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   BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10   

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BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10 (https://dejure.org/2012,11985)
BPatG, Entscheidung vom 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10 (https://dejure.org/2012,11985)
BPatG, Entscheidung vom 17. April 2012 - 24 W (pat) 521/10 (https://dejure.org/2012,11985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "123pool" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Unterscheidungskraft der Wortmarke "123pool" für Waren aus dem Bereich Schwimmbecken, Umwälzpumpen und vorgefertigte Schwimmbeckenteile

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "123pool" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "123pool" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10
    Für eine Schutzversagung reicht es bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59, Rn. 21 - Companyline; MarkenR 2003,  450, 453, Rn. 32 - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109, Rn. 97 - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115, Rn. 38 - Biomild).

    Voreintragungen führen weder für sich genommen noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage (vgl. EuGH MarkenR 2008, 163, 167 , Rn. 39 - Terranus; GRUR 2004, 674, Rn. 43, 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 - Henkel; BPatG MarkenR 2007, 351, 352 f. - Topline; GRUR 2007, 333, 335 ff. - Papaya; GRUR 2010, 423 amazing discoveries; GRUR 2010, 425 - Volksflat).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10
    Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rn. 62 - Libertel).

    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, 610, Rn. 59 - EUROHYPO; EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rn. 26 - SAT.2; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rn. 60 - Libertel).

  • BPatG, 23.09.2008 - 33 W (pat) 113/06

    "1 2 3 dabei" nicht als Marke für Internetauktionen schutzfähig

    Auszug aus BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10
    v. 24. November 2008 - 123soft/1-2-3, BPatG 33 W (pat) 113/06, Entsch.

    Ziffern und Zahlen, die, wie hier, als Synonyme zur Beschreibung bestimmter Eigenschaften oder Vorgänge dienen können, fehlt insoweit die Unterscheidungskraft (vgl. BPatG 33 W (pat) 113/06, Entsch.

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Rn. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).

    Aber auch anderen Angaben kann die Unterscheidungskraft fehlen, etwa wenn sie sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Rn. 28 - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, 610, Rn. 59 - EUROHYPO; EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rn. 26 - SAT.2; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rn. 60 - Libertel).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10
    Unterscheidungskraft i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rn. 62 - Libertel).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, 610, Rn. 59 - EUROHYPO; EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rn. 26 - SAT.2; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rn. 60 - Libertel).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10
    Für eine Schutzversagung reicht es bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59, Rn. 21 - Companyline; MarkenR 2003,  450, 453, Rn. 32 - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109, Rn. 97 - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115, Rn. 38 - Biomild).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Rn. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 521/10
    Voreintragungen führen weder für sich genommen noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben, denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage (vgl. EuGH MarkenR 2008, 163, 167 , Rn. 39 - Terranus; GRUR 2004, 674, Rn. 43, 44 - Postkantoor; GRUR 2004, 428, Nr. 63 - Henkel; BPatG MarkenR 2007, 351, 352 f. - Topline; GRUR 2007, 333, 335 ff. - Papaya; GRUR 2010, 423 amazing discoveries; GRUR 2010, 425 - Volksflat).
  • BPatG, 24.11.2008 - 30 W (pat) 7/08
  • BPatG, 01.12.2009 - 27 W (pat) 220/09

    Voreintragungen im Anmeldeverfahren

  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

  • BPatG, 19.09.2005 - 30 W (pat) 280/03
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • BPatG, 03.09.1997 - 28 W (pat) 225/96
  • BGH, 18.04.2002 - I ZB 23/99

    "Zahl "1""; Unterscheidungskraft und Freihaltungsbedürfnis

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BPatG, 23.07.2013 - 25 W (pat) 519/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "PLASMA123" - keine Unterscheidungskraft

    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass das Zahlenelement nicht für sich allein, sondern  im Kontext des konkreten Gesamtzeichens, hier also mit dem Sachbegriff, und im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten, die so gekennzeichnet werden sollen, zu betrachten und beurteilen ist (s. auch Beschluss vom 17. April 2012 des 24. Senats, 24 W (pat) 521/10 - pool123, zu finden in PAVIS PROMA, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen betreffend Anmeldezeichen mit der Zahlenreihe 123).
  • BPatG, 19.03.2014 - 26 W (pat) 94/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "uno due tre/EINS ZWEI DREI (Wort-Bild-Marke)" - zur

    Dementsprechend ist die Abfolge der Zahlen 1-2-3 wiederholt bereits als eine beschreibende und freihaltungsbedürftige sowie zudem nicht unterscheidungskräftige Angabe bewertet worden, die für sich genommen dem Markenschutz nicht zugänglich ist  (siehe z. B. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 521/10, Beschluss vom 17.04.2012 - 123pool; 25 W (pat) 519/12, Beschluss vom 23.07.2013 - PLASMA123).
  • BPatG, 23.07.2013 - 25 W (pat) 520/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "BLUT123" - keine Unterscheidungskraft

    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass das Zahlenelement nicht für sich allein, sondern  im Kontext des konkreten Gesamtzeichens, hier also mit dem Sachbegriff, und im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten, die so gekennzeichnet werden sollen, zu betrachten und beurteilen ist (s. auch Beschluss vom 17. April 2012 des 24. Senats, 24 W (pat) 521/10 - pool123, zu finden in PAVIS PROMA, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen betreffend Anmeldezeichen mit der Zahlenreihe 123).
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