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   BPatG, 17.03.2010 - 7 W (pat) 33/04   

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https://dejure.org/2010,32808
BPatG, 17.03.2010 - 7 W (pat) 33/04 (https://dejure.org/2010,32808)
BPatG, Entscheidung vom 17.03.2010 - 7 W (pat) 33/04 (https://dejure.org/2010,32808)
BPatG, Entscheidung vom 17. März 2010 - 7 W (pat) 33/04 (https://dejure.org/2010,32808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 PatG, § 42 Abs 1 PatG, § 42 Abs 3 PatG, § 34 Abs 3 PatG, § 34 Abs 6 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - zur Zurückweisung einer Patentanmeldung aufgrund formeller Mängel - zulässig nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Regelung bzw. gesetzlicher Ermächtigung oder Unumgänglichkeit aufgrund Gewährung des staatlichen Schutzes

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Zurückweisung einer Patentanmeldung aufgrund formeller Mängel - zulässig nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Regelung bzw. gesetzlicher Ermächtigung oder Unumgänglichkeit aufgrund Gewährung des staatlichen Schutzes

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Zurückweisung einer Patentanmeldung aufgrund formeller Mängel - zulässig nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Regelung bzw. gesetzlicher Ermächtigung oder Unumgänglichkeit aufgrund Gewährung des staatlichen Schutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BPatG, 03.05.2017 - 17 W (pat) 39/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verbesserungen beim Datenretrieval" - zur

    Die Vorschrift des § 42 PatG i. V. m. § 34 Abs. 6, § 1 Abs. 2 DPMAV und §§ 1 ff. PatV ist so auszulegen, dass nur die Verletzung solcher Formvorschriften eine Zurückweisung aus formellen Gründen tragen können, die entweder im Gesetz ausdrücklich bestimmt sind oder zu deren Normierung durch den Verordnungsgeber das Gesetz ausdrücklich ermächtigt oder die für die Gewährung des staatlichen Schutzes der angemeldeten Erfindung, also für die Sachprüfung und die Patenterteilung, unumgänglich sind (BPatG vom 17.3.2010 - 7 W (pat) 33/04; BPatG vom 28.5.2015 - 21 W (pat) 50/12; BPatG vom 28.4.2016 - 15 W (pat) 3/16).
  • BPatG, 28.04.2016 - 15 W (pat) 3/16

    Patentbeschwerdeverfahren - "Grillspießanordnung" - zur Zurückweisung einer

    Die Vorschrift des § 42 PatG i. V. m. § 34 Abs. 6, § 1 Abs. 2 DPMAV und §§ 1 ff. PatV ist somit verfassungskonform so auszulegen, dass nur die Verletzung solcher Formvorschriften eine Zurückweisung aus formellen Gründen tragen können, die entweder im Gesetz ausdrücklich bestimmt sind oder zu deren Normierung durch den Verordnungsgeber das Gesetz ausdrücklich ermächtigt oder die für die Gewährung des staatlichen Schutzes der angemeldeten Erfindung, also für die Sachprüfung und die Patenterteilung, unumgänglich sind (vgl. BPatG B. v. 17. März 2010 - 7 W (pat) 33/04).
  • BPatG, 28.05.2015 - 21 W (pat) 50/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren für die Computertomographie sowie

    Die Prüfungsstelle verweist auf die Entscheidung BPatG München, Beschluss vom 17. März 2010 - 7 W (pat) 33/04.
  • BPatG, 20.12.2022 - 8 W (pat) 24/22
    Denn die durch die Rechtsverordnung erlassenen Formvorschriften dürfen nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit ihrer gesetzlichen Zielsetzung betrachtet werden (vergl. dazu auch BPatG Beschluss vom 28. April 2016 15 W (pat) 3/16 - Grillspießanordnung, sowie BPatG B. v. 17. März 2010 - 7 W (pat) 33/04).
  • BPatG, 13.09.2011 - 21 W (pat) 52/06
    Der Scheinbeschluss ist daher bereits aufgrund dieses formellen Mangels aufzuheben, ohne dass es auf die Frage ankommt, ob die Nichteinhaltung der PatV-Vorschriften aus verfassungsrechtlichen Gründen überhaupt zu einer Zurückweisung der Anmeldung führen darf (vgl. BPatG vom 17. März 2010, 7 W (pat) 33/04).
  • BPatG, 13.09.2011 - 21 W (pat) 19/07
    Damit sind die von der Prüfungsstelle 44 gemäß Anlage zu § 12 PatV, Nr. 6 S. 2, gerügten formellen Fehler nicht mehr vorhanden, so dass es nicht mehr auf die Frage ankommt, ob die Nichteinhaltung der PatV-Vorschriften aus verfassungsrechtlichen Gründen überhaupt zu einer Zurückweisung der Anmeldung führen darf (vgl. BPatG vom 17. März 2010, 7 W (pat) 33/04).
  • BPatG, 20.12.2022 - 8 W (pat) 25/22
    Denn die durch die Rechtsverordnung erlassenen Formvorschriften dürfen nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit ihrer gesetzlichen Zielsetzung betrachtet werden (vergl. dazu auch BPatG Beschluss vom 28. April 2016 15 W (pat) 3/16 - Grillspießanordnung, sowie BPatG B. v. 17. März 2010 - 7 W (pat) 33/04).
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