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   BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03   

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BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03 (https://dejure.org/2006,2975)
BPatG, Entscheidung vom 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03 (https://dejure.org/2006,2975)
BPatG, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 32 W (pat) 39/03 (https://dejure.org/2006,2975)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 324
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03
    In diesem Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28. August 2003 (GRUR 2003, 1040 - Kinder) ein vorangegangenes Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Köln, welches zugunsten der Antragsgegnerin ergangen war, aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen.

    Wie nämlich der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom 28. August 2003 ausgeführt habe (GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder), sei der dort aus der Umfrage vom April 1997 (hier vorgelegt als Anlage CCP 6 = LA Bl. S. 93 ff. sowie nochmals als Anlage GL 5 = GA Bl. 185 ff.) ermittelte allgemeine Zuordnungsgrad von 71, 6 % (a. a. O. Tabelle 30, 2. Spalte oben) auf 48, 5 % (a. a. O. Tabelle 40, 1inke Spalte unten) zu kürzen.

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem "Kinder"-Urteil vom 28. August 2003 ausdrücklich ausführt, ist das Wort "Kinder" für Waren der vorliegenden Art nicht schutzfähig (BGH GRUR 2003, 1040, 1043).

    Im vorliegenden Fall stellt das bloße Wort "Kinder" - wie ausgeführt - eine glatt beschreibende Bezeichnung der Abnehmerkreise dar (BGH GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder).

    Da jedoch der Markeninhaber in einem solchen Fall im Genuss der Eintragung bleibt (vgl. hierzu BGH GRUR 2003, 1040, 1042 - Kinder), erscheint es nicht unangemessen, ihm den Nachweis aufzubürden, dass eine Verkehrsdurchsetzung wenigstens im Zeitpunkt der Eintragung vorgelegen habe.

    Unproblematisch ist bei den Zuordnungswerten, dass die Zuordnung zum Teil nicht über den Namen der Markeninhaberin ("Ferrero"), sondern mittelbar über die Benennung anderer Marken der Markeninhaberin erfolgte (vgl. hierzu BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; BPatG GRUR 2005, 337, 341 - VISAGE; Niedermann, GRUR 2006, 367 f.).

    Bei glatt beschreibenden Angaben kann sogar eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung erforderlich sein (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder; GRUR 2006, 760, 762 f. [Nr. 21 ff.] - LOTTO).

  • BPatG, 06.05.1997 - 24 W (pat) 74/95

    Unterbrechung des Löschungs-Beschwerdeverfahrens durch Konkurs des

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03
    Sie beruft sich hierzu auf die "digital"-Entscheidung des 24. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG GRUR 1997, 833, 835).

    Denn Voraussetzung für die Anerkennung einer Verkehrsdurchsetzung zugunsten der Markeninhaberin ist nicht, dass der Verkehr die Markeninhaberin im Rahmen der Zuordnungsfrage positiv individualisieren kann; er darf die Marke nur nicht positiv einem anderen Unternehmen zuordnen (vgl. BGH GRUR 1965, 146, 149 - Rippenstreckmetall II; BPatG GRUR 1997, 833, 835 - digital; BPatGE 17, 127, 133 - CFC; weiter gehend aus demoskopischer Sicht Niedermann, GRUR 2006, 367, 371, die Falschbenennungen erst ab einer gewissen Häufung berücksichtigen will).

    Im vorliegenden Fall einer glatt beschreibenden Angabe mit graphischer und farblicher Ausgestaltung ist in Übereinstimmung mit der Markenabteilung ein Zuordnungsgrad von 60 % für ausreichend zu erachten (vgl. BPatG GRUR 1997, 833, 835 - digital).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03
    bb) Als maßgeblicher Verkehrskreis ist bei den hier relevanten Schokoladewaren die Gesamtbevölkerung anzusehen (vgl. BGH GRUR 2006, 760, 762 [Nr. 22] - LOTTO m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die untere Grenze für die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung im Regelfall nicht unter 50 % angesetzt werden (BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2006, 760, 762 [Nr. 20] - LOTTO).

    Bei glatt beschreibenden Angaben kann sogar eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung erforderlich sein (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1044 - Kinder; GRUR 2006, 760, 762 f. [Nr. 21 ff.] - LOTTO).

  • BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62

    Abbildung einer Warenverpackung

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03
    a) Unter dem früheren Recht wurde dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 WZG ("Wer sich ... eines Warenzeichens bedienen will ...") das Erfordernis eines Benutzungswillens des Zeichenanmelders entnommen (BGH GRUR 1964, 454, 456 - Palmolive; GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft; GRUR 1988, 820, 821 - Oil of ...).

    Diese Vermutung wurde jedoch als widerlegt angesehen, wenn hinreichend feststand, dass das Zeichen allein dazu diente, bestimmte (vermeintliche) Verletzungsformen leichter bekämpfen zu können (vgl. BGH GRUR 1988, 820, 821 - Oil of ...; GRUR 1964, 454, 456 - Palmolive).

    So ging es im Fall "Palmolive" (BGH GRUR 1964, 454) um die Anmeldung einer Verpackungsgestaltung für Toiletteseifen, die auf einem umlaufenden Schmuckband statt des an dieser Stelle vorgesehenen Markennamens eine Reihe von Xen aufwies.

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03
    Gegen eine solche Verteilung der (objektiven) Beweislast könnte allerdings sprechen, dass sich der Markeninhaber grundsätzlich auf die Beurteilung durch die Eintragungsbehörde verlassen kann (vgl. BGH GRUR 2006, 432, 433 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-353/03

    DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03
    Es unterliegt keinem Zweifel, dass eine so verwendete Kennzeichnung Gegenstand einer eigenständigen Verkehrsdurchsetzung sein kann (vgl. EuGH GRUR 2005, 763, 764 [Nr. 30] - Nestlé/Mars).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03
    Damit ist der vorliegende Fall auch nicht dem Sachverhalt vergleichbar, den der Bundesgerichtshof in seiner "NEW MAN"-Entscheidung zu beurteilen hatte (BGH GRUR 1991, 136).
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03
    Denn Voraussetzung für die Anerkennung einer Verkehrsdurchsetzung zugunsten der Markeninhaberin ist nicht, dass der Verkehr die Markeninhaberin im Rahmen der Zuordnungsfrage positiv individualisieren kann; er darf die Marke nur nicht positiv einem anderen Unternehmen zuordnen (vgl. BGH GRUR 1965, 146, 149 - Rippenstreckmetall II; BPatG GRUR 1997, 833, 835 - digital; BPatGE 17, 127, 133 - CFC; weiter gehend aus demoskopischer Sicht Niedermann, GRUR 2006, 367, 371, die Falschbenennungen erst ab einer gewissen Häufung berücksichtigen will).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die untere Grenze für die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung im Regelfall nicht unter 50 % angesetzt werden (BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHOEN; GRUR 2006, 760, 762 [Nr. 20] - LOTTO).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03
    Das kann auch bei graphisch gestalteten beschreibenden Angaben der Fall sein (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK).
  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

  • BPatG, 10.02.2005 - 24 W (pat) 338/03

    Fehlende Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke; Anforderungen und

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66

    Streifenmuster

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

  • BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 85/97

    Markenschutz - Abgrenzung der Schutzbereiche des § 3 Abs. 1 zu § 8 Abs. 2 MarkenG

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

  • BGH, 11.10.1972 - I ZB 1/71

    Übereinstimmung eines eingetragenen Warenzeichens mit dem für die

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Dieser Teil ist jedenfalls mit der Frage Nr. 1 des Gutachtens "Kaufen oder essen Sie Schokoladenwaren?" nicht zuverlässig ausgegrenzt (vgl. BPatG, Beschl. v. 17.5.2006 - 32 W(pat) 39/03, GRUR 2007, 324, 328 = MarkenR 2007, 167) und wird auch durch andere Fragen im Gutachten nicht näher festgelegt.
  • BPatG, 09.05.2007 - 32 W (pat) 156/04

    ROCHER-Kugel

    GRUR 2007, 324, 327 f. - Kinder (schwarz-rot)).

    (1) Frage 1 lautete: "Befassen Sie sich öfters oder gelegentlich als Käufer oder Interessent oder sonst irgendwie mit Pralinen?" Diese Fragestellung ist zwar vom erkennenden Senat als an sich geeignet angesehen worden, den maßgeblichen Personenkreis zutreffend abzugrenzen (vgl. BPatG GRUR 2007, 324, 328 - Kinder (schwarz-rot)).

    Denn Voraussetzung für die Anerkennung einer Verkehrsdurchsetzung zugunsten der Markeninhaberin ist nicht, dass der Verkehr die Markeninhaberin im Rahmen der Zuordnungsfrage positiv individualisieren kann; er darf die Marke nur nicht positiv einem anderen Unternehmen zuordnen (vgl. BGH GRUR 1965, 146, 149 - Rippenstreckmetall II; BPatG GRUR 2007, 324, 328 - Kinder (schwarz-rot); GRUR 1997, 833, 835 - digital; BPatGE 17, 127, 133 - CFC).

    ee) Dieser Wert ist noch um die Fehlertoleranz zu kürzen (vgl. BPatG GRUR 2007, 324, 329 - Kinder (schwarz-rot)), die sich aus der diesem Beschluss beigefügten Fehlertoleranztabelle ergibt (die Tabelle war Gegenstand der mündlichen Verhandlung und den Beteiligten bekannt).

  • BPatG, 19.03.2013 - 24 W (pat) 75/10

    Farbmarke Blau - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "konturlose

    Die Auswertung der I...-Umfrage von März/April 2006 (Bericht vom 3. August 2007 i. d. F. v. 24. Juli 2008 an dem auf S. 3 angegebenen Ort) hat einen dementsprechend nicht ausreichenden Zuordnungsgrad von unter 55 % ergeben: Berechnet anhand einer Grundgesamtheit von 2.000 Befragten im Verhältnis zu jenen Personen, die bei der Frage MB5 die Farbe zutreffend der Marke "NIVEA" (1.076 Personen) oder zutreffend der Antragsgegnerin ... (weitere 12 Personen) zugeordnet haben, zuzüglich 71 Personen, welche den bestimmten Hersteller oder die bestimmte Marke nicht namentlich nennen konnten; dies ergibt eine Summe von 1.159 Personen oder 57, 95 %,die die Frage MB5 positiv im Sinne der Antragsgegnerin beantwortet haben; unter Abzug der Fehlertoleranz von 3, 1 % (vgl. BPatG, GRUR 2008, 420, 427, (Rn. 66) - ROCHER-Kugel, BPatG GRUR 2007, 324, 329 (Rn. 50) - Kinder (schwarz-rot)) ergibt sich der Zuordnungsgrad von 54, 85 %.
  • BPatG, 21.02.2019 - 30 W (pat) 548/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "WundTherapieZentrum (Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen ist zunächst die unterschiedliche Farbgestaltung der Buchstaben - hier: in zwei Blautönen - nicht geeignet, der Marke Unterscheidungskraft zu verleihen (vgl. zur Verwendung zweier unterschiedlicher Blautöne beispielsweise: BPatG PAVIS PROMA, Beschluss vom 27. September 2018, 25 W (pat) 564/17 - Cloud für den MITTELSTAND, vgl. ferner etwa BPatG 30 W (pat) 504/17 - LasikCare (türkis und blau); siehe auch BGH GRUR 2009, 954 (Nr. 15-17) - Kinder III in Bestätigung von BPatG GRUR 2007, 324, 326 - Kinder (schwarz-rot); GRUR 2010, 640 (Nr. 17) - hey!; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 210).
  • BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST

    Nr. 304 14 256 "LOCAL-POST GmbH" (DPAG), deren jeweiliger grafischer Bestandteil allein aufgrund seiner werbeüblichen Grafik in ständiger Rechtsprechung nicht eintragungsbegründend sein kann, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Anforderungen an die grafische Gestaltung zur Überwindung des Schutzhindernisses der fehlenden Unterscheidungskraft umso höher anzusetzen sind, je deutlicher der beschreibende Sinngehalt des Zeichens zutage tritt (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BPatG 32 W (pat) 39/03, Beschluss vom 17. Mai 2006 - Kinder; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 8 Rn. 65; Ströbele/Hacker, Markenrecht, 8. Aufl., § 8 Rn. 125).
  • BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "S-Bahn" - Unterscheidungskraft

    Für die Feststellung der Verkehrsdurchsetzung ist, worauf der Antragsteller zu Recht hingewiesen hat, die hier bei 3, 3% liegende Fehlertoleranz zu berücksichtigen, wobei der untere Wert nach Abzug des möglichen Abweichungsbereichs maßgeblich ist (vgl. BPatG GRUR 2007, 324, 329 - Kinder (schwarz-rot); GRUR 2007, 593, 596 - Ristorante).

    Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Löschungsverfahren für den Erhalt der Marke eine nachträgliche Verkehrsdurchsetzung ausreicht (vgl BGH GRUR 2009, 954 - Kinder III; BPatG GRUR 2007, 324, 327 - Kinder (schwarz-rot); Ströbele, Ströbele/Hacker, a. a. O., Rn. 455 zu § 8) lässt sich eine solche aufgrund der zur Akte gereichten Anknüpfungspunkte somit nicht feststellen.

  • BGH, 22.05.2014 - I ZB 34/12

    S-Bahn - Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsverfahren:

    Das Bundespatentgericht hat unter Berufung auf seine neue Entscheidungspraxis (BPatG, GRUR 2007, 324, 329 - Kinder; BPatG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 32 W (pat) 217/04, juris Rn. 24 - SCHÜLERHILFE; BPatG, GRUR 2007, 593, 596 - Ristorante; GRUR 2008, 420, 428 - ROCHER-Kugel) von dem sich aus dem Meinungsforschungsgutachten ergebenden Durchsetzungsgrad die Fehlertoleranz abgezogen.
  • BPatG, 09.03.2010 - 27 W (pat) 211/09

    GELBE SEITEN - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "GELBE SEITEN" -

    Vielmehr hat es auch im Löschungsverfahren bei den obigen Grundsätzen des Anmeldeverfahrens zu verbleiben, dass der Markeninhaber, wenn er an seiner seinerzeitigen Einrede der Nichtanwendung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 MarkenG festhalten will, das Bestehen einer Verkehrsdurchsetzung zum Eintragungszeitpunkt nachzuweisen hat (i. E. ähnlich BPatG GRUR 2007, 324, 327 - Kinder (schwarz-rot); offengelassen in BGH GRUR 2009, 954 - Kinder III ); hierzu kann er sich zunächst auf die im Anmeldeverfahren vorgelegten Tatsachen berufen; daneben steht es ihm frei, nachträglich weitere Nachweise für eine Verkehrsdurchsetzung zum Eintragungszeitpunkt im Löschungsverfahren vorzulegen.
  • BPatG, 13.08.2008 - 29 W (pat) 146/06
    in: Hasselblatt/Eichmann, Münchner Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, § 9 Rechtsdemoskopische Gutachten, Rn. 42; Niedermann, Empirische Erkenntnisse zur Verkehrsdurchsetzung, GRUR 2006, 367, 371; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 8 Rn. 328; Ströbele in: Ströbele/ Hacker, Markengesetz, 8. Auflage, § 8 Rn. 354; BGH GRUR 2008, 505 ff. - Rn. 30 - TUC-Salzcracker; BGH GRUR 2007, 1071 - Rn. 32 - Kinder II; BPatG 32 W (pat) 39/03, S. 21 - Kinder; 32 W (pat) 320/03, S. 9 - YOGHURTGUMS; 32 W (pat) 217/04, S. 7 - Schülerhilfe).

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wird nämlich davon ausgegangen, dass bei der statistischen Auswertung nach der Gaußschen Verteilungskurve die Fehlertoleranz zu berücksichtigen ist (GRUR 2007, 593, 596 - Ristorante; GRUR 2007, 324 - Kinder; 32 W (pat) 217/04 - SCHÜLERHILFE).

  • BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 85/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "QM System Navi (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Je unmittelbarer die Marke daher die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, umso gewichtiger muss die graphische Gestaltung ausfallen, um das beanspruchte Zeichen insgesamt zum individuellen Herkunftszeichen zu erheben (vgl. BGH GRUR 2009, 954, 955 [Nr. 16, 17] - Kinder III in Bestätigung von BPatG GRUR 2007, 324, 326 - Kinder (schwarz-rot); BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BPatG GRUR 1996, 410, 411 - Color COLLECTION).

    Die gewählte Farbstellung mag an die von der Deutschen Telekom umfangreich benutzte Farbkombination erinnern; dass ihr von Hause aus markenmäßige Unterscheidungskraft zukommt, ist jedoch nicht ersichtlich (vgl. auch BGH GRUR 2009, 954, 955 [Nr. 16, 17] - Kinder III in Bestätigung von BPatG GRUR 2007, 324, 326 - Kinder (schwarz-rot); EuGH MarkenR 2012, 66 - Deutsche Bahn).

    Hingewiesen sei aber darauf, dass die fehlende originäre Schutzfähigkeit des schwarz-roten "kinder"-Schriftzuges gerichtlich festgestellt worden ist; die Eintragung dieser Marken beruht auf der nachgewiesenen Verkehrsdurchsetzung dieser Gestaltung (vgl. BGH GRUR 2009, 954, 955 [Nr. 16, 17] - Kinder III in Bestätigung von BPatG GRUR 2007, 324, 326 - Kinder (schwarz-rot)).

  • BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04

    Ristorante

  • BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 33/09

    Goldhase in neutraler Aufmachung - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren

  • BPatG, 18.12.2009 - 29 W (pat) 115/07
  • BPatG, 25.04.2007 - 32 W (pat) 114/05
  • BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 32/09

    Goldhase in neutraler Aufmachung - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren

  • BPatG, 26.06.2007 - 25 W (pat) 92/04
  • BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 36/04
  • BPatG, 16.03.2017 - 30 W (pat) 67/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MUSIC STORE professional (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 5/06
  • BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 65/06
  • BPatG, 28.09.2017 - 30 W (pat) 504/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "LasikCare (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 12.04.2007 - 25 W (pat) 92/04
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 31/06

    Markenbeschwerdeverfahren - "SPAR" - Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung

  • BPatG, 14.07.2009 - 33 W (pat) 121/07

    Schutzfähigkeit eines Slogans als Marke - "Keiner bringt mehr Menschen in die

  • BPatG, 28.06.2011 - 27 W (pat) 104/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "YOUNGStyle (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" - zu den

  • BPatG, 17.05.2011 - 27 W (pat) 144/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "VERY NICE (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 15.06.2009 - 27 W (pat) 36/09

    Wortfolge "Bollywood macht glücklich!" nicht als Marke für Filmwerke schutzfähig

  • BPatG, 19.07.2012 - 30 W (pat) 50/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "RehaCompact Ambulantes Rehabilitationszentrum

  • BPatG, 12.07.2012 - 30 W (pat) 560/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "JOBmanager (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 10.07.2012 - 27 W (pat) 38/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "TRACHTEN % OUTLET (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 06.03.2012 - 27 W (pat) 501/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAMPS International (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 19.12.2007 - 32 W (pat) 47/06
  • BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 137/08
  • BPatG, 06.02.2008 - 32 W (pat) 17/07
  • BPatG, 24.10.2007 - 32 W (pat) 85/06
  • BPatG, 24.06.2008 - 27 W (pat) 59/08
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