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   BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18   

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BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18 (https://dejure.org/2019,51106)
BPatG, Entscheidung vom 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18 (https://dejure.org/2019,51106)
BPatG, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 30 W (pat) 4/18 (https://dejure.org/2019,51106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - mittels E-Mail eingereichter Beschwerdeschriftsatz - fehlende eigenhändige Unterschrift oder elektronische Signatur - formunwirksame Erhebung der Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.04.2013 - X ZR 169/12

    Aufnahme des Patentnichtigkeitsverfahrens

    Auszug aus BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18
    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Inhaberin der angegriffenen Marke am 29. November 2017 war das Löschungsverfahren zunächst nach § 240 S. 1 ZPO i.V.m. § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unterbrochen (vgl. BGH GRUR 2013, 862 für das Patentnichtigkeitsverfahren; BPatG 30 W (pat) 28/15 - DNARIS/ILARIS; Uhlenbruck, InsO, 44. Aufl., § 85 Rn. 46; HamburgerKommentar-InsO, 6. Aufl., § 86 Rn.6).

    Das Markenlöschungsverfahren ist ein Verfahren, das die Aussonderung eines Gegenstandes aus der Insolvenzmasse betrifft und damit als Passivprozess außer durch den Insolvenzverwalter auch vom Gegner aufgenommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2013, 862 für das Patentnichtigkeitsverfahren; HamburgerKommentar, InsO, 6. Aufl., § 86 Rn. 6).

  • BGH, 30.03.1989 - I ZB 6/88

    "Widerspruchsunterzeichnung"; Anforderungen an die Unterzeichnung eines

    Auszug aus BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18
    (1) Zutreffend ist, dass die Rechtsprechung Ausnahmen vom Unterschriftserfordernis mit Rücksicht darauf zugelassen hat, dass bei den in anderer Weise übermittelten Erklärungen deren Inhalt und die Person, von der sie ausgehen, hinreichend zuverlässig feststehen (vgl. BGH GRUR 1989, 506, 507 - Widerspruchsunterzeichnung; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl., § 42 Rn. 36).

    Allein eine Gebührenzahlung ist nicht dahingehend zu verstehen, dass sich aus ihr ein eindeutiger Willer ergibt, gleichzeitig Beschwerde einlegen zu wollen, zumal - wie vorliegend - die Zahlung der Beschwerdegebühr und die E-Mail von unterschiedlichen Personen veranlasst worden sind (vgl. BGH GRUR 1989, 506, 507 - Widerspruchsunterzeichnung).

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 112/08

    Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen

    Auszug aus BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18
    Es fehlte in § 95a Abs. 1 MarkenG a.F. der Verweis auf § 130a Abs. 1 Satz 2 ZPO a.F., in welchem dieses Erfordernis nach der Rechtsprechung festgeschrieben war (vgl. BGH NJW 2010, 2134; vgl. auch Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 3. Aufl., § 95a Rn. 4).
  • BGH, 04.12.2008 - IX ZB 41/08

    Keine Wahrung der Schriftform durch E-Mail

    Auszug aus BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18
    Bei einer E-Mail handelt es sich allerdings um ein elektronisches Dokument (BGH NJW-RR 2009, 357; NJW 2006, 2263; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 130a Rn. 3; Schulte, PatG, 10. Aufl., § 125a Rn. 9), welches im Falle einer Abgabe von Verfahrenserklärungen eines besonderen Nachweises der Urheberschaft (Authentizität) und eines besonderen Schutzes vor nachträglicher Veränderung (Integrität) bedarf.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das neue Recht durch Übergangsbestimmungen etwas anderes vorschreibt oder sich aus Sinn und Zweck der einzelnen Vorschrift oder aus dem Zusammenhang etwas Abweichendes ergibt (vgl. BVerfG NJW 1993, 1123; BGH NJW-RR 2015, 954; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., Einl. Rn. 104).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18
    Bei einer E-Mail handelt es sich allerdings um ein elektronisches Dokument (BGH NJW-RR 2009, 357; NJW 2006, 2263; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 130a Rn. 3; Schulte, PatG, 10. Aufl., § 125a Rn. 9), welches im Falle einer Abgabe von Verfahrenserklärungen eines besonderen Nachweises der Urheberschaft (Authentizität) und eines besonderen Schutzes vor nachträglicher Veränderung (Integrität) bedarf.
  • BGH, 14.10.2014 - XI ZB 13/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18
    Denn insoweit unterscheidet sich z. B. ein Computerfax maßgeblich von elektronischen Dokumenten, die leicht elektronisch änderbar sind und deren Absicherung die Regelungen zur elektronischen Signatur bezwecken (vgl. BGH NJW-RR 2015, 624).
  • BPatG, 03.05.2018 - 30 W (pat) 28/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Unterbrechung des patentamtlichen

    Auszug aus BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18
    Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Inhaberin der angegriffenen Marke am 29. November 2017 war das Löschungsverfahren zunächst nach § 240 S. 1 ZPO i.V.m. § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG unterbrochen (vgl. BGH GRUR 2013, 862 für das Patentnichtigkeitsverfahren; BPatG 30 W (pat) 28/15 - DNARIS/ILARIS; Uhlenbruck, InsO, 44. Aufl., § 85 Rn. 46; HamburgerKommentar-InsO, 6. Aufl., § 86 Rn.6).
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 8/19

    Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei

    Auszug aus BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18
    cc) Die Einlegung der Beschwerde mittels E-Mail vom 25. November 2017 erfüllt auch nicht die Voraussetzungen für die Einreichung elektronischer Dokumente beim DPMA, § 95 Abs. 1, 3 MarkenG a.F. i.V.m. § 130a ZPO a.F., § 3 ERVDPMAV a.F. Da die prozessuale Form nicht gewahrt wurde, ist die Beschwerde nicht wirksam eingereicht worden (vgl. BGH NJW 2019, 2096, 2097).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus BPatG, 17.10.2019 - 30 W (pat) 4/18
    Dies erfordert, dass eine Urkunde vom Aussteller gekennzeichnet wird (vgl. BGH GRUR 2008, 838 Rn. 10 - Berufungsbegründung per E-Mail; GRUR 1981, 410 - Telekopie; BPatG 30 W (pat) 10/18).
  • BPatG, 02.08.2018 - 30 W (pat) 10/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "fitmeals" - zu den Anforderungen an eine formgültige

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 171/10

    Noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Erlaubnisvorbehalt für

  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

  • BPatG, 12.11.2020 - 29 W (pat) 31/20
    Dies erfordert, dass eine Urkunde vom Aussteller gekennzeichnet wird (vgl. BGH GRUR 2008, 838 Rn. 10 - Berufungsbegründung per E-Mail; GRUR 1981, 410 - Telekopie; BPatG, Beschluss vom 17.10.2019, 30 W (pat) 4/18 - Bienensauna).

    Eine darüberhinausgehende Hinweispflicht oblag dem DPMA nicht (vgl. BPatG, Beschluss vom 17.10.2019, 30 W (pat) 4/18 - Bienensauna m. w. N.).

    Lediglich aus der Beschwerdeschrift selbst kann sich z. B. der Umfang der Beschwerde ergeben (vgl. BPatG, Beschluss vom 17.10.2019, 30 W (pat) 4/18 - Bienensauna; Beschluss vom 19.04.2012, 30 W (pat) 551/11).

  • BPatG, 21.06.2021 - 26 W (pat) 55/20
    Von dieser "Bearbeitung" ist die hier vorliegende Frage der "Übermittlung" von Dokumenten zur Wahrung der prozessualen Form zu unterscheiden (vgl. BAG NJW 2020, 2351 Rdnr. 41; BSG NJW 2018, 2222 Rdnr. 8 f.; BPatG 29 W (pat) 31/20 - avirem/AVIRA; 30 W (pat) 4/18 - Bienensauna; OLG Frankfurt NJW-RR 2018, 1456 Rdnr. 15).
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