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   BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 50/10   

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https://dejure.org/2012,13677
BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 50/10 (https://dejure.org/2012,13677)
BPatG, Entscheidung vom 18.01.2012 - 26 W (pat) 50/10 (https://dejure.org/2012,13677)
BPatG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 26 W (pat) 50/10 (https://dejure.org/2012,13677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren "FRUTAQUELL/FRUCHTQUELL" - weder schriftbildliche noch klangliche oder begriffliche Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "FRUTAQUELL" und "FRUCHTQUELL" hinsichtlich einer Eintragung für Waren der Klassen 29, 30, 31 und 32

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren "FRUTAQUELL/FRUCHTQUELL" - weder schriftbildliche noch klangliche oder begriffliche Verwechslungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren "FRUTAQUELL/FRUCHTQUELL" - weder schriftbildliche noch klangliche oder begriffliche Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 50/10
    Eine markenrechtlich relevante, d. h. zur Verwechslungsgefahr führende Markenähnlichkeit ist auch und insbesondere zu verneinen, soweit sich die Übereinstimmungen der Marken auf die beschreibende oder sonst schutzunfähige Angabe beschränken (BGH GRUR 2008, 803, 804, Nr. 22 - HEITEC; a. a. O. - AntiVir/AntiVirus).

    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Richtung aus (BGHZ 139, 340, 347 - Lions; BGH MarkenR 2008, 393, 395 Nr. 21 - HEITEC).

  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 153/86

    "Teekanne II"; Schutzfähigkeit der bildlichen Darstellung einer Teekanne;

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 50/10
    Die Feststellung der konkreten Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke, aus der Rechte gegenüber einer jüngeren Marke hergeleitet werden, ist im Einzelfall unabdingbare Voraussetzung und Grundlage für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr (BGH GRUR 1989, 510, 513 - Teekanne II; GRUR 2008, 505, 507, Nr. 20 - TUC-Salzcracker).
  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 50/10
    Schutzunfähige Zeichen und Angaben können für sich gesehen nicht Grundlage einer markenrechtlich relevanten Verwechslungsgefahr sein (BGH GRUR 1992, 48, 51 - frei öl).
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19
    (2.3) Diesem sprachüblich aus zwei beschreibenden Angaben, nämlich der weiten geografischen Herkunftsangabe "SPREE" und dem unmittelbar beschreibenden Begriff "QUELL", zusammengesetzten Begriff, der keine ungewöhnliche Änderung erfahren hat, die von der Sachangabe wegführen könnte, entnimmt der Verkehr in Bezug auf die berücksichtigungsfähigen Widerspruchsgetränke auch in seiner Gesamtheit keinen betrieblichen Herkunftshinweis (vgl. BPatG 26 W (pat) 50/10 - FRUTAQUELL/FRUCHTQUELL; 26 W (pat) 209/04 - Warburger-Quelle; 26 W (pat) 101/01 - Brandenburger Waldquelle; 26 W (pat) 212/94 - Frankenpark Quelle/Franken-Quelle).

    Da sich die Übereinstimmung der Kollisionsmarken damit aber auf eine identische warenbeschreibende Angabe beschränkt, kann diese schon aus Rechtsgründen nicht zu einer Verwechslungsgefahr führen, weil deren Annahme dem markenrechtlichen Schutz der beschreibenden Angabe gleichkäme (vgl. BGH GRUR a. a. O. Rdnr. 69 a. E., 70 - INJEKT/INJEX; GRUR 2012, 1040 Rdnr. 30 f., 39 - pjur/pure; GRUR 2007, 1071 Rdnr. 49 - Kinder II; BGH GRUR 2007, 1066, Rdnr. 41 ff. - Kinderzeit; BGH GRUR 2004, 775, 777 - EURO 2000, jeweils m. w. N.; BPatG 26 W (pat) 50/10 - FRUTAQUELL/FRUCHTQUELL).

  • BPatG, 23.04.2015 - 25 W (pat) 518/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ColorDERM (Wort-Bild-Marke)/DERMACOLOR

    Die Bejahung einer begrifflichen Verwechslungsgefahr kommt trotz der insoweit bestehenden Übereinstimmung der Vergleichsmarken schon aus Rechtsgründen nicht in Betracht, weil sich die Übereinstimmung auf die auch in der Kombination schutzunfähigen Begriffe Farbe und Haut beschränkt (vgl. etwa BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 50/10, Beschl. v. 18.1.2012, FRUTAQUELL/ FRUCHTQUELL; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 9 Rn. 288 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BPatG, 06.11.2013 - 24 W (pat) 549/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "NCB/NCB-HP/NUK-HP" - zur Kennzeichnungskraft -

    Die von der Widersprechenden beanstandete begriffliche Ähnlichkeit begründet keine Verwechslungsgefahr, denn ausgehend von dem Grundsatz, dass eine schutzunfähige Angabe für sich gesehen nicht Grundlage einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr sein darf, reicht eine inhaltliche Übereinstimmung in beschreibenden Begriffen nicht aus, um eine begriffliche Verwechslungsgefahr zu begründen (vgl. BPatGE 22, 231, 232 ff. - OPTItherm/SUPERTHERM; B. v. 4.4.2006, Az. 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/FIT-H-MIN; B. v. 18.01.2012; Az. 26 W (pat) 50/10 - FRUTAQUELL/FRUCHTQUELL).
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