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   BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10   

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https://dejure.org/2012,13678
BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10 (https://dejure.org/2012,13678)
BPatG, Entscheidung vom 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10 (https://dejure.org/2012,13678)
BPatG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 26 W (pat) 537/10 (https://dejure.org/2012,13678)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren "VITALIMO/VITALO" - keine Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechselungsgefahr zwischen den Marken "VITALIMO" und "VITALO" hinsichtlich einer Eintragung für Waren der Klassen 29, 30 und 32

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren "VITALIMO/VITALO" - keine Verwechslungsgefahr -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 25.06.1998 - I ZB 10/96

    "STEPHANSKRONE I"; Schutz ähnlicher Bezeichnungen

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10
    Hieran fehlt es, wenn der gemeinsame Stammbestandteil - wie hier "VITA" als im Verkehr geläufiger Hinweis auf eine belebende Wirkung - selbst eine kennzeichnungsschwache, beschreibende Angabe darstellt (BGH GRUR 1999, 240, 241 - STEPHANSKRONE I).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10
    Jedoch müssen insoweit zum einen die tatsächlichen Voraussetzungen einer entsprechenden Verwendung derartiger Serienmarken im Verkehr im Widerspruchsverfahren "liquide" sein (BGH GRUR 2000, 890, 892 - IMMUNINE/IMUKIN), wozu nichts vorgetragen ist.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10
    Insoweit gilt rechtlich der Grundsatz, dass der Bestandteil einer älteren Marke, dessen Schutzunfähigkeit bei der nachträglichen Prüfung im Kollisionsverfahren festgestellt wird, eine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne nicht begründen kann (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2007, 1071, 1073, Nr. 34-38 - Kinder II; BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 70/08 - geravital/GERATHERM; 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; vgl. auch OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/Enzymix).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 437, 438 - Lila Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. z. B. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 437, 438 - Lila Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10
    Insoweit gilt rechtlich der Grundsatz, dass der Bestandteil einer älteren Marke, dessen Schutzunfähigkeit bei der nachträglichen Prüfung im Kollisionsverfahren festgestellt wird, eine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne nicht begründen kann (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2007, 1071, 1073, Nr. 34-38 - Kinder II; BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 70/08 - geravital/GERATHERM; 24 W (pat) 113/04 - FITAMIN/VIT-H-MIN; 32 W (pat) 63/06 - Vitaminis/Vitaminos; vgl. auch OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 425, 426 f. - EnzyMax/Enzymix).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10
    Der Widerspruchsmarke "VITALO" kommt entgegen der Ansicht der Widersprechenden für alle Waren der Klassen 29 und 30, für die sie eingetragen ist, bereits von Haus aus nur eine deutlich reduzierte, ihren Schutzumfang erheblich einschränkende Kennzeichnungskraft zu, weil sie einen beschreibenden Anklang (BGH GRUR 2008, 903 - SIERRA ANTIGUO) auf die vitalisierende und damit belebende Wirkung der so gekennzeichneten Lebensmittel aufweist.
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10
    Dieser Eignung fehlt oder ist zumindest erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich - wie hier - an einen für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH GRUR 2008, 905, 907, Nr. 16 - Pantohexal; GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 26 - Schuhpark).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10
    Dieser Eignung fehlt oder ist zumindest erheblich eingeschränkt, wenn die Widerspruchsmarke einen die geschützten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden Sinngehalt aufweist oder sich - wie hier - an einen für die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen beschreibende Angabe anlehnt (BGH GRUR 2008, 905, 907, Nr. 16 - Pantohexal; GRUR 2008, 1002, 1004, Nr. 26 - Schuhpark).
  • BPatG, 19.02.2003 - 32 W (pat) 301/02
    Auszug aus BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 537/10
    Von den von ihr zitierten, angeblich vergleichbaren Vorentscheidungen (BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 301/02 - Castello/Castanello; 26 W (pat) 199/02 - Ronetti/Romanetti) unterscheidet sich die hiesige Kollisionslage nämlich dadurch, dass in den zitierten Verfahren - anders als hier - die Widerspruchsmarken nicht an eine für die fraglichen Waren und Dienstleistungen beschreibende Angabe angelehnt waren und deshalb für die Prüfung der Verwechslungsgefahr von einer zumindest durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken ausgegangen werden konnte.
  • BPatG, 08.10.2003 - 26 W (pat) 199/02
  • BPatG, 04.04.2006 - 24 W (pat) 113/04
  • BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 63/06
  • BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08
  • BPatG, 18.08.2011 - 26 W (pat) 532/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "VITAL&FIT (Wort-Bild-Marke)/VITAFIT" - zur

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "Enzymax" und

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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