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   BPatG, 17.11.1992 - 27 W (pat) 85/91   

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https://dejure.org/1992,20455
BPatG, 17.11.1992 - 27 W (pat) 85/91 (https://dejure.org/1992,20455)
BPatG, Entscheidung vom 17.11.1992 - 27 W (pat) 85/91 (https://dejure.org/1992,20455)
BPatG, Entscheidung vom 17. November 1992 - 27 W (pat) 85/91 (https://dejure.org/1992,20455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung des Widerspruchszeichens in dem maßgeblichen Fünf-Jahres-Zeitraum; Geeignete Mittel zur Glaubhaftmachung; Wesen und die Aussagekraft einer eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 28/73

    Anerkennung der abgewandelten Benutzungsform als Benutzung des eingetragenen

    Auszug aus BPatG, 17.11.1992 - 27 W (pat) 85/91
    Entscheidend ist allerdings nicht, in welcher Weise seitens (dritter) Produzenten und Händler von Hemden und vergleichbarer Oberbekleidungsstücke aus Bildmotiven (insbesondere - wie hier - Tierdarstellungen) bestehende Warenzeichen üblicherweise an ihren Produkten angebracht werden, sondern wie der Verkehr im Einzelfall eine Kennzeichnung auffaßt (vgl. BGH GRUR 1975, 135, 138 liSp oben "KIM-Mohr"; BPatGE 19, 66, 69 unten "FLIP-TOP").
  • BPatG, 19.09.2006 - 27 W (pat) 171/05
    Damit ergibt sich hier in der Zusammenschau (vgl. BPatGE 33, 228, 231 - LAHCO; BPatG Mitt.
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19
    Sonstige Unterlagen, wie z. B. Preislisten, Rechnungskopien, Etiketten, Prospekte oder sonstige Veröffentlichungen, können der Erläuterung, Ergänzung und Verdeutlichung einer eidesstattlichen Versicherung dienen (BPatG GRUR 2007, 596, 597 - La Martina; BPatGE 33, 228, 231 - Lahco; 24, 109, 111 - FOSECID).
  • BPatG, 19.07.2021 - 26 W (pat) 567/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "CRYSTAL Smoke (Wort-Bildmarke)/CRISTAL (IR-Marke)" -

    Weitere Benutzungsunterlagen, wie z. B. Preislisten, Rechnungskopien, Etiketten, Prospekte oder sonstige Veröffentlichungen, können zur Erläuterung, Ergänzung oder Verdeutlichung einer eidesstattlichen Versicherung dienen (BPatG GRUR 2007, 596, 597 - La Martina; BPatGE 33, 228, 231 - Lahco; 24, 109, 111- FOSECID).
  • BPatG, 09.11.2021 - 26 W (pat) 543/20

    In der Beschwerdesache...hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des

    Sonstige Unterlagen, wie z. B. Preislisten, Rechnungskopien, Etiketten, Prospekte oder sonstige Veröffentlichungen, können der Erläuterung, Ergänzung und Verdeutlichung einer eidesstattlichen Versicherung dienen (BPatG GRUR 2007, 596, 597 - La Martina; BPatGE 33, 228, 231 - Lahco; 24, 109, 111 - FOSECID).
  • BPatG, 14.12.2018 - 26 W (pat) 64/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MovieStar (Wort-Bild-Marke)/MOVISTAR

    Die Sachkenntnis muss sich anhand von tatsächlichen Ausführungen aus der eidesstattlichen Versicherung ergeben (vgl. BPatG 28 W (pat) 49/12 - IMATEC; BPatGE 33, 228, 231 f. - Lahco).
  • BPatG, 10.12.2008 - 26 W (pat) 14/07
    Da die Glaubhaftmachung der Benutzung der älteren Marke eine Obliegenheit der Widersprechenden darstellt, gehen Mängel der Glaubhaftmachung, zu denen auch die Unbestimmtheit einer eidesstattlichen Versicherung zählt, zu Lasten der Widersprechenden (BPatGE 33, 228, 231 - Lahco).
  • BPatG, 23.04.2002 - 27 W (pat) 335/00
    Zwar hat der Senat in einer früheren Entscheidung gegen die Unterzeichnung einer eidesstattlichen Versicherung mit dem Zusatz "ppa" und Abdruck des Firmenstempels Bedenken in formaler Hinsicht geäußert, weil es sich in diesem Fall nicht um eine dem Prokuristen als natürliche Person zurechenbare Erklärung handele, sondern um eine "solche der Widersprechenden selbst, gesetzlich vertreten durch einen nach Handelsrecht vertretungsberechtigten Funktionsträger" (vgl BPatGE 33, 228, 231 - Lacho).
  • BPatG, 06.08.2008 - 28 W (pat) 26/08
    Die Unterzeichnung mit dem Kürzel "ppa." ist unschädlich, weil der Prokurist eine solche Erklärung grundsätzlich als natürliche Person und nicht als Vertreter des Widersprechenden abgibt (vgl. zuletzt z. B. BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 174/04 - EUROBAG/EUROBAGS; 25 W (pat) 292/02 - DERMAGAN/DERMA-GRAN; die frühere Rechtsprechung auf der Linie von BPatGE 33, 228, 231 - Lahco - ist bereits mit PAVIS PROMA 27 W (pat) 335/00 - Berti/BERRI aufgegeben worden.) Gem. § 26 Abs. 4 MarkenG gilt das Anbringen der Marke auf Waren im Inland als Benutzung im Inland.
  • BPatG, 21.06.2022 - 28 W (pat) 537/21
    Sonstige Unterlagen wie z. B. Preislisten, Rechnungskopien, Etiketten, Prospekte oder sonstige Veröffentlichungen können der Erläuterung, Ergänzung und Verdeutlichung einer eidesstattlichen Versicherung dienen (BPatG GRUR 2007, 596, 597 - La Martina; BPatGE 33, 228, 231 - Lahco; 24, 109, 111 - FOSECID).
  • BPatG, 29.05.2008 - 32 W (pat) 244/01
    Eines Eingehens auf die - im Einzelfall umstrittene - Frage, ob Bildzeichen auf Bekleidungsstücken überhaupt als Marken (d. h. als betriebliche Herkunftshinweise) oder aber nur als dekorative Elemente wahrgenommen werden (vgl. BPatGE 33, 228 - Lahco), bedarf es daher nicht.
  • BPatG, 05.03.2008 - 32 W (pat) 112/06

    Gold-Cats

  • BPatG, 28.09.2005 - 32 W (pat) 1/04
  • BPatG, 31.03.2005 - 25 W (pat) 292/02
  • BPatG, 22.10.2003 - 32 W (pat) 341/02
  • BPatG, 20.07.2005 - 32 W (pat) 101/04
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