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   BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 116/04   

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BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 116/04 (https://dejure.org/2007,33321)
BPatG, Entscheidung vom 18.04.2007 - 32 W (pat) 116/04 (https://dejure.org/2007,33321)
BPatG, Entscheidung vom 18. April 2007 - 32 W (pat) 116/04 (https://dejure.org/2007,33321)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 116/04
    Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35, 36) - BIOMILD).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 116/04
    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt eine (hinreichende) Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sieht (BGH GRUR 1998, 465, 468 - BONUS).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 116/04
    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt ferner solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Redewendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 116/04
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 116/04
    Jedoch kann der angemeldeten Bezeichnung hinsichtlich der beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Zeichens (vgl. BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION) ein ausschließlich produktbeschreibender oder lediglich anpreisender Charakter nicht entnommen werden, da nicht eindeutig feststellbar ist, welche Bedeutung dem Bestandteil "golden" in der Verbindung mit dem Begriff "Brunch" zukommt.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 116/04
    Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt ferner solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Redewendungen der deutschen Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2001, 1042 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 116/04
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 116/04
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Rdn. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 116/04
    Sie erlaubt es daher nicht, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 (Nr. 25) - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 (Nr. 31) - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 (Nr. 54, 56) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 35, 36) - BIOMILD).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 18.04.2007 - 32 W (pat) 116/04
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhaltspunkt, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BPatG, 25.08.2016 - 26 W (pat) 526/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gold" - keine Unterscheidungskraft

    - 32 W (pat) 116/04 - GOLDEN BRUNCH: Auch diese Gesamtbezeichnung sei für Lebensmittel, alkoholfreie Getränke und Dienstleistungen der Klasse 43 nicht beschreibend.
  • BPatG, 27.09.2011 - 27 W (pat) 560/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "PLATIN SCHALLPLATTE" - keine Unterscheidungskraft

    Die Anmelderin stützt ihr Eintragungsbegehren auf zwei Entscheidungen des 32. Senats des Bundespatentgerichts in den Verfahren 32 W (pat) 26/02 und 32 W (pat) 116/04 zu "Golden Toast" und "Golden Brunch" für diverse Lebensmittel.

    c) Eine andere Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung der Anmelderin auch nicht aus den Entscheidungen des Bundespatentgerichts in den Verfahren 32 W (pat) 26/02 - Golden Toast und 32 W (pat) 116/04 - Golden Brunch.

  • BPatG, 18.08.2011 - 27 W (pat) 559/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "GOLDENE SCHALLPLATTE" - keine Unterscheidungskraft

    Die Anmelderin stützt ihr Eintragungsbegehren auf zwei Entscheidungen des 32. Senats des Bundespatentgerichts in den Verfahren 32 W (pat) 26/02 und 32 W (pat) 116/04 zu "Golden Toast" und "Golden Brunch" für diverse Lebensmittel.

    c) Eine andere Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung der Anmelderin auch nicht aus den Entscheidungen des Bundespatentgerichts in den Verfahren 32 W (pat) 26/02 - Golden Toast und 32 W (pat) 116/04 - Golden Brunch.

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