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   BPatG, 18.01.2017 - 9 W (pat) 10/14   

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BPatG, 18.01.2017 - 9 W (pat) 10/14 (https://dejure.org/2017,6608)
BPatG, Entscheidung vom 18.01.2017 - 9 W (pat) 10/14 (https://dejure.org/2017,6608)
BPatG, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 9 W (pat) 10/14 (https://dejure.org/2017,6608)
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  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 9 W (pat) 10/14
    Insofern ist das Verständnis eines Merkmals also im Lichte der Gesamtoffenbarung der Patentschrift zu bestimmen (BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I; GRUR 2015, 868 - Polymerschaum II).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 9 W (pat) 10/14
    Ein auf das Ausführungsbeispiel einengendes Verständnis der Merkmale über die gebotene Auslegung hinaus verbietet sich indes (vgl. dazu BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 9 W (pat) 10/14
    Diese hat sich am technischen Sinngehalt der Merkmale im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit zu orientieren (st. Rspr., BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I, m. w. N.), wobei der Sinngehalt eines einzelnen Merkmals im Kontext der Patentschrift und der Funktion zu sehen ist, die es für sich und im Zusammenwirken mit den übrigen Merkmalen des Patentanspruchs bei der Herbeiführung des erfindungsgemäßen Erfolgs hat.
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 9 W (pat) 10/14
    Von einer Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Deutsche Patent- und Markenamt gemäß § 79 Abs. 3 Nr. 2 PatG wegen der mit dem Ladungszusatz vom Senat dargelegten verfahrensrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Fehlens einer Urschrift der Beschlussbegründung hat der Senat abgesehen, denn letztlich liegt ein beschwerdefähiger Beschluss bereits deshalb vor, weil der Beschluss über die Aufrechterhaltung des angegriffenen Patents mit seiner Verkündung am Ende der mündlichen Anhörung vor der Patentabteilung (§ 47 Abs. 1 Satz 2 PatG) - laut dem die an der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder der Patentabteilung ausweisenden, vom Vorsitzenden und Schriftführer unterschriebenen Protokoll - existent und infolgedessen anfechtbar geworden ist (vgl. BPatG Beschluss vom 19. Februar 2014, 19 W (pat) 16/12; BGHZ 137, 49 - Elektrischer Winkelstecker II).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 9 W (pat) 10/14
    Diese hat sich am technischen Sinngehalt der Merkmale im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit zu orientieren (st. Rspr., BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I, m. w. N.), wobei der Sinngehalt eines einzelnen Merkmals im Kontext der Patentschrift und der Funktion zu sehen ist, die es für sich und im Zusammenwirken mit den übrigen Merkmalen des Patentanspruchs bei der Herbeiführung des erfindungsgemäßen Erfolgs hat.
  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 9 W (pat) 10/14
    Insofern ist das Verständnis eines Merkmals also im Lichte der Gesamtoffenbarung der Patentschrift zu bestimmen (BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I; GRUR 2015, 868 - Polymerschaum II).
  • BPatG, 19.02.2014 - 19 W (pat) 16/12

    Elektrischer Winkelstecker II - Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrischer

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 9 W (pat) 10/14
    Von einer Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Deutsche Patent- und Markenamt gemäß § 79 Abs. 3 Nr. 2 PatG wegen der mit dem Ladungszusatz vom Senat dargelegten verfahrensrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Fehlens einer Urschrift der Beschlussbegründung hat der Senat abgesehen, denn letztlich liegt ein beschwerdefähiger Beschluss bereits deshalb vor, weil der Beschluss über die Aufrechterhaltung des angegriffenen Patents mit seiner Verkündung am Ende der mündlichen Anhörung vor der Patentabteilung (§ 47 Abs. 1 Satz 2 PatG) - laut dem die an der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder der Patentabteilung ausweisenden, vom Vorsitzenden und Schriftführer unterschriebenen Protokoll - existent und infolgedessen anfechtbar geworden ist (vgl. BPatG Beschluss vom 19. Februar 2014, 19 W (pat) 16/12; BGHZ 137, 49 - Elektrischer Winkelstecker II).
  • BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen

    Auszug aus BPatG, 18.01.2017 - 9 W (pat) 10/14
    Auch können die etwa bestehenden Verfahrensmängel nur noch als die Folge der anfänglichen, rechtlich bedenklichen und inzwischen zeitlich begrenzten Praxis des Deutschen Patent- und Markenamtes eingeordnet werden, die mit der neuen Durchführungsregel des Amtes überwunden wurde (vgl. BPatG Beschluss vom 12. Mai 2014, 20 W (pat) 28/12).
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