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   BPatG, 18.01.2006 - 28 W (pat) 283/04   

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BPatG, 18.01.2006 - 28 W (pat) 283/04 (https://dejure.org/2006,39356)
BPatG, Entscheidung vom 18.01.2006 - 28 W (pat) 283/04 (https://dejure.org/2006,39356)
BPatG, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 28 W (pat) 283/04 (https://dejure.org/2006,39356)
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  • BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99

    Unterscheidungskraft einer Marke aufgrund ihrer grafischen Gestaltung

    Auszug aus BPatG, 18.01.2006 - 28 W (pat) 283/04
    Angesichts des unmittelbar beschreibenden Gehalt des Wortbestandteils bedürfte es aber einer deutlichen schutzbegründenden Überschusses in der Gesamtmarke, der für den Betrachter den schutzunfähigen Wortbestandteil derart verändert und beeinflusst, dass er ihn auch ohne analysierende Betrachtung als eigentümlich und zur Kennzeichnung der Marke geeignet erkennt (BGH, MarkenR 2001, 407 - anti KALK; GRUR 2000, 805 - Immo-Börse; EuGH, MarkenR 2005, 391 - BioID).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.01.2006 - 28 W (pat) 283/04
    Angesichts des unmittelbar beschreibenden Gehalt des Wortbestandteils bedürfte es aber einer deutlichen schutzbegründenden Überschusses in der Gesamtmarke, der für den Betrachter den schutzunfähigen Wortbestandteil derart verändert und beeinflusst, dass er ihn auch ohne analysierende Betrachtung als eigentümlich und zur Kennzeichnung der Marke geeignet erkennt (BGH, MarkenR 2001, 407 - anti KALK; GRUR 2000, 805 - Immo-Börse; EuGH, MarkenR 2005, 391 - BioID).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 18.01.2006 - 28 W (pat) 283/04
    Angesichts des unmittelbar beschreibenden Gehalt des Wortbestandteils bedürfte es aber einer deutlichen schutzbegründenden Überschusses in der Gesamtmarke, der für den Betrachter den schutzunfähigen Wortbestandteil derart verändert und beeinflusst, dass er ihn auch ohne analysierende Betrachtung als eigentümlich und zur Kennzeichnung der Marke geeignet erkennt (BGH, MarkenR 2001, 407 - anti KALK; GRUR 2000, 805 - Immo-Börse; EuGH, MarkenR 2005, 391 - BioID).
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