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   BPatG, 17.12.2003 - 9 W (pat) 364/03   

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https://dejure.org/2003,28839
BPatG, 17.12.2003 - 9 W (pat) 364/03 (https://dejure.org/2003,28839)
BPatG, Entscheidung vom 17.12.2003 - 9 W (pat) 364/03 (https://dejure.org/2003,28839)
BPatG, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 9 W (pat) 364/03 (https://dejure.org/2003,28839)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.1983 - X ZB 17/82

    Schlitzwand

    Auszug aus BPatG, 17.12.2003 - 9 W (pat) 364/03
    Insoweit hat der BGH unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte von § 123 Abs. 1 Satz 2 PatG und den damit verfolgten Zweck der Rechtssicherheit festgestellt, dass eine Wiedereinsetzung auch dann ausgeschlossen ist, wenn der Einsprechende die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr nicht gewahrt hat (BGH GRUR 1984, 337, 338 f. - Schlitzwand).
  • BPatG, 17.08.2004 - 9 W (pat) 317/04
    Entgegen der Auffassung der Patentinhaberin gilt der Einspruch nicht mangels fristgerechter Entrichtung einer Einspruchsgebühr als zurückgenommen, da es sich bei dem Einspruch nicht um einen Antrag, sondern um eine sonstige Handlung im Sinne von § 6 PatKostG handelt, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 9 W (pat) 364/03 - (Mitt 2004, 118, 119 - Verspätete Einspruchsgebühr) entschieden hat.
  • BPatG, 10.05.2004 - 11 W (pat) 315/04
    Teilweise wird angenommen, diese Rechtsfolge der Nichteinlegung oder Nichterhebung habe sich durch das Patentkostengesetz im Prinzip nicht geändert, weil der (nunmehr gebührenpflichtige) Einspruch und insbesondere die Beschwerde nicht als "Antrag", sondern nur als "(sonstige) Handlung" anzusehen seien, die gemäß § 6 Abs. 2 PatKostG "als nicht vorgenommen" gelten (vgl zB: BPatG BlPMZ 2004, 164 (14 W (pat) 328/02) - Lampenkolbenglas; BPatGE 46, 260 (19 W (pat) 317/02); BPatG BlPMZ 2004, 171 (34 W (pat) 305/03) - Fördergutspeicher; BPatG Mitt 2004, 118 (9 W (pat) 364/03) - Verspätete Einspruchsgebühr; Fuchs-Wissemann, Mitt 2003, 489 f; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Auflage 2003, § 64a Rdn 22 - 26, § 66 Rdn 77/78).
  • BPatG, 14.10.2004 - 15 W (pat) 341/03
    Damit erfasst der Ausschluß der Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des Einspruchs zwangsläufig auch die Fälle nicht fristgerecht entrichteter Einspruchsgebühren (vgl BPatG, Beschluß vom 18. Dezember 2003 - 9 W (pat) 364/03 in: Mitt 2004, 118, sowie Keukenschrijver in: Busse, Patentgesetz, 6. Auflage § 123 Rdnr. 26).
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