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   BPatG, 17.07.2019 - 28 W (pat) 504/16   

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BPatG, 17.07.2019 - 28 W (pat) 504/16 (https://dejure.org/2019,30080)
BPatG, Entscheidung vom 17.07.2019 - 28 W (pat) 504/16 (https://dejure.org/2019,30080)
BPatG, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 28 W (pat) 504/16 (https://dejure.org/2019,30080)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 38/00

    "Käse in Blütenform"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftsnachweis;

    Auszug aus BPatG, 17.07.2019 - 28 W (pat) 504/16
    Es kann vorliegend offen bleiben, ob die in Rede stehende dreidimensionale Gestaltung im Rahmen der auf dem Gebiet der Fahrzeuge üblichen Formenvielfalt liegt, was dafür sprechen würde, das angemeldete Zeichen im Interesse der Allgemeinheit freizuhalten (vgl. BGH GRUR 2004, 329, Rdnr. 20 (juris) - Käse in Blütenform).
  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

    Auszug aus BPatG, 17.07.2019 - 28 W (pat) 504/16
    (a) Die Unterscheidungskraft liegt dann vor, wenn das Zeichen konkret geeignet ist, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, Rdnr. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2013, 731, Rdnr. 11 - Kaleido).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 17.07.2019 - 28 W (pat) 504/16
    Dabei können die in einer bestimmten Branche bestehenden Kennzeichnungsgewohnheiten das Verkehrsverständnis des Publikums in einem Maße bestimmen, dass es auch die naturgetreue Verkörperung eines der Gattung nach im Warenverzeichnis genannten Erzeugnisses als Produktkennzeichen ansieht, womit sie über originäre Unterscheidungskraft verfügt (vgl. BGH GRUR 2006, 679, Rdnr. 17 (juris) - Porsche Boxster; GRUR 2014, 1204, Rdnr. 19 - DüsseldorfCongress).
  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

    Auszug aus BPatG, 17.07.2019 - 28 W (pat) 504/16
    Dabei können die in einer bestimmten Branche bestehenden Kennzeichnungsgewohnheiten das Verkehrsverständnis des Publikums in einem Maße bestimmen, dass es auch die naturgetreue Verkörperung eines der Gattung nach im Warenverzeichnis genannten Erzeugnisses als Produktkennzeichen ansieht, womit sie über originäre Unterscheidungskraft verfügt (vgl. BGH GRUR 2006, 679, Rdnr. 17 (juris) - Porsche Boxster; GRUR 2014, 1204, Rdnr. 19 - DüsseldorfCongress).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    Auszug aus BPatG, 17.07.2019 - 28 W (pat) 504/16
    Zu diesem Verständnis trägt bei, dass bei dem angemeldeten Zeichen der Kühlergrill im Kontext eines voll ausgebildeten Fahrzeugs steht (anders die Fallgestaltung BGH GRUR 2008, 71 - Fronthaube) und das Publikum durch die Praxis anderer Hersteller daran gewöhnt ist, den Gestaltungen dieses Bauteils oder dieser Baugruppe einen Hinweis auf den Ursprung von Fahrzeugen zu entnehmen (vgl. EuG, Urteil vom 6. März 2003, Rechtssache T-128/01 - Kühlergrill).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 17.07.2019 - 28 W (pat) 504/16
    (a) Die Unterscheidungskraft liegt dann vor, wenn das Zeichen konkret geeignet ist, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, Rdnr. 45 - Standbeutel; BGH GRUR 2013, 731, Rdnr. 11 - Kaleido).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 19/01

    Stabtaschenlampe "MAGLITE"; Schutzumfang einer dreidimensionalen Marke mit einem

    Auszug aus BPatG, 17.07.2019 - 28 W (pat) 504/16
    Auch wenn es sich hierbei um eine zweidimensionale Marke handelt, so ist sie doch bei dem angemeldeten dreidimensionalen Zeichen als schutzbegründend zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2005, 158, 159 - Stabtaschenlampe "MAGLITE").
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 17.07.2019 - 28 W (pat) 504/16
    Es besteht grundsätzlich ein besonderes Interesse der Allgemeinheit, dass derartige Gestaltungen frei verwendet werden können und nicht einem Unternehmen vorbehalten bleiben (vgl. EuGH GRUR 2003, 514, Rdnr. 73 - Linde, Winward und Rado).
  • EuG, 06.03.2003 - T-128/01

    DaimlerChrysler / HABM (Calandre)

    Auszug aus BPatG, 17.07.2019 - 28 W (pat) 504/16
    Zu diesem Verständnis trägt bei, dass bei dem angemeldeten Zeichen der Kühlergrill im Kontext eines voll ausgebildeten Fahrzeugs steht (anders die Fallgestaltung BGH GRUR 2008, 71 - Fronthaube) und das Publikum durch die Praxis anderer Hersteller daran gewöhnt ist, den Gestaltungen dieses Bauteils oder dieser Baugruppe einen Hinweis auf den Ursprung von Fahrzeugen zu entnehmen (vgl. EuG, Urteil vom 6. März 2003, Rechtssache T-128/01 - Kühlergrill).
  • EuGH, 18.09.2014 - C-205/13

    Nach dem Unionsrecht können Formen, die durch die Funktion der Ware bedingt sind,

    Auszug aus BPatG, 17.07.2019 - 28 W (pat) 504/16
    Er übt keine gattungstypische Funktion aus, nach der der Verbraucher möglicherweise auch bei Fahrzeugen der Mitbewerber sucht (vgl. EuGH GRUR 2014, 1097, Rdnr. 27 - Hauck/ Stokke).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZB 88/07

    ROCHER-Kugel

  • BPatG, 13.10.2004 - 28 W (pat) 102/00

    Markenfähigkeit der äußeren Form eines Kraftfahrzeuges in seiner Gesamtheit;

  • BGH, 06.04.2017 - I ZB 39/16

    Schokoladenstäbchen III - Entziehung des Schutzes für eine IR-Marke:

  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 139/20

    Markenschutz des Goldtons des "Lindt Goldhasen"

    Die Vorschrift des § 3 Abs. 2 MarkenG nF ist danach ebenfalls nicht auf Marken anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift am 14. Januar 2019 eingetragen worden sind (vgl. BPatG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 28 W [pat] 504/16, juris Rn. 13; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 3 Rn. 157; BeckOK.Markenrecht/Kur, 25. Edition [Stand 1. April 2021], § 3 MarkenG Rn. 70; Hacker, GRUR 2019, 113, 115).
  • BPatG, 16.02.2023 - 25 W (pat) 20/20

    Goldhase IV

    Auf die Frage, ob dies auch für vor dem 14. Januar 2019 angemeldete, aber danach eingetragene Marke gilt (bejahend BPatG 28 W (pat) 504/16; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 3, Rn. 157; Kur/v. Bomhard/Albrecht, a. a. O., § 3, Rn. 73; Hacker, a. a. O.) braucht vorliegend nicht eingegangen werden, da die in Rede stehende Marke 30 2017 010 675 bereits am 12. Mai 2017, also vor dem 14. Januar 2019 eingetragen wurde.

    "Die Vorschrift des § 3 Abs. 2 MarkenG nF ist danach ebenfalls nicht auf Marken anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift am 14. Januar 2019 eingetragen worden sind (vgl. BPatG, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 28 W [pat] 504/16, juris Rn. 13; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 3 Rn. 157; BeckOK.Markenrecht/Kur, 25. Edition [Stand 1. April 2021], § 3 MarkenG Rn. 70; Hacker, GRUR 2019, 113, 115)" (vgl. BGH GRUR 2021, 1199, Rn. 23, letzter Satz - Goldhase III).

  • LG Köln, 16.06.2020 - 31 O 427/16
    Mit diesem Merkmal der erheblichen Abweichung ist jedoch nur gemeint, dass die Besonderheiten, welche die beanspruchte Form gegenüber üblichen Gestaltungen aufweist, geeignet sein müssen, vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden zu werden (vgl. BGH, Beschl. v. 06.04.2017, I ZB 39/16, juris, Rn. 18 f. - Schokoladenstäbchen III; BGH, Urt. v. 24.01.2013, I ZR 136/11, juris, Rn. 19 ff. - Regalsystem; BGH, Beschl. v. 15.12.2005, I ZB 33/04, juris, Rn. 17 - Porsche Boxster; BPatG, Beschl. 17.07.2019, 28 W (pat) 504/16, juris, Rn. 21 - BMW-Niere u. Black Belt; OLG Köln, Urt. v. 20.12.2013, I-6 U 85/13, juris, Rn. 63 ff. - Bounty u. Snickers).
  • BPatG, 09.02.2023 - 30 W (pat) 539/20

    Markenbeschwerdesache - unbestimmte Positionsmarke - Anmeldezeichen gilt als

    Danach ist es auch bei fehlenden Übergangsbestimmungen grundsätzlich ausgeschlossen, neue Schutzausschließungsgründe oder -hindernisse vor ihrem Inkrafttreten eingereichten Anmeldungen entgegenzuhalten (vgl. BGH GRUR 2021, 1199 Nr. 22 - Goldhase III; BPatG 28 W (pat) 504/16 v. 17. Juli 2019 - Sportwagen mit BMW-Niere und Black Belt, veröffentlicht in juris; Hacker, Das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG), GRUR 2019, 113, 115).
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