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   BPatG, 18.03.2021 - 6 Ni 32/19 (EP) verbunden mit 6 Ni 33/19 (EP)   

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https://dejure.org/2021,32322
BPatG, 18.03.2021 - 6 Ni 32/19 (EP) verbunden mit 6 Ni 33/19 (EP) (https://dejure.org/2021,32322)
BPatG, Entscheidung vom 18.03.2021 - 6 Ni 32/19 (EP) verbunden mit 6 Ni 33/19 (EP) (https://dejure.org/2021,32322)
BPatG, Entscheidung vom 18. März 2021 - 6 Ni 32/19 (EP) verbunden mit 6 Ni 33/19 (EP) (https://dejure.org/2021,32322)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2016 - X ZR 64/14

    Datengenerator - Patentnichtigkeitssache: Verteidigung des Streitpatents nur mit

    Auszug aus BPatG, 18.03.2021 - 6 Ni 32/19
    2.2 Die weiteren Patentansprüche des Streitpatents nach Hauptantrag bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte (auch) den Hauptantrag als geschlossenen Anspruchssatz versteht und das Streitpatent auch insoweit nur als Ganzes verteidigt (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2016 - X ZR 64/14, GRUR 2017, 57 - Datengenerator).

    Die weiteren Patentansprüche des Streitpatents nach allen Hilfsanträgen bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte alle Hilfsanträge als geschlossenen Anspruchssatz versteht und das Streitpatent auch insoweit nur als Ganzes verteidigt (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2016 - X ZR 64/14, GRUR 2017, 57 - Datengenerator).

  • BGH, 04.09.2018 - X ZR 14/17

    Richten der Wirksamkeit der Überleitung der Rechte an einer Erfindung durch

    Auszug aus BPatG, 18.03.2021 - 6 Ni 32/19
    Dies korrespondiert auch mit dem vom Bundesgerichtshof vermittelten Verständnis, dass in Fällen, in denen das Recht an der Erfindung nach der Erstanmeldung und vor Einreichung der europäischen Nachanmeldung von dem Erfinder und Anmelder der Erstanmeldung auf den Anmelder der Nachanmeldung durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung übertragen wurde, diese dann nach allgemeinen Grundsätzen zumeist so auszulegen sein wird, dass mit den Rechten an der Erfindung stillschweigend auch das Recht auf Inanspruchnahme der (dann inhaltlich bestimmten) Priorität übertragen werden soll (BGH, Urteil vom 4. September 2018 - X ZR 14/17,GRUR 2019, 271 Rn. 63 - Drahtloses Kommunikationsnetz).

    Soweit die rechtsgeschäftliche Übertragung wie vorliegend im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber steht, entspricht das Vertragsstatut regelmäßig dem Arbeitsstatut (BGH, Urteil vom 4. September 2018, Az. X ZR 14/17, Rn. 68 - Drahtloses Kommunikationsnetz).

  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BPatG, 18.03.2021 - 6 Ni 32/19
    Diese Notwendigkeit besteht immer dann, wenn für das Gericht ersichtlich durch die Ablehnung einer Vertagung der anderen Partei die Möglichkeit entzogen wäre, sich in der betreffenden Instanz sachgemäß und erschöpfend über alle Tatsachen, Beweisergebnisse oder sonstigen verhandelten Fragen zu erklären, die Grundlage der zu treffenden Entscheidung sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2004, X ZR 212/02 , GRUR 2004, 354 Rn. 28 - Crimpwerkzeug I m. w. N.).
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