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BPatG, 17.09.1962 - 4 W 84/62 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1963, 132
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 233/63
Akteneinsicht in Patentsachen
Der Beschwerdesenat hat sich in der Begründung des angefochtenen Beschlusses der Auffassung des 4. Senats des Bundespatentgerichts in dessen Beschluß 4 W 84/62 vom 17. September 1962 (BPatGerE 2, 41) angeschlossen, nach der auch die Akten einer nach Bekanntmachung zurückgenommenen Anmeldung oder eines versagten Patentes gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 PatG auf einfachen Antrag grundsätzlich offenzulegen sind. - BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 5/64
Rechtsmittel
Der Beschwerdesenat hat in der Begründung des angefochtenen Beschlusses auf den Beschluß des 4. Senats des Bundespatentgerichts 4 W 84/62 vom 17. September 1962 (BPatGerE 2, 41) verwiesen, nach dem auch die Akten einer nach Bekanntmachung zurückgenommenen Anmeldung oder eines versagten Patentes gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 PatG auf einfachen Antrag grundsätzlich offenzulegen sind; er hat sich der dort gegebenen Begründung in sinngemäßer Anwendung auf die Offenlegung der Akten eines erloschenen Patents angeschlossen und sie durch zusätzliche Ausführungen ergänzt. - BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 226/63
Rechtsmittel
Der Beschwerdesenat hat in der Begründung des angefochtenen Beschlusses auf den Beschluß des 4. Senats des Bundespatentgerichts 4 W 84/62 vom 17. September 1962 (BPatGerB 2, 41) verwiesen, nach dem auch die Akten einer nach Bekanntmachung zurückgenommenen Anmeldung oder eines versagten Patenten gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 PatG auf einfachen Antrag grundsätzlich offenzulegen sind; er hat sich der dort gegebenen Begründung in sinngemäßer Anwendung auf die Offenlegung der Akten eines erloschenen Patents angeschlossen und sie durch zusätzliche Ausführungen ergänzt.
- BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 222/63
Rechtsmittel
Der Beschwerdesenat hat in der Begründung des angefochtenen Beschlusses auf den Beschluß des 4. Senats des Bundespatentgerichts 4 W 84/62 vom 17. September 1962 (BPatGerE 2, 41) verwiesen, nach dem auch die Akten einer nach Bekanntmachung zurückgenommenen Anmeldung oder eines versagten Patentes gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 PatG auf einfachen Antrag grundsätzlich offen zulegen sind, und hat sich der dort gegebenen Begründung in sinngemäßer Anwendung auf die Offenlegung der Akten eines erlosche nen Patents angeschlossen. - BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 219/63
Rechtsmittel
Der Beschwerdesenat hat sich in der Begründung des angefochtenen Beschlusses der Auffassung des 4. Senats des Bundespatentgerichts in dessen Beschluß 4 W 84/62 vom 17. September 1962 (BPatGerE 2, 41) angeschlossen, nach der auch die Akten einer nach Bekanntmachung zurückgenommenen Anmeldung oder eines versagten Patentes gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 PatG auf einfachen Antrag grundsätzlich offenzulegen sind. - BGH, 26.05.1964 - Ia ZB 221/63
Rechtsmittel
Der Beschwerdesenat hat sich in der Begründung des angefochtenen Beschlusses der Auffassung des 4. Senats des Bundespatentgerichts in dessen Beschluß 4 W 84/62 vom 17. September 1962 (BPatGerE 2, 41) angeschlossen, nach der auch die Akten einer nach Bekanntmachung zurückgenommenen Anmeldung oder eines versagten Patentes gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 PatG auf einfachen Antrag grundsätzlich offenzulegen sind.