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   BPatG, 18.04.2016 - 20 W (pat) 47/13   

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BPatG, 18.04.2016 - 20 W (pat) 47/13 (https://dejure.org/2016,17039)
BPatG, Entscheidung vom 18.04.2016 - 20 W (pat) 47/13 (https://dejure.org/2016,17039)
BPatG, Entscheidung vom 18. April 2016 - 20 W (pat) 47/13 (https://dejure.org/2016,17039)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 3 Nr 4 PatG, § 14 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Elektronisches Gerät" - zu den formalen Voraussetzungen bei der Anmeldung eines Patents - zur Beschreibung der Erfindung - zu den inhaltlichen Anforderungen an die Beschreibung - Änderung der Patentansprüche - das Fehlen der notwendigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Einhaltung formaler Voraussetzungen bei der Anmeldung eines Patents mit der Bezeichnung "Tragbares elektronisches Gerät und Adapter dafür" i.S.d. § 34 Abs. 3 Nr. 4 PatG

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Elektronisches Gerät" - zu den formalen Voraussetzungen bei der Anmeldung eines Patents - zur Beschreibung der Erfindung - zu den inhaltlichen Anforderungen an die Beschreibung - Änderung der Patentansprüche - das Fehlen der notwendigen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Patentbeschwerdeverfahren - "Elektronisches Gerät" - zu den formalen Voraussetzungen bei der Anmeldung eines Patents - zur Beschreibung der Erfindung - zu den inhaltlichen Anforderungen an die Beschreibung - Änderung der Patentansprüche - das Fehlen der notwendigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 25.11.2014 - 21 W (pat) 12/11

    Patentbeschwerdeverfahren - "Wägesystem und Probenwechsler mit Wägesystem" - zur

    Auszug aus BPatG, 18.04.2016 - 20 W (pat) 47/13
    Dadurch, dass sie freiwillig zu der anberaumten mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist, hat sie insoweit auf die Wahrnehmung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör und damit auch auf die Möglichkeit, in der mündlichen Verhandlung ihre Anträge dem Ergebnis der Erörterung anzupassen, verzichtet (vgl. BPatG, Beschluss vom 25.11.2014 - 21 W (pat) 12/11; Schulte, PatG, 9. Aufl., Einleitung Rn. 279).

    Die fernbleibende Anmelderin musste daher mit einer Änderung der Entscheidungsgrundlage rechnen, wie hier einer mangelnden Gewährbarkeit aus bisher nicht erörterten Gründen (vgl. vgl. BPatG, Beschluss vom 25.11.2014 - 21 W (pat) 12/11; Schulte a. a. O., Einleitung Rn. 280).

  • BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen

    Auszug aus BPatG, 18.04.2016 - 20 W (pat) 47/13
    Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage kann dahingestellt bleiben, ob der elektronisch erstellte und signierte Beschluss des DPMA möglicherweise an Wirksamkeitsmängeln leidet (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12, BlPMZ 2014, 355 - u. a. im Hinblick auf das Erfordernis einer signierten Urschrift in der elektronischen Akte).
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