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   BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18   

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BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18 (https://dejure.org/2021,21969)
BPatG, Entscheidung vom 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18 (https://dejure.org/2021,21969)
BPatG, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 30 W (pat) 806/18 (https://dejure.org/2021,21969)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

    Auszug aus BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18
    Ein sich daraus ergebender enger Gestaltungsspielraum des Entwerfers hat zur Folge, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen können; ein größerer Gestaltungsspielraum kann hingegen dazu führen, dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erwecken (vgl. BGH GRUR 2011, 1112 Nr. 32 - Schreibgeräte).

    Dabei kann eine besondere Farbgestaltung je nach Fall allein schon genügen, um die Eigenart zu bejahen (Ruhl/Tolkmitt, a. a. O., Art. 6 Rn. 136 m. w. N; Günther/Beyerlein, ebenda; vgl. auch BGH GRUR 2011, 1112, 1116 - Schreibgeräte).

  • BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 807/18
    Auszug aus BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18
    Die Antragstellerin hat jedoch ergänzend auf das gleiche Suchergebnis im parallelen Nichtigkeitsverfahren 40 2013 001 363-0015 - N 25/17 (Az. des BPatG: 30 W (pat) 807/18) mit zeitlicher Eingrenzung vor dem Anmeldetag (Google- Bildersuche "VOR dem 2. Februar 2012") Bezug genommen.

    Ohne hinreichenden Beweiswert sind insoweit, auch in der Gesamtschau mit allen weiteren Unterlagen, die vorgelegten Suchergebnisse von jeweils am 2. März 2017 durchgeführten Google-Bildersuchen (Anlage AS2 sowie Anlage AS2 im parallelen Nichtigkeitsverfahren 40 2013 001 363-0015 - N 25/17, Az. des BPatG: 30 W (pat) 807/18).

  • EuG, 27.02.2018 - T-166/15

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18
    Ob die Ausdrucke von Amazon-Angeboten mit Radkappen nach dem angegriffenen Design und der Angabe "Im Angebot von Amazon.de seit: 26. September 2012" für sich genommen als Nachweis für die Offenbarung genügen könnten oder ob ein Nachweis nur in Zusammenschau mit weiteren ergänzenden Unterlagen angenommen werden könne, wie beispielsweise Rechnungen, E-Mail-Verkehr etc. (unter Hinweis auf EuG, Urteil v. 27.02.2018 - T- 166/15), müsse vorliegend nicht entschieden werden.

    Hierzu bestünden vielfältige Möglichkeiten (so z. B. die Vorlage von vor dem Anmeldezeitpunkt datierenden Forenbeiträgen, Kundenrezensionen "bzgl. der Radkappen Quad Pink", vgl. so auch ausdrücklich EUIPN, a. a. O., Seite 25; Vorlage von vor dem Anmeldezeitpunkt datierenden Verkaufsrechnungen für die Radkappen "Quad Pink", vgl. hierzu etwa EuG, Urt. vom 27.02.2018, T-166/15; Benennung von Zeugen, hier insbesondere des Inhabers der Fa. C..., Herr F..., als Verkäufer).

  • BPatG, 26.03.2015 - 30 W (pat) 801/14

    Designbeschwerdeverfahren - zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18
    Internetinhalten anders darstellt als etwa bei einem gedruckten Katalog mit Angabe des Druckdatums (der u. U. im Wege des Freibeweises oder i. V. m. Zeugenaussagen als Beleg für den Zeitpunkt der Offenbarung dienen kann, BPatG BeckRS 2015, 10483; vgl. auch BPatGE 46, 76, 80 f.- Computernetzwerkinformation).

    Ob das Veröffentlichungsdatum im Internet z. B. durch mehrere Blog-Einträge mit Datumsangaben und ggf. die mehrfache Dokumentation des fraglichen Artikels im Internet-Archiv (www.archive.org) belegt werden kann (so BPatG BeckRS 2010, 16272 - Netbook mit alphanumerischer Tastatur), ist eine nicht abschließend geklärte Rechtsfrage (vgl. BPatG BeckRS 2015, 10483 - VKH- Bewilligung).

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

    Auszug aus BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18
    Maßgebliches Kriterium im Rahmen der Bestimmung der Eigenart ist die Unterschiedlichkeit des jeweiligen Gesamteindrucks (BGH GRUR 2010, 718, Nr. 32 - Verlängerte Limousinen).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18
    Seine Kenntnisse und der Grad der Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln (zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster vgl. EuGH GRUR 2012, 506 Rn. 53 und 59 - PepsiCo/Grupo Promer; EuG GRUR-RR 2010, 425 Rn. 47 - Shenzhen Taiden und Bosch Security Systems; BGH GRUR 2013, 285 Rn. 55 - Kinderwagen II).
  • BPatG, 11.07.2019 - 30 W (pat) 812/16

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Kühlergrill für Fahrzeuge" -

    Auszug aus BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18
    Dies hat zur Folge, dass vergleichbar dem Fall einer hohen Musterdichte (im Sinne des Vorhandenseins vieler "dicht beieinander stehender" Designs) der informierte Benutzer auch in Bezug auf solche Fahrzeugteile stärker für die Unterschiede der vorhandenen Muster "sensibilisiert" ist, was den Aufmerksamkeitsgrad dementsprechend erhöht (vgl. m. w. N. BPatG, Beschluss vom 11. Juli 2019, 30 W (pat) 812/16 - Kühlergrill für Fahrzeuge, abrufbar unter juris).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    Das Gericht erlässt sein erstes Urteil zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster

    Auszug aus BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18
    Seine Kenntnisse und der Grad der Aufmerksamkeit sind zwischen denen eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers und denen eines Fachmanns anzusiedeln (zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster vgl. EuGH GRUR 2012, 506 Rn. 53 und 59 - PepsiCo/Grupo Promer; EuG GRUR-RR 2010, 425 Rn. 47 - Shenzhen Taiden und Bosch Security Systems; BGH GRUR 2013, 285 Rn. 55 - Kinderwagen II).
  • EuG, 18.03.2010 - T-9/07

    Schreibgeräte

    Auszug aus BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18
    Der Gestaltungsspielraum eines Designers kann vor allem durch technische oder funktionale Zwänge und dadurch bedingte Gestaltungsnotwendigkeiten (vgl. EuG GRUR-RR 2010, 189 Nr. 67, 72 - Grupo Promer; Eichmann/Kur, a. a. O. Rdnr. 135) oder durch einen größeren vorbekannten Formenschatz eingeschränkt werden (vgl. Günther/Beyerlein, Designgesetz, § 2 Rdnr. 26), durch letzteren jedoch nur, wenn er nicht lediglich Ausdruck des Vorhandenseins von Gestaltungsalternativen i. S. einer "quantitativen" Designvielfalt ist, sondern zu einer die Gestaltungsmöglichkeiten eines Entwerfers einschränkenden "qualitativen" Designdichte, bei der die vorbekannten Designs untereinander nur noch einen geringen Abstand einhalten, geführt hat.
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98

    "3-Speichen-Felgenrad"; Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters

    Auszug aus BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 806/18
    Zur Ermittlung des Gesamteindrucks ist über die Beschreibung der Merkmale hinaus erforderlich, diese in Bezug auf ihre Maßgeblichkeit für den Gesamteindruck zu bewerten und zu gewichten (vgl. BGH GRUR 2001, 503, 504 - Sitz-Liegemöbel; GRUR 2000, 1023 - 3-Speichen-Felgenrad mwN).
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 219/98

    Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

  • EuG, 22.06.2010 - T-153/08
  • BPatG, 11.05.2010 - 17 W (pat) 70/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Netbook mit alphanumerischer Tastatur" - auf einer

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Internet in der Regel kein geeigneter Informationsdienst zur Ermittlung des

  • BPatG, 17.10.2002 - 17 W (pat) 1/02

    Shenzhen Taiden / OHMI - Bosch Security Systems (Équipement de communication) -

  • BPatG, 18.02.2021 - 30 W (pat) 807/18

    Gramberg / EUIPO - Mahdavi Sabet (Étui pour téléphone portable) -

    Vorbekannt seien ferner schwarz/pinke Radkappen, wobei hinsichtlich des Nachweises der Vorveröffentlichung auf den Vortrag im parallelen Designnichtigkeitsverfahren N 24/17 (Az. des BPatG: 30 W (pat) 806/18) verwiesen werden könne.

    Sie hat auch auf die Hinweise des Senats vom 21. Dezember 2020 im Parallelverfahren 30 W (pat) 806/18 keine weiteren Tatsachen vorgetragen, die die tatsächliche Veröffentlichung des angegriffenen Designs auf "www.amazon.de" vor dem Anmeldezeitpunkt stützen könnten.

    Anmeldezeitpunkt aus denselben Gründen wie oben (unter C.) ausgeführt nicht erwiesen; insoweit kann auf die ausführliche Erörterung im Parallelverfahren Bezug genommen werden (Amtsverfahren N 24/17; Az. des BPatG: 30 W (pat) 806/18).

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