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   BPatG, 17.10.2006 - 25 W (pat) 152/04   

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https://dejure.org/2006,35289
BPatG, 17.10.2006 - 25 W (pat) 152/04 (https://dejure.org/2006,35289)
BPatG, Entscheidung vom 17.10.2006 - 25 W (pat) 152/04 (https://dejure.org/2006,35289)
BPatG, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 25 W (pat) 152/04 (https://dejure.org/2006,35289)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 17.10.2006 - 25 W (pat) 152/04
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Auszug aus BPatG, 17.10.2006 - 25 W (pat) 152/04
    In der Umgangssprache wird "Turbo" als Modewort synonym für "schnell, leistungsstark und wirksam" verwendet (vgl. BGH GRUR 1995, 410 - TURBO; GRUR 1997, 634 - Turbo II) und ist mit diesem Bedeutungsgehalt als verstärkendes Eigenschafts- bzw. Beiwort, d. h. insbesondere als Adjektiv oder als substantivisch vorangestelltes Beiwort (z. B. Turboantrieb), in einer Vielzahl von Internetauftritten und Werbeanzeigen von Unternehmen zu finden.

    Dadurch ergibt sich der Bedeutungsgehalt von "Turbo" als substantivisch nachgestelltes Beiwort lediglich im Sinne von einer "schnellen, leistungsstarken und wirksamen Ware oder Dienstleistung" (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 410 - TURBO; GRUR 1997, 634 - Turbo II; vgl. erg. Zurückweisungen in PAVIS PROMA unter dem Stichwort "TURBO").

    Die Schutzfähigkeit fehlt einer Marke nämlich auch dann, wenn für einzelne, unter den Oberbegriff fallende Dienstleistungen ein Eintragungshindernis in Form einer Sachangabe besteht (vgl. BGH GRUR 1997, 634 -Turbo II; GRUR 2002, 261 - AC).

  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

    Auszug aus BPatG, 17.10.2006 - 25 W (pat) 152/04
    In der Umgangssprache wird "Turbo" als Modewort synonym für "schnell, leistungsstark und wirksam" verwendet (vgl. BGH GRUR 1995, 410 - TURBO; GRUR 1997, 634 - Turbo II) und ist mit diesem Bedeutungsgehalt als verstärkendes Eigenschafts- bzw. Beiwort, d. h. insbesondere als Adjektiv oder als substantivisch vorangestelltes Beiwort (z. B. Turboantrieb), in einer Vielzahl von Internetauftritten und Werbeanzeigen von Unternehmen zu finden.

    Dadurch ergibt sich der Bedeutungsgehalt von "Turbo" als substantivisch nachgestelltes Beiwort lediglich im Sinne von einer "schnellen, leistungsstarken und wirksamen Ware oder Dienstleistung" (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 410 - TURBO; GRUR 1997, 634 - Turbo II; vgl. erg. Zurückweisungen in PAVIS PROMA unter dem Stichwort "TURBO").

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 17.10.2006 - 25 W (pat) 152/04
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 17.10.2006 - 25 W (pat) 152/04
    Die Schutzfähigkeit fehlt einer Marke nämlich auch dann, wenn für einzelne, unter den Oberbegriff fallende Dienstleistungen ein Eintragungshindernis in Form einer Sachangabe besteht (vgl. BGH GRUR 1997, 634 -Turbo II; GRUR 2002, 261 - AC).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 17.10.2006 - 25 W (pat) 152/04
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).
  • BPatG, 27.01.2021 - 29 W (pat) 508/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "DIE GETRÄNKE-KÖNNER" - fehlende Unterscheidungskraft

    Dies gilt auch für den vorangestellten Artikel, der zudem die Qualifikation des Anbieters unterstreicht (vgl. BPatG, Beschluss vom 09.01.2012, 28 W (pat) 584/10 - Der Stichfeste; Beschluss vom 17.10.2006, 25 W (pat) 152/04 - Der Webhosting-Turbo!; Beschluss vom 28.10.2998, 26 W (pat) 48/1998 - die REINLICHEN; EUIPO, Beschluss vom 03.08.2011, R0359/11-4 - Der Schluck Gesundheit).
  • BPatG, 06.12.2016 - 29 W (pat) 541/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "DER ETIKETTENKÖNNER" - keine Unterscheidungskraft

    Derartige Personifizierungen im Rahmen der werbemäßigen Herausstellung von Produkten sind - wie im Übrigen auch die Voranstellung von bestimmten Artikeln wie "der" - bereits seit langem weit verbreitet und werden vom Verkehr als beschreibender und nicht als betriebskennzeichnender Hinweis gewertet (vgl. BPatG, Beschluss vom 09.01.2012, 28 W (pat) 584/10 - Der Stichfeste; Beschluss vom 29.08.2007, 26 W (pat) 62/06 - Chiller; Beschluss vom 17.10.2006, 25 W (pat) 152/04 - Der Webhosting-Turbo!; Beschluss vom 11.07.2002, 25 W (pat) 55/01 - ERBPLANER; Beschluss vom 09.04.2001, 30 W (pat) 74/00 - Card Painter; Beschluss vom 28.10.1998, 26 W (pat) 48/1998 - die REINLICHEN; Beschluss vom 19.10.1998, 30 W (pat) 160/97 - COMPUTER SHOPPER; EUIPO, Beschluss vom 03.08.2011, R0359/11-4 - Der Schluck Gesundheit).
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