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   BPatG, 17.10.2001 - 26 W (pat) 201/99   

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BPatG, 17.10.2001 - 26 W (pat) 201/99 (https://dejure.org/2001,25626)
BPatG, Entscheidung vom 17.10.2001 - 26 W (pat) 201/99 (https://dejure.org/2001,25626)
BPatG, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 26 W (pat) 201/99 (https://dejure.org/2001,25626)
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  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 17.10.2001 - 26 W (pat) 201/99
    Zu den nach dieser Vorschrift vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen allerdings nicht nur die ausdrücklich aufgeführten, sondern auch solche, die bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Waren selbst beschreiben (BGH GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE; BGH BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU) und die überdies entweder gegenwärtig bereits als Sachangabe benutzt werden oder deren Benutzung als Sachaussage in Zukunft zu erwarten ist (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).

    Weder bestehen für eine solche Annahme sichere und konkrete Anhaltspunkte (BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; 1998, 813 - CHANGE) noch besteht auch bloß die Möglichkeit, daß eine entsprechende beschreibende Verwendbarkeit der fraglichen Angabe vernünftigerweise in der Zukunft erwartet werden kann (EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee).

  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BPatG, 17.10.2001 - 26 W (pat) 201/99
    Zu den nach dieser Vorschrift vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen allerdings nicht nur die ausdrücklich aufgeführten, sondern auch solche, die bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Waren selbst beschreiben (BGH GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE; BGH BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU) und die überdies entweder gegenwärtig bereits als Sachangabe benutzt werden oder deren Benutzung als Sachaussage in Zukunft zu erwarten ist (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).

    Weder bestehen für eine solche Annahme sichere und konkrete Anhaltspunkte (BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; 1998, 813 - CHANGE) noch besteht auch bloß die Möglichkeit, daß eine entsprechende beschreibende Verwendbarkeit der fraglichen Angabe vernünftigerweise in der Zukunft erwartet werden kann (EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 17.10.2001 - 26 W (pat) 201/99
    Weder bestehen für eine solche Annahme sichere und konkrete Anhaltspunkte (BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; 1998, 813 - CHANGE) noch besteht auch bloß die Möglichkeit, daß eine entsprechende beschreibende Verwendbarkeit der fraglichen Angabe vernünftigerweise in der Zukunft erwartet werden kann (EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee).
  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 17.10.2001 - 26 W (pat) 201/99
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung (BGH WRP 1998, 495 - Today) - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einem als Marke verwendeten Wortzeichen diese Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH MarkenR 1999, 349 - YES; GRUR 2000, 722 - LOGO).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 17.10.2001 - 26 W (pat) 201/99
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung (BGH WRP 1998, 495 - Today) - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einem als Marke verwendeten Wortzeichen diese Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH MarkenR 1999, 349 - YES; GRUR 2000, 722 - LOGO).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 17.10.2001 - 26 W (pat) 201/99
    Zu den nach dieser Vorschrift vom Markenschutz ausgeschlossenen Angaben zählen allerdings nicht nur die ausdrücklich aufgeführten, sondern auch solche, die bedeutsame Umstände mit konkretem Bezug auf die betreffenden Waren selbst beschreiben (BGH GRUR 1998, 813, 814 - CHANGE; BGH BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU) und die überdies entweder gegenwärtig bereits als Sachangabe benutzt werden oder deren Benutzung als Sachaussage in Zukunft zu erwarten ist (BGH GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 17.10.2001 - 26 W (pat) 201/99
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung (BGH WRP 1998, 495 - Today) - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einem als Marke verwendeten Wortzeichen diese Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH MarkenR 1999, 349 - YES; GRUR 2000, 722 - LOGO).
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