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   BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02   

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BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02 (https://dejure.org/2006,10664)
BPatG, Entscheidung vom 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02 (https://dejure.org/2006,10664)
BPatG, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 29 W (pat) 88/02 (https://dejure.org/2006,10664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • markenmagazin:recht

    § 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; § 33 Abs. 1 MarkenG; § 36 Abs. 2 Satz 2 MarkenG
    KielNET

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Rechtmäßigkeit der Praxis des Deutschen Patent- und Markenamtes bei Behandlung eines einzigen Antrags mit mehreren Markenwiedergaben als wirksame Anmeldung mehrerer Marken ; Mindesterfordernisse einer wirksamen Markenanmeldung; Wichtigkeit der genauen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 63
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02
    Enthält das Verzeichnis einen weiten Oberbegriff, ist die Eintragung bereits dann zu versagen, wenn ihr für eine unter diesen Oberbegriff fallende Einzelware oder -dienstleistung ein Schutzhindernis entgegen steht (vgl. BGH GRUR 2002, 261, 262 - AC).
  • BPatG, 30.10.2002 - 29 W (pat) 357/00
    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02
    Auf Grund dieser besonderen Branchenübung ist davon auszugehen, dass das angesprochene Publikum in der Kombination einer geografischen Angabe mit dem Bestandteil "Net" den Hinweis auf einen regionalen Anbieter erkennt (vgl. BPatG 29 W (pat) 38/02 - Frankenwind; 29 W (pat) 7/04 - Lippe Energie, 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02
    Das verfahrensrechtliche Erfordernis einer klaren und eindeutigen Markenwiedergabe entspricht damit dem materiellrechtlichen Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit nach § 8 Abs. 1 MarkenG (vgl. EuGH GRUR 2004, 858, Rn. 32 - Heidelberger Bauchemie GmbH; GRUR 2004, 54, Rn. 55 - Shield Mark/Kist; GRUR 2003, 145, Rn. 55 - Sieckmann; GRUR 2003, 604, Rn. 29 - Libertel).
  • EuGH, 27.11.2003 - C-283/01

    EIN HÖRZEICHEN IST UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN ALS MARKE EINTRAGUNGSFÄHIG

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02
    Das verfahrensrechtliche Erfordernis einer klaren und eindeutigen Markenwiedergabe entspricht damit dem materiellrechtlichen Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit nach § 8 Abs. 1 MarkenG (vgl. EuGH GRUR 2004, 858, Rn. 32 - Heidelberger Bauchemie GmbH; GRUR 2004, 54, Rn. 55 - Shield Mark/Kist; GRUR 2003, 145, Rn. 55 - Sieckmann; GRUR 2003, 604, Rn. 29 - Libertel).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-273/00

    Sieckmann

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02
    Das verfahrensrechtliche Erfordernis einer klaren und eindeutigen Markenwiedergabe entspricht damit dem materiellrechtlichen Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit nach § 8 Abs. 1 MarkenG (vgl. EuGH GRUR 2004, 858, Rn. 32 - Heidelberger Bauchemie GmbH; GRUR 2004, 54, Rn. 55 - Shield Mark/Kist; GRUR 2003, 145, Rn. 55 - Sieckmann; GRUR 2003, 604, Rn. 29 - Libertel).
  • BPatG, 18.02.2004 - 29 W (pat) 7/04
    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02
    Auf Grund dieser besonderen Branchenübung ist davon auszugehen, dass das angesprochene Publikum in der Kombination einer geografischen Angabe mit dem Bestandteil "Net" den Hinweis auf einen regionalen Anbieter erkennt (vgl. BPatG 29 W (pat) 38/02 - Frankenwind; 29 W (pat) 7/04 - Lippe Energie, 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie).
  • BPatG, 07.07.2004 - 29 W (pat) 38/02
    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02
    Auf Grund dieser besonderen Branchenübung ist davon auszugehen, dass das angesprochene Publikum in der Kombination einer geografischen Angabe mit dem Bestandteil "Net" den Hinweis auf einen regionalen Anbieter erkennt (vgl. BPatG 29 W (pat) 38/02 - Frankenwind; 29 W (pat) 7/04 - Lippe Energie, 29 W (pat) 357/00 - SaarEnergie).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02
    Das verfahrensrechtliche Erfordernis einer klaren und eindeutigen Markenwiedergabe entspricht damit dem materiellrechtlichen Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit nach § 8 Abs. 1 MarkenG (vgl. EuGH GRUR 2004, 858, Rn. 32 - Heidelberger Bauchemie GmbH; GRUR 2004, 54, Rn. 55 - Shield Mark/Kist; GRUR 2003, 145, Rn. 55 - Sieckmann; GRUR 2003, 604, Rn. 29 - Libertel).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02
    Die grafische Gestaltung bewegt sich im Rahmen des Werbeüblichen und wird vom Verkehr daher nicht als herkunftshinweisend erfasst (vgl. BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).
  • LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09

    Unternehmenskennzeichenrecht: Voraussetzungen einer ein Unternehmenskennzeichen

    Hierfür spricht zwar, dass dieses Suchwort wie ein unsichtbarer Metatag im Quelltext einer Internetseite das Auswahlverfahren bezüglich der aufzufindenden Telefonbucheinträge beeinflusst und dazu dienen könnte, den Nutzer des Telefonbuchs auf das durch Eingabe des Suchbegriffs aufzufindende Unternehmen und sein Angebot hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2007, 63 - Impuls ; 2007, 784 - AIDOL ).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass ein fremdes Kennzeichen als Suchwort verwendet werden könnte, um auf eine kennzeichenrechtlich zulässige Benutzung des fremden Zeichens hinzuweisen (BGH GRUR 2007, 63 - Impuls ).

  • BPatG, 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bei einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, welches wie vorliegend auch weite Oberbegriffe wie "Bereitstellung von Telekommunikations- und Computerdienstleistungen", "Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung", "Sammeln, Liefern und Übermitteln von Informationen" und "Erstellen von Computerprogrammen" umfasst, die Löschung einer Marke bereits dann im Umfang des gesamten Oberbegriffs angezeigt ist, wenn sich auch nur für eine spezielle, unter den Oberbegriff fallende Einzeldienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (BGH GRUR 2002, 261, 262 "AC"; BPatG GRUR 2007, 63, 65 - "KielNET").

    GRUR 2007, 63, 65 - "KielNET").

  • BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bei einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, welches wie vorliegend auch weite Oberbegriffe wie "Bereitstellung von Telekommunikations- und Computerdienstleistungen", "Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung", "Sammeln, Liefern und Übermitteln von Informationen" und "Erstellen von Computerprogrammen" umfasst, die Löschung einer Marke bereits dann im Umfang des gesamten Oberbegriffs angezeigt ist, wenn sich auch nur für eine spezielle, unter den Oberbegriff fallende Einzeldienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (BGH GRUR 2002, 261, 262 "AC"; BPatG GRUR 2007, 63, 65 - "KielNET").

    Die Kombination "StadtNet" ist hierbei als sprachübergreifende Kombination des deutschsprachigen Wortes "Stadt" und des englischsprachigen Begriffs "Net" - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - keineswegs ungewöhnlich (vgl. z. B. BPatG PAVIS PROMA, 33 W (pat) 89/99 "NETCLUB"; PAVIS PROMA, 27 W (pat) 93/00 "AGRARNET.de"; PAVIS PROMA, 27 W (pat) 174/00 "GAS-NET"; BPatG GRUR 2007, 63, 65 - "KielNET").

  • BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04

    Variabler Strichcode

    Damit ist diese Marke eine unveränderliche und unteilbare Einheit und ihr Schutzgegenstand ist durch die der Anmeldung beigefügte Beschreibung maßgeblich bestimmt (BGH GRUR 2004, 502, 503 - Gabelstapler II; GRUR 2007, 55 ff. - Farbmarke gelb/grün II; BPatG GRUR 2007, 63, 64 - KielNET).
  • BPatG, 26.06.2009 - 29 W (pat) 19/08
    Zwar können Anmeldeerfordernisse nach § 36 Abs. 2 Satz 2 MarkenG nur innerhalb einer vom Deutschen Patentund Markenamt gesetzten Frist behoben werden, eine solche Frist hat die Markenstelle der Anmelderin aber nicht gesetzt, so dass die Anmelderin die Präzisierung des Anmeldegegenstands noch im Beschwerdeverfahren -mit der Folge der Verschiebung des Anmeldetags -vornehmen konnte (vgl. BPatG GRUR 2007, 63 -KielNET).
  • BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 564/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbige Randgestaltung (rot) auf Telefonverzeichnis

    Die nachträgliche Klarstellung im Beschwerdeverfahren hat gemäß § 33 Abs. 1 MarkenG zur Folge, dass sich der Anmeldetag gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG i. V. m. § 32 Abs. 2 MarkenG auf den Tag der Einreichung der maßgeblichen Ergänzung, hier den 17. Dezember 2012, verschiebt (BPatG GRUR 2007, 63 - KielNET).
  • BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 67/07

    Bleistift mit Kappe

    Die einen Anmeldetag begründende Markenwiedergabe nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hat allerdings auf Grund des verfassungsrechtlichen Gebotes der Bestimmtheit eines den Schutz nach Art. 14 GG beanspruchenden Markenrechts eindeutig zu sein (vgl. BPatG, Beschluss vom 17. Mai 2006 -29 W (pat) 88/02 -KielNET).
  • BPatG, 10.10.2019 - 30 W (pat) 505/17
    In rechtlicher Hinsicht übersieht das Vorbringen der Anmelderin, dass die Schutzunfähigkeit einer Marke bereits dann im Umfang des gesamten Oberbegriffs festzustellen ist, wenn sich auch nur für eine spezielle, unter den Oberbegriff fallende Einzelware ein Eintragungshindernis ergibt (BGH GRUR 2002, 261, 262 "AC"; BPatG GRUR 2007, 63, 65 - "KielNET").
  • BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 567/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbige Randgestaltung (rot) auf Telefonverzeichnis

    Die nachträgliche Klarstellung im Beschwerdeverfahren hat gemäß § 33 Abs. 1 MarkenG zur Folge, dass sich der Anmeldetag gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG i. V. m. § 32 Abs. 2 MarkenG auf den Tag der Einreichung der maßgeblichen Ergänzung, hier den 17. Dezember 2012, verschiebt (BPatG GRUR 2007, 63 - KielNET).
  • BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 566/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbige Randgestaltung (rot, grau) auf

    Die nachträgliche Klarstellung im Beschwerdeverfahren hat gemäß § 33 Abs. 1 MarkenG zur Folge, dass sich der Anmeldetag gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG i. V. m. § 32 Abs. 2 MarkenG auf den Tag der Einreichung der maßgeblichen Ergänzung, hier den 17. Dezember 2012, verschiebt (BPatG GRUR 2007, 63 - KielNET).
  • BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 565/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbige Randgestaltung (rot, grau) auf

  • BPatG, 21.06.2006 - 29 W (pat) 167/03
  • BPatG, 14.05.2013 - 27 W (pat) 74/12

    Vorliegen der Voraussetzungen der Anmeldung einer Wortmarke und Bildmarke "1ST

  • BPatG, 14.05.2013 - 27 W (pat) 75/12

    Vorliegen der Voraussetzungen zur Anmeldung der Wortmarke und Bildmarke "1ST

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