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   BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 20/07   

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https://dejure.org/2007,36428
BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 20/07 (https://dejure.org/2007,36428)
BPatG, Entscheidung vom 18.04.2007 - 28 W (pat) 20/07 (https://dejure.org/2007,36428)
BPatG, Entscheidung vom 18. April 2007 - 28 W (pat) 20/07 (https://dejure.org/2007,36428)
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  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 20/07
    Aufgrund ihres im Vordergrund stehenden beschreibenden Sinngehalts werden die angesprochenen Verkehrskreise der Bezeichnung "CARPETSTONES" auch keine betriebliche Kennzeichnungswirkung zuordnen, sondern sie lediglich als Sachhinweis werten (vgl. BGH GRUR 2003, 1050-Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 20/07
    Der Tatbestand des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG trägt damit dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit Rechnung, dass sämtliche merkmalsbeschreibende Zeichen im Sinne dieser Norm von allen frei verwendet werden können und nicht etwa durch ihre Eintragung für den jeweiligen Markeninhaber ein Ausschließlichkeitsrecht geschaffen wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681, Rdn. 35-36 - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 20/07
    Dies gilt ebenso für den Gesichtspunkt, dass andere Zeichen oder Angaben möglicherweise gebräuchlicher sind als die betreffende Marke sowie für den Umstand, dass die fragliche Bezeichnung momentan möglicherweise nur durch die Markeninhaberin selbst verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rdn. 57, 58, 97, 101 - Postkantoor).
  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 20/07
    Für die Bejahung eines schutzwürdigen Allgemeininteresses an der freien Verwendbarkeit einer Marke ist es nach dem unzweideutigen Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausreichend, wenn sie zur Beschreibung wesentlicher Produktmerkmale "dienen kann", woran im vorliegenden Fall nach den Feststellungen des Senats kein Zweifel besteht (vgl. BGH GRUR 1996, 770 - MEGA).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 28 W (pat) 20/07
    Ob einem Zeichen ein beschreibender Charakter zukommt, ist somit nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise und im Hinblick auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Rdn. 24 - Matratzen Concord/Hukla).
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