Rechtsprechung
BPatG, 17.05.2018 - 35 W (pat) 3/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 4 GebrMG, § 62 Abs 2 S 2 PatG
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - "Doppelvertretungskosten im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren" - zur Erstattungsfähigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - "Doppelvertretungskosten im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren" - zur Erstattungsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)
Erstattung der Kosten bei Doppelvertretung im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren?
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12
Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren
Auszug aus BPatG, 17.05.2018 - 35 W (pat) 3/15
Die Antragstellerin weist hierbei auf die Rechtsprechung des BGH zur "Doppelvertretung in Nichtigkeitsverfahren" hin (Beschluss vom 18. Dezember 2012 - X ZB 11/12, GRUR 2013, 427 ff.), die auch im Falle eines Gebrauchsmuster-Löschungs- bzw. Feststellungsverfahrens heranzuziehen sei.b1) Auch für das Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren bzw. für ein entsprechendes Feststellungsverfahren erachtet der erkennende Senat die Anwendung der Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH, die dieser bei der Erstattungsfähigkeit von Doppelvertretungskosten im patentrechtlichen Nichtigkeitsverfahren anwendet und die die Antragstellerin zu Recht zitiert hat (GRUR 2013, 427 ff.), für geboten.
- BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05
Demonstrationsschrank
Auszug aus BPatG, 17.05.2018 - 35 W (pat) 3/15
Auch im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren sind typischerweise komplexe Fragen zur Schutzfähigkeit oder auch zur Zulässigkeit von Anspruchsfassungen, die regelmäßig auch in Form mehrerer Hilfsanträge in das Verfahren eingeführt werden, zu klären, wobei sich gerade bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit die Prüfungsmaßstäbe hinsichtlich Erfindungshöhe einerseits und erfinderischem Schritt andererseits im Wesentlichen angeglichen haben (vgl. BGH GRUR 2006, 842 - "Demonstrationsschrank"). - BGH, 01.04.1965 - Ia ZB 20/64
Gebühren der Patentanwälte
Auszug aus BPatG, 17.05.2018 - 35 W (pat) 3/15
b3) Soweit der BGH in seinem Beschluss vom 1. April 1965 (Ia ZB 20/64 - "Patentanwaltskosten", GRUR 1965, 621) Doppelvertretungskosten im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren als regelmäßig nicht berücksichtigungsfähig erachtet hat, geht der Senat davon aus, dass diese Entscheidung überholt ist.
- BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07
Legostein
Auszug aus BPatG, 17.05.2018 - 35 W (pat) 3/15
Die Löschungs- bzw. Feststellungsverfahren vor den Abteilungen des DPMA tragen zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein" und BGH BlPMZ 2015, 112, 113 - "VIVA FRISEURE/VIVA"), gebührenrechtlich sind sie aber als Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde anzusehen (vgl. Schulte/ Rudloff-Schäffer , PatG, 10. Aufl., § 26 Rn. 4). - OLG Naumburg, 08.06.2016 - 12 W 36/16
Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Übernachtungskosten eines …
Auszug aus BPatG, 17.05.2018 - 35 W (pat) 3/15
Als Nachtzeit wird in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens angesehen (vgl. OLG Naumburg, MDR 2016, 1475 ff.). - BPatG, 13.10.2016 - 35 W (pat) 16/12
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen …
Auszug aus BPatG, 17.05.2018 - 35 W (pat) 3/15
b4) Der Senat hält somit an seiner im Beschluss vom 13. Oktober 2016 (35 W (pat) 16/12, BlPMZ 2017, 96 ff.) geäußerten, gegenteiligen Rechtsauffassung nicht mehr fest. - BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13
VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren: …
Auszug aus BPatG, 17.05.2018 - 35 W (pat) 3/15
Die Löschungs- bzw. Feststellungsverfahren vor den Abteilungen des DPMA tragen zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein" und BGH BlPMZ 2015, 112, 113 - "VIVA FRISEURE/VIVA"), gebührenrechtlich sind sie aber als Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde anzusehen (vgl. Schulte/ Rudloff-Schäffer , PatG, 10. Aufl., § 26 Rn. 4).