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   BPatG, 17.09.1962 - 4 W 84/62   

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BPatG, 17.09.1962 - 4 W 84/62 (https://dejure.org/1962,6269)
BPatG, Entscheidung vom 17.09.1962 - 4 W 84/62 (https://dejure.org/1962,6269)
BPatG, Entscheidung vom 17. September 1962 - 4 W 84/62 (https://dejure.org/1962,6269)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1963, 132
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63

    Akteneinsicht in Patentsachen

    Der Beschwerdesenat hat sich in der Begründung des angefochtenen Beschlusses der Auffassung des 4. Senats des Bundespatentgerichts in dessen Beschluß 4 W 84/62 vom 17. September 1962 (BPatGerE 2, 41) angeschlossen, nach der auch die Akten einer nach Bekanntmachung zurückgenommenen Anmeldung oder eines versagten Patentes gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 PatG auf einfachen Antrag grundsätzlich offenzulegen sind.
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 5/64

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdesenat hat in der Begründung des angefochtenen Beschlusses auf den Beschluß des 4. Senats des Bundespatentgerichts 4 W 84/62 vom 17. September 1962 (BPatGerE 2, 41) verwiesen, nach dem auch die Akten einer nach Bekanntmachung zurückgenommenen Anmeldung oder eines versagten Patentes gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 PatG auf einfachen Antrag grundsätzlich offenzulegen sind; er hat sich der dort gegebenen Begründung in sinngemäßer Anwendung auf die Offenlegung der Akten eines erloschenen Patents angeschlossen und sie durch zusätzliche Ausführungen ergänzt.
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 226/63

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdesenat hat in der Begründung des angefochtenen Beschlusses auf den Beschluß des 4. Senats des Bundespatentgerichts 4 W 84/62 vom 17. September 1962 (BPatGerB 2, 41) verwiesen, nach dem auch die Akten einer nach Bekanntmachung zurückgenommenen Anmeldung oder eines versagten Patenten gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 PatG auf einfachen Antrag grundsätzlich offenzulegen sind; er hat sich der dort gegebenen Begründung in sinngemäßer Anwendung auf die Offenlegung der Akten eines erloschenen Patents angeschlossen und sie durch zusätzliche Ausführungen ergänzt.
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 222/63

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdesenat hat in der Begründung des angefochtenen Beschlusses auf den Beschluß des 4. Senats des Bundespatentgerichts 4 W 84/62 vom 17. September 1962 (BPatGerE 2, 41) verwiesen, nach dem auch die Akten einer nach Bekanntmachung zurückgenommenen Anmeldung oder eines versagten Patentes gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 PatG auf einfachen Antrag grundsätzlich offen zulegen sind, und hat sich der dort gegebenen Begründung in sinngemäßer Anwendung auf die Offenlegung der Akten eines erlosche nen Patents angeschlossen.
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 219/63

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdesenat hat sich in der Begründung des angefochtenen Beschlusses der Auffassung des 4. Senats des Bundespatentgerichts in dessen Beschluß 4 W 84/62 vom 17. September 1962 (BPatGerE 2, 41) angeschlossen, nach der auch die Akten einer nach Bekanntmachung zurückgenommenen Anmeldung oder eines versagten Patentes gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 PatG auf einfachen Antrag grundsätzlich offenzulegen sind.
  • BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 221/63

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdesenat hat sich in der Begründung des angefochtenen Beschlusses der Auffassung des 4. Senats des Bundespatentgerichts in dessen Beschluß 4 W 84/62 vom 17. September 1962 (BPatGerE 2, 41) angeschlossen, nach der auch die Akten einer nach Bekanntmachung zurückgenommenen Anmeldung oder eines versagten Patentes gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 PatG auf einfachen Antrag grundsätzlich offenzulegen sind.
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