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   BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 26/12   

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https://dejure.org/2012,4928
BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 26/12 (https://dejure.org/2012,4928)
BPatG, Entscheidung vom 18.04.2012 - 26 W (pat) 26/12 (https://dejure.org/2012,4928)
BPatG, Entscheidung vom 18. April 2012 - 26 W (pat) 26/12 (https://dejure.org/2012,4928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "California" - geographische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Wortmarke "California" für Waren aus dem Bereich Tabak, Zigaretten und Zigarren im Hinblick auf das Vorliegen eines allgemeinen Freihaltebedürfnisses

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "California" - geographische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "California" - geographische Herkunftsangabe - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 26/12
    Bei einer Zurückweisung einer Anmeldung gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG seien nicht nur die aktuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen, sondern es sei auch zu prüfen, ob eine beschreibende Verwendbarkeit der fraglichen Ortsangabe vernünftigerweise in Zukunft zu erwarten ist, so dass die Angabe dann zur Bezeichnung der geografischen Herkunft dienen kann (EuGH GRUR 1999, 723, 725 f. - Nr. 35-37 - Chiemsee).

    Denn wie der EuGH in Bezug auf geographische Herkunftsangaben ausdrücklich hervorgehoben hat, setzt die Anwendung des Schutzhindernisses nicht voraus, dass ein konkretes, aktuelles oder ernsthaftes Freihaltebedürfnis besteht (EuGH WRP 1999, 629, 633, Tz. 35 "Windsurfing Chiemsee").

    Zahlreiche vorgetragene Voreintragungen waren ferner schon deswegen nicht zu berücksichtigen, weil auf den vorliegenden Fall die Auslegung des der Markenrechtsrichtlinie entsprechenden Begriffs der geographischen Herkunftsangabe durch den Europäischen Gerichtshof zur Anwendung kommt, die im Zeitpunkt der genannten Voreintragungen noch nicht bekannt war (GRUR 99, 723 - Chiemsee).

  • BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00

    Eignung der Namen von Gemeinden mit nicht sehr großer Einwohnerzahl als Angabe

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 26/12
    Im Rahmen einer realitätsbezogenen Prognose sei daher nicht nur auf die gegenwärtigen Verhältnisse abzustellen, sondern es seien auch mögliche, nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen, die eine beschreibende Verwendung der betreffenden Ortsangabe vernünftigerweise erwarten lassen (EuGH a. a. O., S. 726, Nr. 31 und 37; BPatG GRUR 2000, 1050, 1051 - Cloppenburg; GRUR 2001, 741, 742 f. - Lichtenstein).

    Für eine (von der Anmelderin angeregte) Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 83 Abs. 1 und 2 MarkenG besteht kein Anlass, weil die entscheidungserheblichen Rechtsfragen dieses Verfahrens bereits durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes Chiemsee und die Entscheidungen BPatG 25 W (pat) 16/00 bzw. BGH I ZB 10/01 "Lichtenstein" abschließend geklärt wurden.

  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 230/91

    "Schwarzwald-Sprudel"; Schutzfähigkeit eines Kennzeichens für Mineralwasser;

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 26/12
    Bei Namen von Ländern, Regionen, Großstädten oder sonst wirtschaftlich bedeutenden Örtlichkeiten bestehe eine grundsätzliche Vermutung dafür, dass sie als geografische Herkunftsangaben zur freien Verwendung benötigt werden können, denn eine Eignung, als geografische Herkunftsangabe zu dienen, komme insbesondere den Namen bekannter Orte zu, bei denen nicht unwahrscheinlich ist, dass die beteiligten Verkehrskreise eine Verbindung zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen herstellen können (EuGH a. a. O. Rn. 32 - Chiemsee; BGH GRUR 1994, 905, 907 - Schwarzwald-Sprudel; HABM-BK GRUR 2002, 351, 352 f. - OLDENBURGER).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 26/12
    Auf die von der Anmelderin erwähnten Voreintragungen kam es für die Entscheidung des Gerichts schon aus der grundsätzlichen Erwägung heraus nicht an, dass die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessens-, sondern eine reine Rechtsfrage darstellt (vgl. BPatGE 13, 113, 116 ff. "men's club"; 32, 5, 9 f. "CRÉATION GROSS"; vgl. auch BGH GRUR 1989, 420 "KSÜD"; 1997, 527, 529 "Autofelge").
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 26/12
    Für eine (von der Anmelderin angeregte) Zulassung der Rechtsbeschwerde gem. § 83 Abs. 1 und 2 MarkenG besteht kein Anlass, weil die entscheidungserheblichen Rechtsfragen dieses Verfahrens bereits durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes Chiemsee und die Entscheidungen BPatG 25 W (pat) 16/00 bzw. BGH I ZB 10/01 "Lichtenstein" abschließend geklärt wurden.
  • BPatG, 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99

    Voraussetzungen für ein aktuelles Freihaltungsbedürfnis bei Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 26/12
    Im Rahmen einer realitätsbezogenen Prognose sei daher nicht nur auf die gegenwärtigen Verhältnisse abzustellen, sondern es seien auch mögliche, nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen, die eine beschreibende Verwendung der betreffenden Ortsangabe vernünftigerweise erwarten lassen (EuGH a. a. O., S. 726, Nr. 31 und 37; BPatG GRUR 2000, 1050, 1051 - Cloppenburg; GRUR 2001, 741, 742 f. - Lichtenstein).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 26/12
    Auf die von der Anmelderin erwähnten Voreintragungen kam es für die Entscheidung des Gerichts schon aus der grundsätzlichen Erwägung heraus nicht an, dass die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessens-, sondern eine reine Rechtsfrage darstellt (vgl. BPatGE 13, 113, 116 ff. "men's club"; 32, 5, 9 f. "CRÉATION GROSS"; vgl. auch BGH GRUR 1989, 420 "KSÜD"; 1997, 527, 529 "Autofelge").
  • BPatG, 20.07.1999 - 24 W (pat) 120/98
    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 26/12
    Den angesprochenen Verkehrskreisen in der Bundesrepublik Deutschland ist jedenfalls bekannt, dass Kalifornien ein Staat mit einer hohen Wirtschaftskraft ist, zudem wird der Begriff Kalifornien in Deutschland mit einem bestimmten Lebensstil verbunden, für den neben einem starken Individualismus (vgl. auch BPatG 24 W (pat) 120/98 PAVIS PROMA - California) auch Genussfragen wesentlich sind.
  • BPatG, 11.08.1971 - 27 W (pat) 22/70
    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 26 W (pat) 26/12
    Auf die von der Anmelderin erwähnten Voreintragungen kam es für die Entscheidung des Gerichts schon aus der grundsätzlichen Erwägung heraus nicht an, dass die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessens-, sondern eine reine Rechtsfrage darstellt (vgl. BPatGE 13, 113, 116 ff. "men's club"; 32, 5, 9 f. "CRÉATION GROSS"; vgl. auch BGH GRUR 1989, 420 "KSÜD"; 1997, 527, 529 "Autofelge").
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