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   BPatG, 17.07.2007 - 27 W (pat) 92/06   

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BPatG, 17.07.2007 - 27 W (pat) 92/06 (https://dejure.org/2007,29703)
BPatG, Entscheidung vom 17.07.2007 - 27 W (pat) 92/06 (https://dejure.org/2007,29703)
BPatG, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 27 W (pat) 92/06 (https://dejure.org/2007,29703)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 27 W (pat) 92/06
    Mit der Markenstelle geht auch der Senat davon aus, dass die angemeldete Bezeichnung nach § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mangels jeglicher Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen ist, weil sie selbst unter Zugrundelegung des gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) nicht geeignet ist, von den Abnehmern der beanspruchten Waren und Dienstleistungen als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 [Rz. 41] - Gabelstapler, WRP 2002, 924, 930 [Rz. 35] - Philips/Remington; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).

    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, werden die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) nämlich in der Kennzeichnung keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil es sich bei ihr um eine aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehende Werbeaussage allgemeiner Art handelt (vgl. BGH MarkenR 2000, 262, 263 - Unter uns; WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - Test it.; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft), die wegen ihrer sowohl in der Werbung als auch in der Alltagssprache häufigen Verwendung von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden wird (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten, Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 27 W (pat) 92/06
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, werden die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) nämlich in der Kennzeichnung keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil es sich bei ihr um eine aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehende Werbeaussage allgemeiner Art handelt (vgl. BGH MarkenR 2000, 262, 263 - Unter uns; WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - Test it.; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft), die wegen ihrer sowohl in der Werbung als auch in der Alltagssprache häufigen Verwendung von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden wird (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten, Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 27 W (pat) 92/06
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, werden die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) nämlich in der Kennzeichnung keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil es sich bei ihr um eine aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehende Werbeaussage allgemeiner Art handelt (vgl. BGH MarkenR 2000, 262, 263 - Unter uns; WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - Test it.; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft), die wegen ihrer sowohl in der Werbung als auch in der Alltagssprache häufigen Verwendung von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden wird (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten, Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 27 W (pat) 92/06
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, werden die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) nämlich in der Kennzeichnung keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil es sich bei ihr um eine aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehende Werbeaussage allgemeiner Art handelt (vgl. BGH MarkenR 2000, 262, 263 - Unter uns; WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - Test it.; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft), die wegen ihrer sowohl in der Werbung als auch in der Alltagssprache häufigen Verwendung von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden wird (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten, Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 27 W (pat) 92/06
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, werden die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) nämlich in der Kennzeichnung keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil es sich bei ihr um eine aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehende Werbeaussage allgemeiner Art handelt (vgl. BGH MarkenR 2000, 262, 263 - Unter uns; WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - Test it.; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft), die wegen ihrer sowohl in der Werbung als auch in der Alltagssprache häufigen Verwendung von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden wird (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten, Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 27 W (pat) 92/06
    Mit der Markenstelle geht auch der Senat davon aus, dass die angemeldete Bezeichnung nach § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mangels jeglicher Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen ist, weil sie selbst unter Zugrundelegung des gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) nicht geeignet ist, von den Abnehmern der beanspruchten Waren und Dienstleistungen als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 [Rz. 41] - Gabelstapler, WRP 2002, 924, 930 [Rz. 35] - Philips/Remington; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 27 W (pat) 92/06
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, werden die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) nämlich in der Kennzeichnung keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil es sich bei ihr um eine aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehende Werbeaussage allgemeiner Art handelt (vgl. BGH MarkenR 2000, 262, 263 - Unter uns; WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - Test it.; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft), die wegen ihrer sowohl in der Werbung als auch in der Alltagssprache häufigen Verwendung von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden wird (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten, Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 27 W (pat) 92/06
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, werden die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) nämlich in der Kennzeichnung keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil es sich bei ihr um eine aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehende Werbeaussage allgemeiner Art handelt (vgl. BGH MarkenR 2000, 262, 263 - Unter uns; WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - Test it.; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft), die wegen ihrer sowohl in der Werbung als auch in der Alltagssprache häufigen Verwendung von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden wird (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten, Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 27 W (pat) 92/06
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, werden die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) nämlich in der Kennzeichnung keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil es sich bei ihr um eine aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache bestehende Werbeaussage allgemeiner Art handelt (vgl. BGH MarkenR 2000, 262, 263 - Unter uns; WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; WRP 2000, 300, 301 - Partner with the best; GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 735, 736 - Test it.; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft), die wegen ihrer sowohl in der Werbung als auch in der Alltagssprache häufigen Verwendung von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden wird (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten, Schlechte Zeiten; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 28.06.2006 - 26 W (pat) 30/06
    Auszug aus BPatG, 17.07.2007 - 27 W (pat) 92/06
    Soweit der 26. Senat in seiner Entscheidung vom 28. Juni 2006 (Az. 26 W (pat) 30/06 - Innerer Schweinehund, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM), eine Schutzfähigkeit der Wortfolge "Innerer Schweinehund" mangels warenbeschreibenden Sinngehalts bejaht hat, fehlt in ihr eine nähere Auseinandersetzung mit der geläufigen Redewendung und den hierzu vom BGH ergangenen, oben zitierten Entscheidungen; dieser Entscheidung kann daher nicht gefolgt werden.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

  • BPatG, 04.10.2006 - 26 W (pat) 31/06
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

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