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   BPatG, 17.09.2001 - 30 W (pat) 232/00   

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BPatG, 17.09.2001 - 30 W (pat) 232/00 (https://dejure.org/2001,28332)
BPatG, Entscheidung vom 17.09.2001 - 30 W (pat) 232/00 (https://dejure.org/2001,28332)
BPatG, Entscheidung vom 17. September 2001 - 30 W (pat) 232/00 (https://dejure.org/2001,28332)
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  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 17.09.2001 - 30 W (pat) 232/00
    Unter diesen Voraussetzungen muß davon ausgegangen werden, daß der Verkehr die betreffende Marke nicht als Zusammenfügung unterschiedlich gewichtiger Bestandteile, sondern als gedankliche Einheit auffaßt (vgl BGH GRUR 1999, 733, 735 -LION DRIVER; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 17.09.2001 - 30 W (pat) 232/00
    Das setzt voraus, daß diesem Markenteil eine so eigenständige und insgesamt dominierende Bedeutung für den Gesamteindruck der angegriffenen Marke zukommt, daß darin der markenmäßige Schwerpunkt des Gesamtzeichens gesehen wird, hinter dem die übrigen Markenteile in einer Weise zurücktreten, daß sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2000, 233, 234 f - RAUSCH/ELFI RAUCH; GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 17.09.2001 - 30 W (pat) 232/00
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (ständige Rechtsprechung, zB EuGH MarkenR 1999, 22 - CANON; BGH MarkenR 1999, 297 - HONKA; BGH MarkenR 2000, 359 - BAYER/BeiChem).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96

    Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder

    Auszug aus BPatG, 17.09.2001 - 30 W (pat) 232/00
    Unter diesen Voraussetzungen muß davon ausgegangen werden, daß der Verkehr die betreffende Marke nicht als Zusammenfügung unterschiedlich gewichtiger Bestandteile, sondern als gedankliche Einheit auffaßt (vgl BGH GRUR 1999, 733, 735 -LION DRIVER; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 17.09.2001 - 30 W (pat) 232/00
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (ständige Rechtsprechung, zB EuGH MarkenR 1999, 22 - CANON; BGH MarkenR 1999, 297 - HONKA; BGH MarkenR 2000, 359 - BAYER/BeiChem).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 17.09.2001 - 30 W (pat) 232/00
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgt durch Gewichtung von in Wechselbeziehung zueinanderstehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (ständige Rechtsprechung, zB EuGH MarkenR 1999, 22 - CANON; BGH MarkenR 1999, 297 - HONKA; BGH MarkenR 2000, 359 - BAYER/BeiChem).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 17.09.2001 - 30 W (pat) 232/00
    Das setzt voraus, daß diesem Markenteil eine so eigenständige und insgesamt dominierende Bedeutung für den Gesamteindruck der angegriffenen Marke zukommt, daß darin der markenmäßige Schwerpunkt des Gesamtzeichens gesehen wird, hinter dem die übrigen Markenteile in einer Weise zurücktreten, daß sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2000, 233, 234 f - RAUSCH/ELFI RAUCH; GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze).
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