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   BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 543/14   

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https://dejure.org/2015,9862
BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 543/14 (https://dejure.org/2015,9862)
BPatG, Entscheidung vom 17.03.2015 - 27 W (pat) 543/14 (https://dejure.org/2015,9862)
BPatG, Entscheidung vom 17. März 2015 - 27 W (pat) 543/14 (https://dejure.org/2015,9862)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Boxing Squad" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der angemeldeten Wortmarke mit der Bezeichnung "Boxing Squad" als Angabe

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Boxing Squad" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Boxing Squad" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 543/14
    Maßgeblich ist die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers, weil die Waren, für die die Marke hier beansprucht wird, für das allgemeine Publikum bestimmt sind (vgl. EuGH, Urteil vom 16. September 2004 - C-329/02, GRUR Int. 2005, 44 Rn. 24 - SAT 2; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 52/08, GRUR 2009, 952 Rn. 9 - DeutschlandCard).
  • BGH, 01.07.2010 - I ZB 35/09

    Die Vision

    Auszug aus BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 543/14
    Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (st. Rspr. BGH, Beschluss v. 01.07.2010 - I ZB 35/09, GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 17.03.2015 - 27 W (pat) 543/14
    Maßgeblich ist die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers, weil die Waren, für die die Marke hier beansprucht wird, für das allgemeine Publikum bestimmt sind (vgl. EuGH, Urteil vom 16. September 2004 - C-329/02, GRUR Int. 2005, 44 Rn. 24 - SAT 2; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 52/08, GRUR 2009, 952 Rn. 9 - DeutschlandCard).
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