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   BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 191/02   

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BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 191/02 (https://dejure.org/2003,29107)
BPatG, Entscheidung vom 17.12.2003 - 26 W (pat) 191/02 (https://dejure.org/2003,29107)
BPatG, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 26 W (pat) 191/02 (https://dejure.org/2003,29107)
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  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 191/02
    Ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die als unterschiedlich erkannten Vergleichsmarken wegen Übereinstimmungen in Teilbereichen oder aus anderen Gründen auf die Ursprungsidentität der betroffenen Waren (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 924 "Canon"; GRUR 2001, 1148, 1149 "Bravo") oder auf sonstige wirtschaftliche und organisatorische Verbindungen deren Hersteller bzw Anbieter (vgl EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd") schließen lassen.

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 191/02
    Eine Ähnlichkeit von Waren bzw Dienstleistungen liegt nämlich vor, wenn sie in Berücksichtigung aller erheblicher Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - , so enge Berührungspunkte aufweisen, daß die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (BGH GRUR 1999, 245 - LIBERO; 1999, 496 - TIFFANY; 2001, 507 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96

    Tiffany

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 191/02
    Eine Ähnlichkeit von Waren bzw Dienstleistungen liegt nämlich vor, wenn sie in Berücksichtigung aller erheblicher Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - , so enge Berührungspunkte aufweisen, daß die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (BGH GRUR 1999, 245 - LIBERO; 1999, 496 - TIFFANY; 2001, 507 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZB 35/95

    LIBERO

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 191/02
    Eine Ähnlichkeit von Waren bzw Dienstleistungen liegt nämlich vor, wenn sie in Berücksichtigung aller erheblicher Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe - , so enge Berührungspunkte aufweisen, daß die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf wirtschaftlich verbundenen Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (BGH GRUR 1999, 245 - LIBERO; 1999, 496 - TIFFANY; 2001, 507 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 191/02
    Ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 191/02
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH GRUR 1998, 387, 389 - Sabèl/Puma).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 191/02
    Zwar kann das bloße Vorhandensein eines übereinstimmenden Wortteils allein noch nicht die Annahme einer derartigen Verwechslungsgefahr begründen, zumal hierfür nicht jegliche, wie auch immer geartete gedankliche Assoziationen ausreichen (st Rspr, vgl zB BGH GRUR 1999, 735, 736 "MONOFLAM/POLYFLAM").
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 191/02
    Jedoch umfasst die Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung iSv § 9 Abs. 1 Nr. 2 auch andere Fallgestaltungen (vgl hierzu auch BGH GRUR 2000, 608, 609 "ARD-1").
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 191/02
    Maßgeblich ist vielmehr, ob die als unterschiedlich erkannten Vergleichsmarken wegen Übereinstimmungen in Teilbereichen oder aus anderen Gründen auf die Ursprungsidentität der betroffenen Waren (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 924 "Canon"; GRUR 2001, 1148, 1149 "Bravo") oder auf sonstige wirtschaftliche und organisatorische Verbindungen deren Hersteller bzw Anbieter (vgl EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd") schließen lassen.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 191/02
    Maßgeblich ist vielmehr, ob die als unterschiedlich erkannten Vergleichsmarken wegen Übereinstimmungen in Teilbereichen oder aus anderen Gründen auf die Ursprungsidentität der betroffenen Waren (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 924 "Canon"; GRUR 2001, 1148, 1149 "Bravo") oder auf sonstige wirtschaftliche und organisatorische Verbindungen deren Hersteller bzw Anbieter (vgl EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 "Lloyd") schließen lassen.
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