (pat) 580/19
    Schließlich entspricht auch die farbliche Ausgestaltung in Rot und Schwarz den werbeüblichen Gepflogenheiten, so dass auch daraus keine Schutzfähigkeit abgeleitet werden kann (vgl. BPatG, Beschluss vom 26.05.2020, 26 W (pat) 520/18 - BildSMART; Beschluss vom 17.02.2020, 26 W (pat) 524/18 - silber SINGLES; Beschluss vom 19.01.2010, 27 W (pat) 110/09 - it.mta).
  • BPatG, 27.03.2023 - 29 W (pat) 517/20
    Die Kombination zweier gängigen Farben - hier hellgrün und schwarz - und damit die Hervorhebung des letzten Buchstabens durch eine abweichende Farbgebung ist ebenso werbeüblich, wie die durchgehende Großschreibung von PARK (vgl. z. B. auch BPatG, Beschluss vom 17.02.2020, 26 W (pat) 524/18 - silber SINGLES; Beschluss vom 28.10.2019, 26 W (pat) 548/17 - EASYQUICK).
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