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BPatG, 17.12.2018 - 35 W (pat) 17/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 18 W 188/17
Prozesskostenhilfe: Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Festsetzung des …
Auszug aus BPatG, 17.12.2018 - 35 W (pat) 17/18
Da es vorliegend um die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Patentanwalts geht, können die Umsatzsteuerbeträge auch dann festgesetzt werden, wenn der Vertreter keine Erklärung gemäß § 104 Abs. 2 ZPO abgegeben hat, dass die Umsatzsteuerbeträge nicht als Vorsteuer abgezogen werden können, da der Vertreter selbst dann einen Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer hat, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 8 W 60/17 -, juris, OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 18 W 188/17 -, juris). - OLG Bamberg, 02.06.2017 - 8 W 60/17
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Festsetzung der Umsatzsteuer auch bei …
Auszug aus BPatG, 17.12.2018 - 35 W (pat) 17/18
Da es vorliegend um die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Patentanwalts geht, können die Umsatzsteuerbeträge auch dann festgesetzt werden, wenn der Vertreter keine Erklärung gemäß § 104 Abs. 2 ZPO abgegeben hat, dass die Umsatzsteuerbeträge nicht als Vorsteuer abgezogen werden können, da der Vertreter selbst dann einen Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer hat, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 8 W 60/17 -, juris, OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 18 W 188/17 -, juris).