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   BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20   

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BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20 (https://dejure.org/2021,15262)
BPatG, Entscheidung vom 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20 (https://dejure.org/2021,15262)
BPatG, Entscheidung vom 18. März 2021 - 30 W (pat) 28/20 (https://dejure.org/2021,15262)
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  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2015, 1198 (Nr. 59) - Kit Kat; BGH GRUR 2020, 411 (Nr. 10) - #darferdas? II; GRUR 2018, 301 (Nr. 11) - Pippi-Langstrumpf-Marke; GRUR 2016, 934 (Nr. 9) - OUI; jeweils m. w. N.).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bzw. -abnehmers der fraglichen Produkte abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 (Nr. 24) - Matratzen Concord/ Hukla; BGH GRUR 2014, 376 (Nr. 11) - grill meister).Wortzeichen besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn.86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey! GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20
    Die Frage der Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung, die allein anhand des Gesetzes und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu treffen ist (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Nr. 18 - Bild.t.-Online.de m. w. N.; BGH GRUR 2011, 230 -SUPERgirl).
  • BPatG, 28.04.2014 - 25 W (pat) 50/12

    ENGEL APOTHEKE SEEHEIM / ENGEL APOTHEKE - Markenbeschwerdeverfahren - "ENGEL

    Auszug aus BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20
    Eine übliche und zudem häufig verwendete Platzgeschäftsbezeichnung ist in einem einschlägigen Produkt- bzw. Leistungszusammenhang aber in markenrechtlicher Hinsicht, d.h. auf das gesamte Bundesgebiet bezogen, nicht unterscheidungskräftig (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 28.04.2014, 25 W (pat) 50/12 - ENGEL APOTHEKE SEEHEIM/ENGEL APOTHEKE; Beschluss vom 09.02.2006, 25 W (pat) 38/04 - Stanglwirt; Beschluss vom 02.06.2008, 30 W (pat) 170/06 - Johannes-Apotheke).
  • BPatG, 02.08.1995 - 26 W (pat) 78/94
    Auszug aus BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20
    Die Markeninhaberin hat unter anderem auf die Entscheidungen des BPatG 24 W (pat) 113/87 - Queen und 26 W (pat) 78/94 QUEEN'S CLUB/QUEEN'S GARDEN hingewiesen, in denen jeweils die Unterscheidungskraft von "Queen" bzw. "QUEEN'S CLUB" und "QUEEN'S GARDEN" nicht bezweifelt worden sei.
  • BPatG, 09.02.2006 - 25 W (pat) 38/04
    Auszug aus BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20
    Eine übliche und zudem häufig verwendete Platzgeschäftsbezeichnung ist in einem einschlägigen Produkt- bzw. Leistungszusammenhang aber in markenrechtlicher Hinsicht, d.h. auf das gesamte Bundesgebiet bezogen, nicht unterscheidungskräftig (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 28.04.2014, 25 W (pat) 50/12 - ENGEL APOTHEKE SEEHEIM/ENGEL APOTHEKE; Beschluss vom 09.02.2006, 25 W (pat) 38/04 - Stanglwirt; Beschluss vom 02.06.2008, 30 W (pat) 170/06 - Johannes-Apotheke).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20
    Die Frage der Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung, die allein anhand des Gesetzes und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis zu treffen ist (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Nr. 18 - Bild.t.-Online.de m. w. N.; BGH GRUR 2011, 230 -SUPERgirl).
  • BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 170/06
    Auszug aus BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20
    Eine übliche und zudem häufig verwendete Platzgeschäftsbezeichnung ist in einem einschlägigen Produkt- bzw. Leistungszusammenhang aber in markenrechtlicher Hinsicht, d.h. auf das gesamte Bundesgebiet bezogen, nicht unterscheidungskräftig (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 28.04.2014, 25 W (pat) 50/12 - ENGEL APOTHEKE SEEHEIM/ENGEL APOTHEKE; Beschluss vom 09.02.2006, 25 W (pat) 38/04 - Stanglwirt; Beschluss vom 02.06.2008, 30 W (pat) 170/06 - Johannes-Apotheke).
  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bzw. -abnehmers der fraglichen Produkte abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 (Nr. 24) - Matratzen Concord/ Hukla; BGH GRUR 2014, 376 (Nr. 11) - grill meister).Wortzeichen besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn.86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey! GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).
  • BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
    Auszug aus BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20
    Ist eine solche Feststellung auch unter Berücksichtigung der von den Beteiligten vorgelegten und von Amts wegen zusätzlich ermittelten Unterlagen nicht möglich, muss es - gerade in Grenz- oder Zweifelsfällen - bei der Eintragung der angegriffenen Marke sein Bewenden haben (vgl. BGH GRUR 2014, 565 Rn. 18 - smartbook; BPatG GRUR 2006, 155 - Salatfix).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 28/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers bzw. -abnehmers der fraglichen Produkte abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412 (Nr. 24) - Matratzen Concord/ Hukla; BGH GRUR 2014, 376 (Nr. 11) - grill meister).Wortzeichen besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rn.86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2016, 934 Rn. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 26 - HOT; GRUR 2012, 1143 Rn. 9 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey! GRUR 2009, 952 Rn. 10 - DeutschlandCard).
  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • EuGH, 06.03.2014 - C-409/12

    Backaldrin Österreich The Kornspitz Company - Marken - Richtlinie 2008/95/EG -

  • BPatG, 17.04.2012 - 24 W (pat) 93/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "GLAMOUR QUEEN" - keine Unterscheidungskraft -

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

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