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   BPatG, 17.12.2014 - 28 W (pat) 513/12   

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https://dejure.org/2014,45336
BPatG, 17.12.2014 - 28 W (pat) 513/12 (https://dejure.org/2014,45336)
BPatG, Entscheidung vom 17.12.2014 - 28 W (pat) 513/12 (https://dejure.org/2014,45336)
BPatG, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 28 W (pat) 513/12 (https://dejure.org/2014,45336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "gentleFLOW" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis des zur Eintragung als Marke angemeldeten Wortzeichens "gentleFLOW"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "gentleFLOW" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "gentleFLOW" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 17.12.2014 - 28 W (pat) 513/12
    Für die markenrechtliche Schutzfähigkeit fremdsprachiger Angaben kommt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf an, ob die beteiligten inländischen Verkehrskreise im Stande sind, die Bedeutung des fremdsprachigen Markenwortes zu erkennen, wobei gleichermaßen auf die Durchschnittsverbraucher als auch auf die am Handel beteiligten inländischen Fachkreise abzustellen ist, so dass schon das entsprechende Verständnis einer dieser Gruppen ausreichen kann, um das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zu bejahen (EuGH GRUR 2010, 534 - PRANAHAUS; GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rdnr. 485 f. m. w. N.).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft ist die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise im Zeitpunkt der Anmeldung des Zeichens (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten), wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412, Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943, 944, Rdnr. 24 - SAT 2; BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 17.12.2014 - 28 W (pat) 513/12
    Solche Umstände sind nach ständiger Rechtsprechung "Merkmale" im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. auch BGH GRUR 1999, 1093, 1094 FOR YOU; GRUR 2000, 231, 232 FÜNFER).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

    Auszug aus BPatG, 17.12.2014 - 28 W (pat) 513/12
    Solche Umstände sind nach ständiger Rechtsprechung "Merkmale" im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. auch BGH GRUR 1999, 1093, 1094 FOR YOU; GRUR 2000, 231, 232 FÜNFER).
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