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   BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10   

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BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10 (https://dejure.org/2012,11947)
BPatG, Entscheidung vom 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10 (https://dejure.org/2012,11947)
BPatG, Entscheidung vom 18. April 2012 - 28 W (pat) 546/10 (https://dejure.org/2012,11947)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Catz" - keine Unterscheidungskraft - Täuschungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft des für die Klassen 18 (Ausrüstungsgegenstände für Heimtiere), 28 und 31 angemeldeten Wortzeichen 30 2009 058 231.9 "Catz"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Catz" - keine Unterscheidungskraft - Täuschungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (22)

  • BPatG, 03.05.2010 - 27 W (pat) 173/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "mobiLOTTO" -

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10
    Denn es wird die geringfügige Abweichung des Anmeldezeichens (Buchstabe "z" statt "s" am Wortende), die zu keiner anderen Aussprache führt und auch schriftbildlich sehr ähnlich ist, entweder nicht bemerken bzw. für einen Druckfehler halten (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 135) oder aber es erkennt in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihm geläufige sachbezogene Angabe "cats" ohne Weiteres wieder (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rdnr. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431 Rdnr. 53 -Henkel; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; MarkenR 2000, 420, 421 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10
    Denn es wird die geringfügige Abweichung des Anmeldezeichens (Buchstabe "z" statt "s" am Wortende), die zu keiner anderen Aussprache führt und auch schriftbildlich sehr ähnlich ist, entweder nicht bemerken bzw. für einen Druckfehler halten (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 135) oder aber es erkennt in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihm geläufige sachbezogene Angabe "cats" ohne Weiteres wieder (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rdnr. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH MarkenR 2012, 19, Rdnr. 8 - Link economy; GRUR 2010, 1100, Rdnr. 10 - TOOOR!; GRUR 2010, 825, 826, Rdnr. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10
    Denn es wird die geringfügige Abweichung des Anmeldezeichens (Buchstabe "z" statt "s" am Wortende), die zu keiner anderen Aussprache führt und auch schriftbildlich sehr ähnlich ist, entweder nicht bemerken bzw. für einen Druckfehler halten (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 135) oder aber es erkennt in der bewusst wahrgenommenen Abwandlung die ihm geläufige sachbezogene Angabe "cats" ohne Weiteres wieder (vgl. auch BGH GRUR 2008, 1002, 1005 Rdnr. 35 - Schuhpark ["jello" mögliche Abwandlung von "yellow"]; GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein ["Liechtenstein"]; BPatG 29 W (pat) 107/10 - Produktwal ["Produktwahl"]; 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL ["Schlüssel"]; 27 W (pat) 173/09 mobiLotto ["mobil Lotto"]).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10
    Ausgehend hiervon besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - anti KALK) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • BPatG, 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09
  • BPatG, 27.07.2011 - 26 W (pat) 57/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schlehdorn" - keine Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 21.09.2011 - 29 W (pat) 107/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Produktwal" - Unterscheidungskraft -

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Anmeldung einer aus kyrillischen Schriftzeichen

    Auf die Modalitäten der Markenbenutzung kommt es dabei nicht an, d. h. eine in der angemeldeten Form täuschende Marke wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung - z.B. auf Etiketten - die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 579 und 582).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 563/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
  • BPatG, 01.06.2023 - 26 W (pat) 12/18
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Wortzeichen wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 546/10 - Catz; 26 W (pat) 37/01 = BPatGE 45, 1, 3 - KOMBUCHA).
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