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   BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 40/08   

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https://dejure.org/2008,31024
BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 40/08 (https://dejure.org/2008,31024)
BPatG, Entscheidung vom 17.12.2008 - 28 W (pat) 40/08 (https://dejure.org/2008,31024)
BPatG, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 28 W (pat) 40/08 (https://dejure.org/2008,31024)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 40/08
    Ergibt dieser Prüfungsschritt, dass den einzelnen Wortelementen ein beschreibender Bedeutungsgehalt zukommt, stellt dies einen Anhaltspunkt dafür dar, dass auch ihre Kombination für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen beschreibend bleibt, selbst wenn es sich dabei um eine sprachliche Neuschöpfung handelt (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdn. 37 ff. -BIOMILD).

    Die angemeldete Marke stellt damit lediglich eine sprachregelgemäße Aneinanderreihung zweier beschreibender Angaben dar, aus der sich ein ebenfalls beschreibender Gesamtbegriff ergibt, der in seiner Bedeutung nicht über die bloße Summe seiner Bestandteile hinausgeht, sondern sich in einer unzweideutigen Merkmalsbeschreibung der fraglichen Waren erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 682, Rdn. 43 - BIOMILD).

    Auch der Aspekt einer möglichen Wortneubildung ist angesichts des eindeutig beschreibenden Sinngehalts der Bezeichnung "NeuroLocator" nicht geeignet, die angefochtene Zurückweisung der A 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ("dienen können"), dass es allein auf die Eignung der betreffenden Bezeichnung ankommt, als beschreibende Angabe verwendet zu werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdn. 37 ff. -BIOMILD).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 40/08
    Die zwingend erforderliche Herkunftsfunktion einer Marke muss jedoch aus der Sicht der angesprochenen Verbraucher stets im Vordergrund stehen, während weitere mögliche Funktionen -wie etwa eine produktbeschreibende Funktion -daneben nur von untergeordneter Bedeutung sein dürfen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Rdn. 35 -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

    EuGH GRUR 2004, 1027, 1030, Rdn. 45 -DAS PRINZIP DER BEQUEM-LICHKEIT; EuGH GRUR 2004, 674, 680 Rdn. 123-125 -Postkantoor; EuGH GRUR 2003, 604, 607, Rdn. 52 ff. -Libertel).

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 40/08
    Bei neuen Wortkombinationen kann es allerdings für die Feststellung des semantischen Gehalts erforderlich sein, zunächst den Bedeutungsgehalt der einzelnen Wortbestandteile zu ermitteln (vgl. hierzu EuGH, MarkenR 2007, 204, Rdn. 79 -Celltech; EuGH GRUR Int 2005, 1012, 1014, Rdn. 31 -BioID).

    In einem weiteren Schritt bleibt dann aber stets zu prüfen, ob zwischen der Wortverbindung in ihrer Gesamtheit und der bloßen Summe ihrer beschreibenden Bestandteile ein merklicher Unterschied besteht, beispielsweise aufgrund vorhandener syntaktischer oder semantischer Besonderheiten (vgl. EuGH, MarkenR 2007, 204, Rdn. 78 -Celltech; EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 28 -SAT.2; sowie Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 261 m. w. N.).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 40/08
    EuGH GRUR 2004, 1027, 1030, Rdn. 45 -DAS PRINZIP DER BEQUEM-LICHKEIT; EuGH GRUR 2004, 674, 680 Rdn. 123-125 -Postkantoor; EuGH GRUR 2003, 604, 607, Rdn. 52 ff. -Libertel).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 40/08
    In einem weiteren Schritt bleibt dann aber stets zu prüfen, ob zwischen der Wortverbindung in ihrer Gesamtheit und der bloßen Summe ihrer beschreibenden Bestandteile ein merklicher Unterschied besteht, beispielsweise aufgrund vorhandener syntaktischer oder semantischer Besonderheiten (vgl. EuGH, MarkenR 2007, 204, Rdn. 78 -Celltech; EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 28 -SAT.2; sowie Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 261 m. w. N.).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 40/08
    Vielmehr kommt dem sowohl in der englischen (vgl. Langenscheidt Collins, Großwörterbuch Englisch, 5. Aufl. 2004 -Stichwort "neuro") wie auch in der deutschen Sprache gebräuchlichen Präfix der lexikalisch belegbare Bedeutungsgehalt "Nerven-, Nervensystem, Nervenstrang" zu (vgl. hierzu Duden -Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. Mannheim 2006 [CD-ROM]; sowie Duden -Das Fremdwörterbuch, 9. Aufl. Mannheim 2007 [CD-ROM] -dort jeweils Stichwort "Neuro"; sowie BGH GRUR 2004, 783 785 -NEURO-VIBOLEX).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 40/08
    EuGH GRUR 2004, 1027, 1030, Rdn. 45 -DAS PRINZIP DER BEQUEM-LICHKEIT; EuGH GRUR 2004, 674, 680 Rdn. 123-125 -Postkantoor; EuGH GRUR 2003, 604, 607, Rdn. 52 ff. -Libertel).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 40/08
    Bei neuen Wortkombinationen kann es allerdings für die Feststellung des semantischen Gehalts erforderlich sein, zunächst den Bedeutungsgehalt der einzelnen Wortbestandteile zu ermitteln (vgl. hierzu EuGH, MarkenR 2007, 204, Rdn. 79 -Celltech; EuGH GRUR Int 2005, 1012, 1014, Rdn. 31 -BioID).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 17.12.2008 - 28 W (pat) 40/08
    Der nach der Rechtsprechung zwingend erforderliche Nachweis für die Bejahung der markenrechtlichen Unterscheidungskraft (vgl. EuGH MarkenR 2007, 437, Rdn. 34 -Rotweiße, rechteckige Tablette) ist somit im vorliegenden Fall nicht zu führen.
  • BPatG, 09.11.2017 - 30 W (pat) 515/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "NeuroMatrix (IR-Marke)" - Unterscheidungskraft -

    c) Der Bestandteil "Neuro-" ist sowohl in der englischen wie auch in der deutschen Sprache ein gebräuchliches Präfix mit der Bedeutung " Nerven-, Nervensystem , Nervenstrang " (vgl. so schon BPatG PAVIS PROMA, 28 W (pat) 40/08 - NeuroLocator).
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