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   BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18   

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BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18 (https://dejure.org/2019,14611)
BPatG, Entscheidung vom 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18 (https://dejure.org/2019,14611)
BPatG, Entscheidung vom 17. April 2019 - 28 W (pat) 521/18 (https://dejure.org/2019,14611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Kasap" - zur Prüfung der konkreten Unterscheidungskraft eines Zeichens - Berücksichtigung unterschiedlicher inländischer Sprachkreise - Prüfung in Bezug auf handelsübliche Lebensmittel und Getränke - auch das Verständnis türkischsprachiger ...

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kasap" - zur Prüfung der konkreten Unterscheidungskraft eines Zeichens - Berücksichtigung unterschiedlicher inländischer Sprachkreise - Prüfung in Bezug auf handelsübliche Lebensmittel und Getränke - auch das Verständnis türkischsprachiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 23/02

    "Gazoz"; Unlauterkeit der Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18
    Wie der Bundesgerichtshof insbesondere im Zusammenhang mit der Beurteilung der Verwechslungsgefahr entschieden hat, ist aber ausnahmsweise die Bildung und Berücksichtigung verschiedener Verkehrskreise gerechtfertigt, sofern solche sich - wie insbesondere bei unterschiedlichen Sprachkreisen - objektiv voneinander abgrenzen lassen (vgl. BGH GRUR 2012, 64, Rdnr. 9 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2013, 631, Rdnr. 64 - AMARULA/Marulablu; ferner in Bezug auf den damaligen Art. 12 lit. b GMV und auf § 26 Abs. 3 MarkenG: BGH GRUR 2004, 947, 948 - Gazoz und GRUR 2015, 587, Rdnr. 23 ff. - PINAR).

    (2) Entgegen dem nicht näher belegten Vorbringen der Anmelderin findet sich in dem Urteil des BGH, GRUR 2004, 947 - Gazoz, kein Hinweis darauf, dass türkischsprachige Verkehrskreise im Rahmen der Prüfung der Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht zu berücksichtigen sind.

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18
    Die Anmelderin geht dabei zu Recht davon aus, dass die Begründung sich regelmäßig auf alle von der Zurückweisung betroffenen Waren und Dienstleistungen zu erstrecken hat (vgl. EuGH GRUR 2007, 425, Rdnr. 32 und 36 - MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952, Rdnr. 9 - DeutschlandCard; BPatG, Beschluss vom 2. November 2016, 24 W (pat) 524/15 - kerzenzauber).

    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder die Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn durch sie ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (vgl. BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; GRUR 2014, 569, Rdnr. 14 - HOT; GRUR 2016, 934, Rdnr. 12 - OUI).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, Rdnr. 24 - SAT 2; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).

    Das angesprochene Publikum wird nämlich annehmen, dass die Waren von einem beliebigen Kasap bzw. Metzger stammen, so dass jedenfalls ein eng beschreibender Bezug zu den beanspruchten Fleisch- und Wurstwaren besteht (vgl. etwa BPatG, Beschluss vom 22. Juni 2010, 24 W (pat) 57/09 - webadvocat ; Beschluss vom 28. Juli 2015, 25 W (pat) 518/14 - Steuerkaufmann; zu ähnlichen Gestaltungen EuGH GRUR 2010, 534 - PRANAHAUS; BGH GRUR 2014, 376, Rdnr. 16 - grill meister; m. w. N. Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 101 und 106).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18
    Sie sind an den allgemeinen Eintragungshindernissen zu messen (vgl. EuGH GRUR 2004, 946, Rdnr. 30 - Nichols; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 248).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18
    Denn solche Varianten sind von den allgemeinen Warenangaben umfasst, so dass die Anmeldung des Zeichens auch für diese Oberbegriffe zurückgewiesen werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 261, 262 - AC; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 42).
  • BPatG, 12.10.2010 - 25 W (pat) 6/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "BIOTEEMANUFAKTUR (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18
    Sie steht insoweit einem Hinweis auf die Vertriebsstätte gleich (vgl. BPatG, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 106).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18
    Ob der Eintragung des angemeldeten Zeichens auch das Schutzhindernis gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegensteht, wofür nach Sachlage einiges spricht (vgl. zu Angaben mit eng beschreibendem Bezug zu den beanspruchten Waren BGH GRUR 2012, 272, Rdnr. 14 - Rheinpark-Center Neuss), kann im Hinblick auf das Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG dahingestellt bleiben.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2018, 301, Rdnr. 12 - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2013, 731, Rdnr. 22 - Kaleido).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rdnr. 30 - Henkel; BGH GRUR 2006, 850, Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem

    Auszug aus BPatG, 17.04.2019 - 28 W (pat) 521/18
    Wesentlich ist, dass ein Verfahrensbeteiligter dem Beschluss entnehmen kann, welcher Grund in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht für die Entscheidung über die Anmeldung in Bezug auf die beanspruchten Waren bzw. Dienstleistungen maßgebend gewesen ist (vgl. BGH GRUR 2003, 546, 548 - TURBO TABS; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, § 61, Rdnr. 7, und § 83, Rdnr. 56).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • EuGH, 15.02.2007 - C-239/05

    BVBA Management, Training en Consultancy - Marken - Richtlinie 89/104/EWG -

  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

  • BPatG, 22.06.2010 - 24 W (pat) 57/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "webadvocat" - keine

  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 50/11

    Bogner B/Barbie B

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • BPatG, 14.05.2013 - 28 W (pat) 61/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "ipek (Wort-Bild-Marke)/iPEK YUFKA (Wort-Bild-Marke)"

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 221/12

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Inverkehrbringen einer als Spirituose

  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 114/13

    PINAR - Markenlöschungsverfahren: Prüfung rechtserhaltender Benutzung einer

  • BPatG, 28.07.2015 - 25 W (pat) 518/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Steuerkaufmann" - Freihaltungsbedürfnis -

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BPatG, 02.11.2016 - 24 W (pat) 524/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "kerzenzauber (Wort-Bild-Marke)" - Verfahrensmangel -

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • BPatG, 01.02.2024 - 30 W (pat) 531/21
    Nach alldem sind türkischsprachige Verbraucher als relevanter inländischer und damit bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als selbständig zu berücksichtigender Verkehrskreis anzusehen (vgl. zum Lebensmittelbereich BPatG 28 W (pat) 521/18 - Kasap).
  • BPatG, 10.08.2019 - 28 W (pat) 591/17

    YO / YOOFOOD

    Die Frage einer gesonderten Berücksichtigung spanischsprachiger Verkehrskreise, die nach den Grundsätzen einer gespaltenen Verkehrsauffassung nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint (vgl. zur Berücksichtigung türkischsprachiger Verkehrskreise bei Lebensmitteln: BPatG, Beschluss vom 17. April 2019, 28 W (pat) 521/18 - Kasap), kann zugunsten der Widersprechenden im Streitfall dahingestellt bleiben.
  • BPatG, 19.11.2019 - 29 W (pat) 41/18
    Ausgeprägte Türkischkenntnisse können insoweit jedoch regelmäßig nicht zugrunde gelegt werden (vgl. BPatG, Beschluss vom 17. April 2019, 28 W (pat) 521/18 - Kasap, Beschluss vom 14. Mai 2013, 28 W (pat) 61/11 - ipek/IPEK YUFKA).

    Die in diesem Zusammenhang relevante Frage, ob türkischsprachige Verbraucher vorliegend durch ihre Sprachkenntnisse objektiv abgrenzbar sind und damit bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als selbständig zu berücksichtigender inländischer Verkehrskreis anzusehen sind, kann vorliegend als nicht entscheidungserheblich dahingestellt bleiben (befürwortend BPatG, Beschluss vom 17. April 2019, 28 W (pat) 521/18 - Kasap; ablehnend BPatG, Beschluss vom 28.04.2016, 26 W (pat) 64/11 - Mangal).

  • BPatG, 24.09.2020 - 25 W (pat) 509/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "KÖZ HAS URFA Holzkohle Grill Restaurant/KÖZ URFA" -

    Da sich der Bundesgerichtshof zu dieser Fragestellung, die eine Mehrheit der Senate des Bundespatentgerichts im hier entschiedenen Sinne beantwortet, noch nicht geäußert hat, hat der 28. Senat des Bundespatentgerichts in einer im letzten Jahr ergangenen Entscheidung die Rechtsbeschwerde zugelassen (Beschluss vom 17. April 2019, 28 W (pat) 521/18 - Kasap; die Entscheidung ist über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich; eine Rechtsbeschwerde ist jedoch nicht eingelegt worden).
  • BPatG, 26.08.2021 - 30 W (pat) 530/20
    Ob bei der Prüfung der Eintragungsfähigkeit von einer Beschränkung auf inländische Verkehrskreise, die regelmäßig der deutschen, der englischen und - mit Einschränkungen - der französischen Sprache mächtig sind, abzusehen ist und auch - objektive abgrenzbare - fremdsprachige Verkehrskreise zu berücksichtigen sind, wenn das in Rede stehende Zeichen sich gerade an Marktteilnehmer mit diesen besonderen Fremdsprachenkenntnissen richten kann und der betreffende fremdsprachige Verkehrskreis nach den gegebenen Verhältnissen des Marktes für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eine selbständige Bedeutung hat ( vgl. dazu BPatG 28 W (pat) 521/18, GRUR-RS 2019, 10782 Nr. 19 - KASAP), kann hier offen bleiben, da die vorliegend relevanten Dienstleistungen sich nicht speziell an italienischsprachige Abnehmer richten.
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