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   BPatG, 17.10.2018 - 7 W (pat) 10/18   

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https://dejure.org/2018,33422
BPatG, 17.10.2018 - 7 W (pat) 10/18 (https://dejure.org/2018,33422)
BPatG, Entscheidung vom 17.10.2018 - 7 W (pat) 10/18 (https://dejure.org/2018,33422)
BPatG, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 7 W (pat) 10/18 (https://dejure.org/2018,33422)
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  • BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98

    Graustufenbild; Teilung der Anmeldung im Verfahren vor dem Patentgericht

    Auszug aus BPatG, 17.10.2018 - 7 W (pat) 10/18
    In seinem Beschluss vom 28. März 2000 (GRUR 2000, 688 - Graustufenbild) koppele der Bundesgerichtshof die Teilungsmöglichkeit an die Beschwerdefrist, denn nicht vor Ablauf dieser Frist erstarke eine Anmeldung zum Vollrecht.

    Da die Teilung der Anmeldung die rechtliche Existenz der zu teilenden Anmeldung voraussetzt, gilt dies jedoch nur, solange der Erteilungsbeschluss noch nicht bestandskräftig geworden (vgl. BGH GRUR 2000, 688 - Graustufenbild) und das Anmeldeverfahren noch nicht beendet ist (vgl. Schulte/Moufang, PatG, 10. Aufl., § 39 Rn. 23; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 39 Rn. 6, 8).

    Soweit die Patentinhaberin in diesem Zusammenhang darauf verweist, dass es nach der Entscheidung "Graustufenbild" (BGH GRUR 2000, 688) für die Zulässigkeit der Erklärung einer Teilung im Beschwerdeverfahren nicht darauf ankomme, ob die Beschwerde zulässig oder begründet sei, übersieht sie, dass nach dem dort zugrundeliegenden Sachverhalt gerade kein Rechtsmittelverzicht erklärt worden, mithin keine vorzeitige Bestandskraft eingetreten ist.

    Dass eine Teilung der Anmeldung nur möglich ist, solange der Erteilungsbeschluss noch nicht bestandskräftig geworden ist, ist höchstrichterlich bereits entschieden (vgl. BGH GRUR 2000, 688 - Graustufenbild).

  • BGH, 24.10.2017 - X ARZ 326/17

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Gericht eines anderen

    Auszug aus BPatG, 17.10.2018 - 7 W (pat) 10/18
    Der wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht führt grundsätzlich die formelle Rechtskraft bzw. Bestandskraft der betroffenen Entscheidung herbei (vgl. für den Zivilprozess BGH NJW-RR 2018, 250 m. w. N.; Münchner Kommentar zur Zivilprozessordnung/Rimmelspacher, a. a. O., § 515 Rn. 16).

    Ebenso ist höchstrichterlich geklärt, dass ein Rechtsmittelverzicht die Bestandskraft der betroffenen Entscheidung herbeiführt (vgl. für den Zivilprozess BGH NJW-RR 2018, 250 m. w. N.).

  • BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 394/00

    Voraussetzungen für die Rückzahlung der Beschleunigungsgebühr

    Auszug aus BPatG, 17.10.2018 - 7 W (pat) 10/18
    Als Folge einer wirksamen Rechtsmittelverzichtserklärung wird ein Erteilungsbeschluss daher bereits vor Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist des § 73 Abs. 1 PatG bestandskräftig (sofern die Bestandskraft nicht bereits zuvor z. B. durch Rücknahme der Anmeldung eingetreten ist, vgl. Senatsbeschluss vom 6. August 2009 - 10 W (pat) 10/07, BPatGE 51, 257, 259 - Augenbestrahlung; für das Markenrecht vgl. BPatG, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 29 W (pat) 394/00, BPatGE 46, 157, 161).
  • BPatG, 06.08.2009 - 10 W (pat) 10/07
    Auszug aus BPatG, 17.10.2018 - 7 W (pat) 10/18
    Als Folge einer wirksamen Rechtsmittelverzichtserklärung wird ein Erteilungsbeschluss daher bereits vor Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist des § 73 Abs. 1 PatG bestandskräftig (sofern die Bestandskraft nicht bereits zuvor z. B. durch Rücknahme der Anmeldung eingetreten ist, vgl. Senatsbeschluss vom 6. August 2009 - 10 W (pat) 10/07, BPatGE 51, 257, 259 - Augenbestrahlung; für das Markenrecht vgl. BPatG, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 29 W (pat) 394/00, BPatGE 46, 157, 161).
  • BPatG, 28.06.1973 - 20 W (pat) 11/71
    Auszug aus BPatG, 17.10.2018 - 7 W (pat) 10/18
    aa) Im patentamtlichen Erteilungsverfahren kommt einem wirksam erklärten Rechtsmittelverzicht der Bedeutungsgehalt zu, sich des prozessualen Rechts auf Nachprüfung der Entscheidung der Prüfungsstelle des Patentamts durch das Bundespatentgericht endgültig begeben zu wollen (vgl. hierzu auch BPatG, Beschluss vom 28. Juni 1973 - 20 W (pat) 11/71, BPatGE 15, 153, 155).
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