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BPatG, 17.10.2018 - 28 W (pat) 551/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Modena (Wort-Bild-Marke)" - Begründungsmangel - im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens keine Zurückverweisung an das DPMA - Freihaltungsbedürfnis - fehlende Unterscheidungskraft - Kostenentscheidung - keine Rückzahlung der ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 01.03.2021 - 28 W (pat) 26/19 Er verweist zunächst auf eine Senatsentscheidung vom 17. Oktober 2018 in dem Verfahren 28 W (pat) 551/17, in der der Senat für die hier in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen die Schutzfähigkeit des Zeichenteils "Modena" verneint hat.
Als geografische Angabe der Herkunft aus der italienischen Stadt "Modena" bzw. der Region "Emilia-Romagna" ist der erste Markenbestandteil "Modena" zwar nicht schutzfähig (vgl. BPatG 28 W (pat) 551/17 - Modena).
- BPatG, 01.03.2021 - 28 W (pat) 27/19 Er verweist in seinem Schriftsatz vom 23. Februar 2020 zunächst auf eine Senatsentscheidung vom 17. Oktober 2018 in dem Verfahren 28 W (pat) 551/17, in der der Senat die Schutzfähigkeit des Zeichenteils "Modena" in Verbindung mit den hier in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen verneint habe.
Als geografische Angabe der Herkunft aus der italienischen Stadt "Modena" bzw. der Region "Emilia-Romagna" ist der erste Markenbestandteil "Modena" zwar nicht schutzfähig (vgl. BPatG 28 W (pat) 551/17 - Modena).