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BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 81 Abs 1 S 2 PatG, § 265 Abs 2 S 1 ZPO, § 30 Abs 1 PatG, § 25 Abs 1 PatG, § 115 Abs 2 InsO
(Patentnichtigkeitsklageverfahren - materiell-rechtliche Übertragung des Streitpatents vor/Umschreibung nach Erhebung der Patentnichtigkeitsklage - Abstellung auf den Zeitpunkt der Umschreibung - Insolvenz der ausländischen beklagten Patentinhaberin (Gesellschaft) - zur ... - rewis.io
(Patentnichtigkeitsklageverfahren - materiell-rechtliche Übertragung des Streitpatents vor/Umschreibung nach Erhebung der Patentnichtigkeitsklage - Abstellung auf den Zeitpunkt der Umschreibung - Insolvenz der ausländischen beklagten Patentinhaberin (Gesellschaft) - zur ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
(Patentnichtigkeitsklageverfahren - materiell-rechtliche Übertragung des Streitpatents vor/Umschreibung nach Erhebung der Patentnichtigkeitsklage - Abstellung auf den Zeitpunkt der Umschreibung - Insolvenz der ausländischen beklagten Patentinhaberin (Gesellschaft) - zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 09.01.2012 - 3 Ni 31/11
- BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11 (EP)
- BPatG, 14.07.2014 - 3 Ni 31/11
- BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14
Papierfundstellen
- GRUR 2014, 1029
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08
Sensoranordnung
Auszug aus BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11
Nach Auffassung des Senats greift im vorliegenden Fall die Regelung des § 265 Abs. 2 ZPO ein, nach der die Veräußerung des Streitgegenstandes keinen Einfluss auf den Prozess und die Beteiligtenstellung hat, so dass die ursprüngliche Patentinhaberin ihre Prozessführungsbefugnis auch nach Wegfall der Sachlegitimation behalten hat (vgl. BGH GRUR 1992, 430 - Tauchcomputer; BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung).Dies hat zur Folge, dass vorliegend ein Parteiwechsel nicht erforderlich ist und die Rechtskraft der Entscheidung sich auf den Rechtsnachfolger erstreckt (§ 325 ZPO; vgl. auch BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung, wo der Leitsatz auf die Umschreibung abstellt, die Begründung aber auf die Übertragung; vgl. auch BGH GRUR 1979, 145 - Aufwärmvorrichtung; BPatG GRUR 1993, 32 - Tauchgang-Anzeigeeinrichtung).
Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1 ZPO und § 265 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 101 Abs. 1 ZPO (vgl. auch BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung).
- BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76
Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft
Auszug aus BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11
Dies hat zur Folge, dass vorliegend ein Parteiwechsel nicht erforderlich ist und die Rechtskraft der Entscheidung sich auf den Rechtsnachfolger erstreckt (§ 325 ZPO; vgl. auch BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung, wo der Leitsatz auf die Umschreibung abstellt, die Begründung aber auf die Übertragung; vgl. auch BGH GRUR 1979, 145 - Aufwärmvorrichtung; BPatG GRUR 1993, 32 - Tauchgang-Anzeigeeinrichtung).Hierfür spricht der auch in Bezug auf das Patentnichtigkeitsverfahren geltende Regelungszweck des § 265 Abs. 2 ZPO, der auf dem allgemeinen Gedanken beruht, dass der Beklagte nicht ohne Weiteres die Möglichkeit haben darf, sich einem bestehenden Prozessrechtsverhältnis zu entziehen und den Kläger so dazu zu zwingen, einen neuen Prozess gegen einen anderen Gegner von neuem zu beginnen (vgl. auch BGH GRUR 1979, 145 Aufwärmvorrichtung; BGH a. a. O. - Tauchcomputer; BGH a. a. O. - Sensoranordnung).
- BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98
Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift
Auszug aus BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11
Grundlage für die Auslegung ist die Patentschrift, wobei zur Ermittlung des Sinngehaltes eines Merkmals das Verständnis des Fachmannes entscheidend ist, der Begriffe in Patentansprüchen so deutet, wie sie sich ihm anhand des Gesamtinhalts der Patentschrift unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung erschließen (vgl. BGH GRUR 2012, 1124 Ls. 1, Tz 27, 28 - Polymerschaum m. w. N. sowie BGH GRUR 1999, 909 Ls. 1, 911 III.3.a) - 912 III. 3. c) - "Spannschraube "; BGH GRUR 2001 232, 233 I. - "Brieflocher").
- BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 448/02
Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH
Auszug aus BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11
Auch nach Auflösung der Gesellschaft und Abschluss des Insolvenzverfahrens muss einerseits für den Kläger noch die Möglichkeit bestehen, eine Nichtigerklärung des Streitpatents zu erreichen und andererseits könnte für die Beklagte etwa noch ein der Insolvenzmasse zuzurechnender Kostenerstattungsanspruch aufgrund des Nichtigkeitsverfahrens entstehen (…vgl. Busse, Patentgesetz, 7. Aufl., § 82 Rn. 16, 17; vgl. auch etwa BayVGH, Urteil vom 23.03.2006, Az. 6 B 02.1975; BAG Urteil vom 4.06.2003 Az. 10 AZR 448/02; BGH GRUR 1991, 522 - Feuerschutzabschluss). - BPatG, 14.11.1990 - 2 Ni 29/89
Auszug aus BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11
Dies hat zur Folge, dass vorliegend ein Parteiwechsel nicht erforderlich ist und die Rechtskraft der Entscheidung sich auf den Rechtsnachfolger erstreckt (§ 325 ZPO; vgl. auch BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung, wo der Leitsatz auf die Umschreibung abstellt, die Begründung aber auf die Übertragung; vgl. auch BGH GRUR 1979, 145 - Aufwärmvorrichtung; BPatG GRUR 1993, 32 - Tauchgang-Anzeigeeinrichtung). - BGH, 01.02.1994 - X ZR 57/93
"Schutzüberzug für Klosettbrillen"; Rechtsstellung des Patentinhabers im …
Auszug aus BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11
Der Mangel der Vollmacht steht daher einer Sachentscheidung nicht entgegen (vgl. zur Problematik auch BGH GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen). - BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11
Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Nebenintervenientin in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils geschlossene Anspruchssätze versteht und das Streitpatent in der gewählten Reihenfolge der Hilfsanträge verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862, 864 - Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren). - BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91
Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei …
Auszug aus BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11
Nach Auffassung des Senats greift im vorliegenden Fall die Regelung des § 265 Abs. 2 ZPO ein, nach der die Veräußerung des Streitgegenstandes keinen Einfluss auf den Prozess und die Beteiligtenstellung hat, so dass die ursprüngliche Patentinhaberin ihre Prozessführungsbefugnis auch nach Wegfall der Sachlegitimation behalten hat (vgl. BGH GRUR 1992, 430 - Tauchcomputer; BGH GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung). - BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
Auszug aus BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11
Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Nebenintervenientin in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils geschlossene Anspruchssätze versteht und das Streitpatent in der gewählten Reihenfolge der Hilfsanträge verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862, 864 - Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren). - BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
Auszug aus BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11
Grundlage für die Auslegung ist die Patentschrift, wobei zur Ermittlung des Sinngehaltes eines Merkmals das Verständnis des Fachmannes entscheidend ist, der Begriffe in Patentansprüchen so deutet, wie sie sich ihm anhand des Gesamtinhalts der Patentschrift unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung erschließen (vgl. BGH GRUR 2012, 1124 Ls. 1, Tz 27, 28 - Polymerschaum m. w. N. sowie BGH GRUR 1999, 909 Ls. 1, 911 III.3.a) - 912 III. 3. c) - "Spannschraube "; BGH GRUR 2001 232, 233 I. - "Brieflocher"). - BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
- VGH Bayern, 23.03.2006 - 6 B 02.1975
Erschließungsbeitragsrecht, Löschung im Handelsregister, Beteiligungs- und …
- BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
Carvedilol II
- BGH, 23.01.1990 - X ZR 75/87
- BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14
Streitpatent betreffend die Verwendung von Xanthophyllen als einer Gruppe von …
Das Patentgericht - dessen Entscheidung insoweit in GRUR 2014, 1029 veröffentlicht ist - hat angenommen, die Nichtigkeitsklage sei gegenüber der zum Klagezeitpunkt als Patentinhaberin im Register eingetragenen B. AB durch Zustellung an den im Register eingetragenen Inlandsvertreter der Beklagten wirksam erhoben worden.