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   BPatG, 17.11.2004 - 29 W (pat) 147/02   

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BPatG, 17.11.2004 - 29 W (pat) 147/02 (https://dejure.org/2004,21111)
BPatG, Entscheidung vom 17.11.2004 - 29 W (pat) 147/02 (https://dejure.org/2004,21111)
BPatG, Entscheidung vom 17. November 2004 - 29 W (pat) 147/02 (https://dejure.org/2004,21111)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 17.11.2004 - 29 W (pat) 147/02
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 779, 781 - Zwilling/Zweibrüder).

    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr genügt es in der Regel, wenn die Zeichen in einer Hinsicht ähnlich sind (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 17.11.2004 - 29 W (pat) 147/02
    Eine Ähnlichkeit ist dann anzunehmen, wenn das angesprochene Publikum aufgrund der Branchenübung im maßgeblichen Waren- und Dienstleistungsgebiet der Fehlvorstellung unterliegt, dass Ware und Dienstleistung aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 17.11.2004 - 29 W (pat) 147/02
    Eine Ähnlichkeit ist dann anzunehmen, wenn das angesprochene Publikum aufgrund der Branchenübung im maßgeblichen Waren- und Dienstleistungsgebiet der Fehlvorstellung unterliegt, dass Ware und Dienstleistung aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 17.11.2004 - 29 W (pat) 147/02
    Eine Ähnlichkeit ist dann anzunehmen, wenn das angesprochene Publikum aufgrund der Branchenübung im maßgeblichen Waren- und Dienstleistungsgebiet der Fehlvorstellung unterliegt, dass Ware und Dienstleistung aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 17.11.2004 - 29 W (pat) 147/02
    Eine Ähnlichkeit ist dann anzunehmen, wenn das angesprochene Publikum aufgrund der Branchenübung im maßgeblichen Waren- und Dienstleistungsgebiet der Fehlvorstellung unterliegt, dass Ware und Dienstleistung aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen (EuGH GRUR 1998, 922 Rn. 23 - Canon; BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; GRUR 1999, 586, 587 - White Lion).
  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86

    "Apropos Film"; Eintragungsfähigkeit des Titels von Fernsehsendungen; Begriff der

    Auszug aus BPatG, 17.11.2004 - 29 W (pat) 147/02
    Nach Einreichung der Anmeldung kann das Verzeichnis nur nach Maßgabe der §§ 39 Abs. 1, 48 Abs. 1 MarkenG eingeschränkt, nicht hingegen erweitert oder ausgetauscht werden (vgl. BGH GRUR 1988, 377, 378 - Apropos Film; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 39 Rn 5; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl. 2003, § 39 Rn 8).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 17.11.2004 - 29 W (pat) 147/02
    Bei der Feststellung des Gesamteindrucks von Wort-/Bildmarken ist dabei von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass der Wortbestandteil den Gesamteindruck prägt, weil er die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT).
  • BPatG, 30.03.2012 - 29 W (pat) 96/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "HUMANPOWER (Wort-Bild-Marke)/MANPOWER" - zur

    d) Die computergestützten Widerspruchswaren in Klasse 9 und die damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen in Klasse 42 "Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software" sind durchschnittlich ähnlich zu den von der angegriffenen Marke in Klasse 38 beanspruchten Telekommunikationsdienstleistungen (vgl. Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen. 15. Aufl., Seite 363, 364 - HABM R 956/09-2; BPatG 29 W (pat) 147/02; 33 W (pat) 91/07).
  • BPatG, 21.12.2005 - 29 W (pat) 278/03
    Die Firma Arcor bietet zum Anschluss auch Hardwareprodukte an (PAVIS PROMA BPatG 29 W (pat) 147/02 - vtron/cytron).
  • BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 65/03
    Da das Angebot von Providern und Festnetzanbietern neben den Telekommunikationsdienstleistungen häufig ergänzende Geräte wie Handys, Modems, Anrufbeantworter, Telefaxgeräte, Router etc. umfasst, wird der Verkehr die Waren und Dienstleistungen demselben Unternehmen zuordnen oder zumindest von dessen organisatiorischer Verantwortlichkeit ausgehen, sofern sie unter einem identischen Kennzeichen angeboten werden (BPatG 29 W (pat) 147/02 - vtron/cytron).
  • BPatG, 21.03.2007 - 29 W (pat) 4/05
    Häufig umfasst das Leistungsangebot im Marktsegment der Telekommunikation neben der Dienstleistung als Zusatzleistung die Veräußerung eines entsprechenden Datenverarbeitungsgerätes, d. h. Produkt und Leistung ergänzen einander (vgl. 25 W (pat) 49/03 - Cybermaxx; 26 W (pat) 202/00 - e-Travel; 29 W (pat) 104/02 - PiN - Präsenz im Netz/ PINE; 29 W (pat) 147/02 - vtron/ cytron; Richter/ Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 13. Aufl., S. 63, 64).
  • BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 64/03
    Da das Angebot von Providern und Festnetzanbietern neben den Telekommunikationsdienstleistungen häufig ergänzende Geräte wie Handys, Modems, Anrufbeantworter, Telefaxgeräte, Router etc. umfasst, wird der Verkehr die Waren und Dienstleistungen demselben Unternehmen zuordnen oder zumindest von dessen organisatorischer Verantwortlichkeit ausgehen, sofern sie unter einem identischen Kennzeichen angeboten werden (BPatG 29 W (pat) 147/02 - vtron/cytron).
  • BPatG, 01.06.2005 - 29 W (pat) 46/03
    Geräte und Softwareprogramme werden häufig als Zusatzleistung angeboten, so dass der Verkehr davon ausgeht, dass Ware und Dienstleistung einer einheitlichen Qualitätskontrolle unterliegen (BPatG 29 W (pat) 147/02 - vtron/cytron).
  • BPatG, 15.11.2006 - 29 W (pat) 169/04
    In diesem Bereich ist der Verkehr daran gewöhnt, dass ergänzend zu den Verbindungs- und Übertragungsdiensten auch zugehörige Geräte, wie z. B. Telefone, Mobiltelefone, Router und Modems sowie entsprechende Wartungsdienste angeboten werden (vgl. BPatG 29 W (pat) 147/02 - vtron/CYTRON).
  • BPatG, 29.06.2005 - 29 W (pat) 86/03
    Da das Angebot von Providern und Festnetzanbietern neben den Telekommunikationsdienstleistungen häufig ergänzende Geräte wie Handys, Modems, Anrufbeantworter, Telefaxgeräte, Router etc. umfasst, wird der Verkehr die Waren und Dienstleistungen demselben Unternehmen zuordnen oder zumindest von dessen organisatorischer Verantwortlichkeit ausgehen, sofern sie unter einem identischen Kennzeichen angeboten werden (BPatG 29 W (pat) 147/02 - vtron/cytron).
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