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   BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12   

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BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12 (https://dejure.org/2012,22419)
BPatG, Entscheidung vom 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12 (https://dejure.org/2012,22419)
BPatG, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 24 W (pat) 5/12 (https://dejure.org/2012,22419)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "www.dieunfallgutachter.de (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterscheidungsfähigkeit der Wort-/Bildmarke "www.dieunfallgutachter.de" im Hinblick auf das Vorliegen einer unmittelbar beschreibenden, freihaltungsbedürftigen Sachangabe

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "www.dieunfallgutachter.de (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "www.dieunfallgutachter.de (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "www.dieunfallgutachter.de (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BPatG, 20.10.1999 - 29 W (pat) 293/98

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d der Ersten Richtlinie des Rates vom 21.

    Auszug aus BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12
    So kann nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur einer Marke, die nach Art einer Internet-Adresse gebildet ist, nicht allein wegen des Umstandes, dass diese nach bisheriger Praxis nur einmal vergeben werden kann, Unterscheidungskraft im markenrechtlichen Sinne gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und damit die Eignung beigemessen werden, die betroffenen Waren oder Dienstleistungen als aus einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen (vgl. BPatG BlPMZ 2000, 294, 296 "http://cyberlaw.de"; BPatGE 43, 263, 265 "eCollect.de"; GRUR 2004, 336, 338 "beauty24.de").

    Beide gehören zu den üblichen Protokoll- und Adressangaben und können auch in einer zusammengesetzten Marke, die wie eine Internetadresse gebildet ist, die Unterscheidungskraft nicht begründen (vgl. BPatG BlPMZ 2000, 294, 295 - http://www.cyberlaw.de; …

  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 110/03
    Auszug aus BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12
    So kann nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur einer Marke, die nach Art einer Internet-Adresse gebildet ist, nicht allein wegen des Umstandes, dass diese nach bisheriger Praxis nur einmal vergeben werden kann, Unterscheidungskraft im markenrechtlichen Sinne gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und damit die Eignung beigemessen werden, die betroffenen Waren oder Dienstleistungen als aus einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen (vgl. BPatG BlPMZ 2000, 294, 296 "http://cyberlaw.de"; BPatGE 43, 263, 265 "eCollect.de"; GRUR 2004, 336, 338 "beauty24.de").

    2003, 569 - handy.de; GRUR 2004, 336, 338 - beauty24.de; 33 W (pat) 269/00 - EquityStory.com; 29 W (pat) 55/10 - gewerbezentrale.de; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 134 m. w. N.).

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist dabei im Hinblick auf jede der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, zu beurteilen, wobei es auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise ankommt (EuGH, GRUR Int. 2005, 135 - Maglite; GRUR Int. 2005, 42 - Nichols; GRUR 2005, 763 - Nestlé/Mars).

    Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (vgl. EuGH, GRUR Int. 2005, 44 - SAT 2; GRUR Int. 2005, 135 - Maglite).

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12
    Zwar kann eine auffällige, von üblicher Werbegrafik abweichende bildliche Gestaltung die herkunftshinweisende Funktion beeinflussen (vgl. BGH GRUR 1991, 136 f. - NEW MAN), allein die Kürzung der Unterlänge beim Buchstaben "g" und die Stauchung der Buchstaben "t" und "h" führt hier aber nicht zu einer Unsicherheit bei der visuellen Wortwahrnehmung, die das Erinnerungsvermögen des Verkehrs beeinflusst.
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12
    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (vgl. BGH, GRUR 1998, 465 - BONUS).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12
    An den erforderlichen bildlichen "Überschuss", auf den der Schutz der eingetragenen Marke beschränkt werden kann, sind umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZB 26/02

    Farbige Arzneimittelkapsel

    Auszug aus BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12
    Unterscheidungskraft i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL) ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH - Maglite; BGHZ 159, 57 - Farbige Arzneimittelkapsel; BGH, GRUR 2005, 417 - BerlinCard, m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12
    Unterscheidungskraft i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL) ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH - Maglite; BGHZ 159, 57 - Farbige Arzneimittelkapsel; BGH, GRUR 2005, 417 - BerlinCard, m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGHZ 167, 278 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).
  • BPatG, 23.02.2001 - 33 W (pat) 260/00
    Auszug aus BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 5/12
    So kann nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur einer Marke, die nach Art einer Internet-Adresse gebildet ist, nicht allein wegen des Umstandes, dass diese nach bisheriger Praxis nur einmal vergeben werden kann, Unterscheidungskraft im markenrechtlichen Sinne gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und damit die Eignung beigemessen werden, die betroffenen Waren oder Dienstleistungen als aus einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen (vgl. BPatG BlPMZ 2000, 294, 296 "http://cyberlaw.de"; BPatGE 43, 263, 265 "eCollect.de"; GRUR 2004, 336, 338 "beauty24.de").
  • BPatG, 22.05.2001 - 33 W (pat) 269/00
  • BPatG, 15.10.2010 - 29 W (pat) 55/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "gewerbezentrale.de" - keine Unterscheidungskraft

  • EuGH, 07.07.2005 - C-353/03

    DIE FÜR DIE EINTRAGUNG EINER MARKE ERFORDERLICHE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT KANN DURCH

  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

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