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   BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01   

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BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01 (https://dejure.org/2001,14911)
BPatG, Entscheidung vom 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01 (https://dejure.org/2001,14911)
BPatG, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 25 W (pat) 97/01 (https://dejure.org/2001,14911)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 01.04.1998 - 1 U 463/97

    Begriff der Prozessfähigkeit im Zivilprozess; Begriff der Parteifähigkeit im

    Auszug aus BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    a.) Die Löschung einer GmbH nach § 2 Abs. 1 LöschG (ebenso hinsichtlich des seit dem 1.1. 1999 geltenden § 141 a Abs. 1 Satz 2 FGG, vgl Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Auflage 2000, vgl § 60 Rdn 6 und 7; § 77 Anh Rdn 16) führt dann nicht zu einer Beendigung der Gesellschaft und ihrem Wegfall als Rechtssubjekt sowie dem damit nach § 50 Abs. 1 ZPO korrespondierenden Verlust ihrer Beteiligtenfähigkeit (Parteifähigkeit iSv § 50 ZPO), wenn noch Vermögen vorhanden ist oder wenn die gelöschte Gesellschaft noch an irgendwelchen Abwicklungsmaßnahmen wie zB auch einer Grundbuchberichtigung, Löschungsbewilligung oder einer Zustellung teilnehmen muss (vgl OLG Koblenz NJW-RR 1999, 39, 40; Lutter/Hommelhoff GmbHG, 15. Aufl., 2000, § 74 Rdn 19; Rasner in Rowedder GmbHG, 2. Aufl., 1990, Anh § 60 Rdn 20, § 74 Rdn 12; Scholz-Schmidt, GmbHG, 7. Aufl. 1988, § 74 Rdn 20 mit Rechtsprechungshinweisen; vgl auch zur Beteiligtenfähigkeit PAVIS PROMA BPatG 33 W (pat) 264/98 copal = ICOPAL).

    Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob die Rechtswirkungen des § 86 ZPO sich nur darin erschöpfen, den Fortgang des Verfahrens bis zur Behebung dieses von Amts wegen zu beachtenden Mangels sicherzustellen oder ob auch ein Sachurteil erlassen werden darf (bejahend die Rspr, Übersicht hierzu in OLG Koblenz NJW-RR 1999, 39, 40; ablehnend Zöller ZPO 22. Aufl. 2001, § 87 Rdn 12; vgl auch Weber-Grellet in NJW 1986, 2559, 2600).

    Insoweit ist es allgemein anerkannt, dass zur Austragung eines Streits über derartige (doppelrelevante) Tatsachen die Verfahrensvoraussetzung als gegeben zu unterstellen ist (vgl zB Thomas/Putzo ZPO, 22. Aufl., § 50 Rdn 11; BGH NJW 1982, 238; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 39, 40 mit weiteren Hinweisen).

  • BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93

    Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH

    Auszug aus BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    Auch in diesen Fällen ist die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister nicht Beendigungs-, sondern Auflösungstatbestand (vgl zB Schulze-Osterloh aaO, § 60 Rdn 64 und § 66 Rdn 37) und die GmbH besteht als parteifähige Liquidationsgesellschaft fort (vgl hierzu Schulze-Osterloh aaO, § 60 Rdn 9; BGH NJW 1982, 238; Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl., § 49 Rdn 13), der die Möglichkeit zusteht, ihr gegenüber geltend gemachte Ansprüche abzuwehren (vgl auch BGH NJW-RR 1994, 542).

    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob mit der ganz überwiegend vertretenen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur davon auszugehen ist, dass mit der Löschung einer GmbH nach § 2 Abs. 1 LöschG - auch im Falle eines Fortbestands als nur aufgelöste Gesellschaft - die Vertretungsbefugnis der ehemaligen Geschäftsführer als gesetzliches Vertretungsorgan iSd § 35 GmbHG abweichend von § 66 Abs. 1 GmbHG, wonach in der Regel die Geschäftsführer Liquidatoren sind, entfällt (vgl Zöller aaO, § 51 Rdn 4a; Rasner aaO, Anh § 60 Rdn 18, Bokelmann NJW 1977, 1130, 1131-1132) bzw diese Ämter nicht automatisch fortgeführt werden können (vgl Scholz-Schmidt aaO, Anh § 60 Rdn 20) und deshalb eine nicht anderweitig vertretene (vgl hierzu unten 2b) GmbH prozessunfähig wird (vgl BGH NJW-RR 1994, 542).

    Denn die mit dem Fortbestand der Vollmacht verbundenen Rechtsfolgen können jedenfalls nicht zugunsten des jetzigen Verfahrensbevollmächtigten gelten, da dieser seine Vertretungsmacht nicht von seinem wirksam bevollmächtigten Vorgänger (vgl hierzu BGH NJW-RR 1994, 542), sondern von der bei Vollmachtserteilung bereits nicht mehr vertretungsberechtigten ehemaligen Geschäftsführerin der gelöschten GmbH ableitet.

  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    Auch in diesen Fällen ist die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister nicht Beendigungs-, sondern Auflösungstatbestand (vgl zB Schulze-Osterloh aaO, § 60 Rdn 64 und § 66 Rdn 37) und die GmbH besteht als parteifähige Liquidationsgesellschaft fort (vgl hierzu Schulze-Osterloh aaO, § 60 Rdn 9; BGH NJW 1982, 238; Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl., § 49 Rdn 13), der die Möglichkeit zusteht, ihr gegenüber geltend gemachte Ansprüche abzuwehren (vgl auch BGH NJW-RR 1994, 542).

    Insoweit ist es allgemein anerkannt, dass zur Austragung eines Streits über derartige (doppelrelevante) Tatsachen die Verfahrensvoraussetzung als gegeben zu unterstellen ist (vgl zB Thomas/Putzo ZPO, 22. Aufl., § 50 Rdn 11; BGH NJW 1982, 238; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 39, 40 mit weiteren Hinweisen).

  • BPatG, 22.12.1982 - 27 W (pat) 5/81
    Auszug aus BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    Dies entspricht auch der zu § 11 Abs. 4 Satz 2 WZG vertretenen Rechtsauffassung (vgl BPatGE 25, 236, 239 = GRUR 1983, 320, 321 - Löschungsantrag - zur Zustellung an den nicht mehr materiell berechtigten letzten Firmeninhaber einer erloschenen Handelsgesellschaft; Busse/Starck WZG 6. Aufl., § 11 Rdn 35), auch wenn zu berücksichtigen ist, dass die gesetzliche Formulierung in § 53 Abs. 2 MarkenG "unterrichtet den Inhaber der eingetragenen Marke" von derjenigen des § 11 Abs. 4 Satz 2 WZG "dem als Inhaber des Warenzeichen Eingetragenen" abweicht.

    Grundlage dieses Verfahrens bleibt danach, dass es dem tatsächlich materiell Berechtigten im Falle einer Divergenz zwischen materiellem und formalen Zeichenrecht überlassen bleiben muss, dafür zu sorgen, dass die Eintragung der Wirklichkeit entspricht (vgl hierzu BPatG GRUR 1983, 320, 321 - Löschungsantrag; Fezer Markenrecht, 2. Aufl., § 53 Rdn 4), wenn er eine Beteiligung am Verfahren sicherstellen und das Risiko eines Rechtsverlusts vermeiden will.

  • BPatG, 27.07.1999 - 33 W (pat) 264/98
    Auszug aus BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    a.) Die Löschung einer GmbH nach § 2 Abs. 1 LöschG (ebenso hinsichtlich des seit dem 1.1. 1999 geltenden § 141 a Abs. 1 Satz 2 FGG, vgl Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Auflage 2000, vgl § 60 Rdn 6 und 7; § 77 Anh Rdn 16) führt dann nicht zu einer Beendigung der Gesellschaft und ihrem Wegfall als Rechtssubjekt sowie dem damit nach § 50 Abs. 1 ZPO korrespondierenden Verlust ihrer Beteiligtenfähigkeit (Parteifähigkeit iSv § 50 ZPO), wenn noch Vermögen vorhanden ist oder wenn die gelöschte Gesellschaft noch an irgendwelchen Abwicklungsmaßnahmen wie zB auch einer Grundbuchberichtigung, Löschungsbewilligung oder einer Zustellung teilnehmen muss (vgl OLG Koblenz NJW-RR 1999, 39, 40; Lutter/Hommelhoff GmbHG, 15. Aufl., 2000, § 74 Rdn 19; Rasner in Rowedder GmbHG, 2. Aufl., 1990, Anh § 60 Rdn 20, § 74 Rdn 12; Scholz-Schmidt, GmbHG, 7. Aufl. 1988, § 74 Rdn 20 mit Rechtsprechungshinweisen; vgl auch zur Beteiligtenfähigkeit PAVIS PROMA BPatG 33 W (pat) 264/98 copal = ICOPAL).

    Dies muss entsprechend für die Beteiligung am Löschungsverfahren gelten (vgl auch PAVIS PROMA BPatG 33 W (pat) 264/98 copal = ICOPAL).

  • BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98

    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Rechtsmissbrauch - Berufung auf Geltung

    Auszug aus BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    Denn die Geltendmachung privatrechtlicher Einreden, insbesondere auch die Einrede eines rechtsmissbräuchlichen Parteiverhaltens iSd § 242 BGB, ist im patentamtlichen Löschungs(vor)verfahren nach § 53 MarkenG unbeachtlich (vgl zur Rechtsnatur des Verfahrens auch Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl., § 53 Rdn 3; zur Löschungsklage nach § 55 MarkenG vgl Ingerl/Rohnke MarkenG § 55 Rdn 11; zum Verfahren nach §§ 50, 54 MarkenG BPatG GRUR 1999, 746, 747 - Omeprazok) und kann schon deshalb auch keinen Einfluss auf eine Entscheidung ausüben, welche innerhalb eines solchen Verfahrens den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurückweist.
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZB 164/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Zurücknahme und erneuter Einlegung

    Auszug aus BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob eine Wiedereinsetzung sich bereits deshalb als unbegründet erweist, weil der damalige Bevollmächtigte der Antragsgegnerin die Widerspruchsfrist des § 53 Abs. 2 MarkenG wissentlich verstreichen ließ und es deshalb bereits an einer Verhinderung fehlt oder ob nicht vielmehr auch ein wissentliches, gewolltes Verstreichenlassen der Frist eine Verhinderung darstellen kann oder dieser gleichzusetzen ist, wenn die Säumnis als Folge eines rechtlichen oder tatsächlichen Irrtums gewollt ist (vgl zum Rechtsirrtum Zöller ZPO, 22. Aufl., § 233 Rdn 23 "Rechtsirrtum"; zum Begriff der "verhinderten Fristwahrung" Roth in Stein/ Jonas ZPO, 21. Aufl., § 233 IV, V Rdn 36; anders zur Rücknahme eines Rechtsbehelfs BGH NJW-RR 1998, 638).
  • BGH, 02.04.1998 - V ZB 6/98

    Wirksamkeit und Rechtsfolgen einer Berufungsrücknahme

    Auszug aus BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    Denn für die im Rahmen der beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beurteilende Verschuldensfrage nach § 91 Abs. 1 Satz 1 MarkenG ist es unerheblich, ob die antragsstellende Beteiligte ein Eigenverschulden trifft oder ihr ein Verschulden ihres Rechtsanwalts nach § 82 Abs. 1 MarkenG iVm § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (vgl auch BGH NJW-RR 1998, 1446; Müller, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2000, 322, 326 mit weiteren Hinweisen unter Anm 66).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    Die Beschwerdeführerin war nämlich durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten, dem sie bereits vor Löschung Prozessvollmacht erteilt hatte und der deshalb nach § 86 ZPO, wonach ein Wegfall der Prozessfähigkeit ohne Einfluss auf den Fortbestand der Vollmacht ist, das Verfahren für die vertretene Beschwerdeführerin weiterführen konnte, auch wenn der Verlust der Prozessfähigkeit durch Löschung der GmbH bereits vor Eintritt der Rechtshängigkeit des Verfahrens eingetreten war (vgl BGH NJW 1993, 1654; Zöller ZPO, 22. Aufl. 2001, § 86 Rdn 9; Bork in Stein/Jonas 21. Aufl. 1993, § 86 Rdn 5).
  • OLG Oldenburg, 29.06.1995 - 14 U 14/95

    Gmbh, löschung, Passivprozeß, Bevollmächtigung, Parteifähigkeit, Prozeßfähigkeit,

    Auszug aus BPatG, 17.05.2001 - 25 W (pat) 97/01
    Hierbei ist, sofern jedenfalls für die Erfüllung der noch bestehenden Abwicklungsverbindlichkeiten kein Vermögen erforderlich ist, ohne weiteres von einer passiven Beteiligtenfähigkeit auszugehen (vgl zur Parteifähigkeit iSv § 50 ZPO Schulze-Osterloh aaO, § 74 Rdn 19; Lutter/Hommelhoff aaO, § 74 Rdn 17; vgl dagegen OLG Oldenburg NJW-RR 1996, 160, 161 zum Fall fehlender Realisierbarkeit mangels Vermögen) und auch eine Wiedereintragung in das Handelsregister nicht erforderlich (Schulze-Osterloh aaO, § 60 Rdn 67).
  • BFH, 26.02.1985 - VIII R 125/83

    Kapitalvermögen - Eheleute - Einkommensteuer - Sparerfreibetrag

  • BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 32/19
    Denn die Löschung einer GmbH im Handelsregister führt nur dann zu ihrer Beendigung mit Verlust der Rechts- und Beteiligtenfähigkeit, wenn sie tatsächlich vermögenslos ist; andernfalls besteht sie als Liquidationsgesellschaft fort (vgl. BPatG, Beschluss v. 21. September 2016, 29 W (pat) 552/13 - e-cademy/e-cademy; Beschluss vom 13. November 2006, 30 W (pat) 202/04 - SILIFLOOR; Beschluss vom 17.05.2001, 25 W (pat) 97/01 - DR.

    Soweit das BPatG in einem patentamtlichen Löschungs(vor)verfahren nach § 53 MarkenG (in der bis zum 14. Januar 2019 geltenden Fassung) i.V.m. mit § 49 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, das auf den Verfall einer Marke wegen Wegfalls der Voraussetzungen des § 7 MarkenG gestützt war, eine nach § 2 Abs. 1 LöschG im Handelsregister gelöschte GmbH nicht nur als partei-, sondern auch als prozessfähige Beteiligte angesehen hat, welche durch ihren früheren Geschäftsführer wirksam vertreten werden kann (vgl. BPatGE 44, 113 - DR.

  • BPatG, 27.07.2010 - 24 W (pat) 80/08

    akustilon - Markenbeschwerdeverfahren - Verfalls-Löschungsverfahren - "akustilon"

    Allerdings folgt der Wegfall einer eingetragenen Markeninhaberin nicht ohne weiteres aus der Löschung der betreffenden Firma im Handelsregister; denn ebenso wenig wie bei der Löschung von Kapitalgesellschaften (vgl. z. B. BPatGE 41, 160 - ETHOCYN/Entoxin; BPatGE 44, 113 - DR.
  • BPatG, 21.09.2016 - 29 W (pat) 552/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "e-cademy/e-cademy" - Rechtsübergang - zur

    Denn die Löschung einer GmbH im Handelsregister führt nur dann zu ihrer Beendigung mit Verlust der Rechts- und Beteiligtenfähigkeit, wenn sie tatsächlich vermögenslos ist; andernfalls besteht sie als Liquidationsgesellschaft fort (vgl. BPatG, Beschluss vom 13.11.2006, 30 W (pat) 202/04 - SILIFLOOR; Beschluss vom 17.05.2001, 25 W (pat) 97/01 - DR.
  • BPatG, 21.09.2016 - 29 W (pat) 503/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "CREATOR SPACE" - keine Unterscheidungskraft

    Denn die Löschung einer GmbH im Handelsregister führt nur dann zu ihrer Beendigung mit Verlust der Rechts- und Beteiligtenfähigkeit, wenn sie tatsächlich vermögenslos ist; andernfalls besteht sie als Liquidationsgesellschaft fort (vgl. BPatG, Beschluss vom 13.11.2006, 30 W (pat) 202/04 - SILIFLOOR; Beschluss vom 17.05.2001, 25 W (pat) 97/01 - DR.
  • BPatG, 27.04.2010 - 33 W (pat) 26/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "skyline Haustechnik Vertriebs GmbH (Wort-Bildmarke)"

    Eine GmbH als Markeninhaberin verliert ihre Rechts- und Beteiligtenfähigkeit nicht zwingend durch ihre Auflösung, sondern kann durch den Liquidator oder ggf. durch den ehemaligen Geschäftsführer noch weiter wirksam vertreten werden (Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 7 Rd. 3, § 32 Rd. 101; vgl. BPatGE 41, 160 (162); BPatGE 44, 113 (116)).
  • BPatG, 22.01.2014 - 26 W (pat) 13/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "EVONIC" - bösgläubige

    Die Löschung einer GmbH nach § 2 LöschG bzw. dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden § 141 a FGG führt dann nicht zu einer Beendigung der Gesellschaft und ihrem Wegfall als Rechtssubjekt sowie dem damit nach § 50 Abs. 1 ZPO korrespondierenden Verlust ihrer Beteiligtenfähigkeit (Parteifähigkeit i. S. v. § 50 ZPO), wenn noch Vermögen vorhanden ist oder wenn die gelöschte Gesellschaft noch an irgendwelchen Abwicklungsmaßnahmen, wie z. B. einer Grundbuchberichtigung, Löschungsbewilligung oder einer Zustellung teilnehmen muss (OLG Koblenz NJW-RR 1999, 39, 40; BPatGE 44, 113, 116 - DR.
  • BPatG, 10.03.2021 - 28 W (pat) 22/19
    Vertreten wird die Löschungsantragsgegnerin durch ihren früheren Geschäftsführer N..., der dadurch jedoch nicht die Stellung eines Beteiligten erlangt (vgl. auch BPatGE 44, 113, Beschluss des 25. Senats vom 17. Mai 2001, 25 W (pat) 97/01 - DR.
  • BPatG, 30.11.2010 - 27 W (pat) 592/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der

    Es kann jedoch die Einschaltung der Hilfsperson ein eigenes Verschulden des Antragstellers darstellen, wenn er die Hilfsperson nicht sorgfältig ausgewählt, instruiert und überwacht hat, oder ein verschuldeter Organisationsmangel vorlag (s. a. BPatGE 44, 113; Kober-Dehm in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 91 Rn. 11; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 91 Rn. 19).
  • BPatG, 12.02.2008 - 24 W (pat) 59/02
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass wie bei einer von Amts wegen im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auch bei einer AG die Vollbeendigung der Gesellschaft erst eintritt, wenn tatsächlich Vermögenslosigkeit vorliegt (vgl. zu dieser str. Frage Hüffer, a. a. O., § 262 Rdn. 23 m. w. N.), fehlt es hier an der nach der Rechtsprechung insoweit erforderlichen Voraussetzung, dass der Gesellschaft in dem betreffenden Rechtsstreit noch vermögensrechtliche Ansprüche zustehen (vgl. BGH GRUR 1991, 522 f. "Feuerschutzabschluß"; BGH VersR 1995, 945, 946; BGH Beschluss v. 28. März 2006, X ZR 59/04; BPatGE 44, 113, 116 "DR.
  • BPatG, 15.10.2002 - 27 W (pat) 195/01
    Ihr steht insbesondere nicht die Löschung der Anmelderin im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit nach § 141 a FGG entgegen, da auch eine gelöschte Gesellschaft die von ihr in Anspruch genommenen Vermögensrechte, zu denen auch eine angemeldete Marke zählt, gerichtlich geltend machen kann (vgl BGH NJW-RR 1994, 542; BPatGE 44, 113).
  • BPatG, 10.03.2021 - 28 W (pat) 54/18
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