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   BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 267/99   

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BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 267/99 (https://dejure.org/2000,26496)
BPatG, Entscheidung vom 18.04.2000 - 24 W (pat) 267/99 (https://dejure.org/2000,26496)
BPatG, Entscheidung vom 18. April 2000 - 24 W (pat) 267/99 (https://dejure.org/2000,26496)
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  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 267/99
    Denn der Gesamteindruck der Widerspruchsmarke, auf den für den Markenvergleich abzustellen ist (vgl zB BGH MarkenR 2000, 20, 21 "RAUSCH/ELFI RAUCH"), wird nicht durch die genannten drei Bestandteile für sich genommen geprägt.
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 267/99
    Vielmehr ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke insoweit beschränkt auf die konkrete Markenausgestaltung, die Kombination der Einzelteile, insbesondere die Reihenfolge derselben und die Verklammerung von "med" und "beauty" durch das graphische Element der S-förmig geschlungenen Linie (vgl dazu BGH GRUR 1999, 238, 239 "Tour de culture"; GRUR 1991, 136, 137 "NEW MAN"; BPatGE 33, 80, 85 "FLEURcharme").
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 267/99
    Vielmehr ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke insoweit beschränkt auf die konkrete Markenausgestaltung, die Kombination der Einzelteile, insbesondere die Reihenfolge derselben und die Verklammerung von "med" und "beauty" durch das graphische Element der S-förmig geschlungenen Linie (vgl dazu BGH GRUR 1999, 238, 239 "Tour de culture"; GRUR 1991, 136, 137 "NEW MAN"; BPatGE 33, 80, 85 "FLEURcharme").
  • BPatG, 07.02.1992 - 24 W (pat) 278/89

    Schutzfähigkeit der Bezeichnung "FLEUR"; Freihaltebedürfnis des französischen

    Auszug aus BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 267/99
    Vielmehr ist der Schutzumfang der Widerspruchsmarke insoweit beschränkt auf die konkrete Markenausgestaltung, die Kombination der Einzelteile, insbesondere die Reihenfolge derselben und die Verklammerung von "med" und "beauty" durch das graphische Element der S-förmig geschlungenen Linie (vgl dazu BGH GRUR 1999, 238, 239 "Tour de culture"; GRUR 1991, 136, 137 "NEW MAN"; BPatGE 33, 80, 85 "FLEURcharme").
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