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   BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14   

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https://dejure.org/2016,24456
BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14 (https://dejure.org/2016,24456)
BPatG, Entscheidung vom 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14 (https://dejure.org/2016,24456)
BPatG, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 26 W (pat) 518/14 (https://dejure.org/2016,24456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 12 Abs 3 MarkenV
    Markenbeschwerdeverfahren - "einfarbige Flasche mit Verschlusskappe, die mittig auf dem Dach eines Kraftfahrzeugs mit dem Schraubverschluss in Fahrtrichtung angebracht ist und genau bestimmte Ausmaße hat (dreidimensionales Zeichen - Positionsmarke)" - keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Positionszeichen in Form einer dreidimensionalen einfarbigen großen Flasche wegen fehlender Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit

  • online-und-recht.de
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "einfarbige Flasche mit Verschlusskappe, die mittig auf dem Dach eines Kraftfahrzeugs mit dem Schraubverschluss in Fahrtrichtung angebracht ist und genau bestimmte Ausmaße hat (dreidimensionales Zeichen - Positionsmarke)" - keine ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "einfarbige Flasche mit Verschlusskappe, die mittig auf dem Dach eines Kraftfahrzeugs mit dem Schraubverschluss in Fahrtrichtung angebracht ist und genau bestimmte Ausmaße hat (dreidimensionales Zeichen - Positionsmarke)" - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • dlapiper.com (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Positionsmarke für Flasche auf Autodach

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 16 - for you).

    Unterscheidungskraft können dreidimensionale Zeichen daher nur erlangen, wenn sie charakteristische Merkmale aufweisen, die erheblich von der Norm oder Branchenüblichkeit abweichen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 49 - Henkel; GRUR Int. 2004, 631 Rdnr. 39 - Dreidimensionale Tablettenform I; BGH GRUR 2004, 329, 330 - Käse in Blütenform; GRUR 2004, 507, 509 - Transformatorengehäuse).

    Solche Abweichungen müssen für den Verkehr auch ohne eingehende, d. h. ohne analysierende und vergleichende Betrachtung oder nähere Prüfung eindeutig erkennbar sein (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 49 - Henkel; MarkenR 2004, 461 Rdnr. 31 - Maglite).

    Die im Ausland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage des harmonisierten Markenrechts oder vom Harmonisierungsamt aufgrund der Gemeinschaftsmarkenverordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse sind zudem für nachfolgende Verfahren in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich (EuGH GRUR 2004, 428, 432, Rdnr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rdnr. 43 f. - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14
    Ausgehend hiervon besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy).

    Die im Ausland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage des harmonisierten Markenrechts oder vom Harmonisierungsamt aufgrund der Gemeinschaftsmarkenverordnung getroffenen Entscheidungen über absolute Eintragungshindernisse sind zudem für nachfolgende Verfahren in anderen Mitgliedstaaten unverbindlich (EuGH GRUR 2004, 428, 432, Rdnr. 63 - Henkel; GRUR 2004, 674 Rdnr. 43 f. - Postkantoor).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14
    Die mit Hilfe von Figuren, Linien oder Schriftzeichen wiedergegebene Darstellung muss daher klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv sein (EuGH GRUR 2003, 604 Rdnr. 28 f. - Libertel).

    aaa) Dreidimensionalen Zeichen fehlt die Unterscheidungskraft, wenn es sich nur um die Verkörperung eines im Vordergrund stehenden Begriffsinhalts oder einfache, der Ästhetik dienende Gestaltungsmerkmale handelt (EuGH GRUR 2003, 604 Rdnr. 65 - Libertel; GRUR 2004, 858 Rdnr. 39 - Heidelberger Bauchemie; BGH GRUR 2016, 197 Rdnr. 27 - Bounty).

  • BPatG, 26.06.2009 - 29 W (pat) 19/08
    Auszug aus BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14
    a) Nach herrschender Meinung muss der Anmeldung eines Positionszeichens eine nach § 12 Abs. 3 MarkenV für sonstige Marken eigentlich nur fakultativ vorgesehene Beschreibung beigefügt werden, in der die genaue Position, Form und Größe des Zeichens festgelegt sind, wenn nur durch sie die erforderliche wesensmäßige Beschränkung auf die Position des Zeichens vorgenommen werden kann (BPatG MarkenR 2009, 569 - Schultütenspitze; Bingener, a. a. O., 379 f.; Ingerl/Rohnke, 3. Aufl., § 3 MarkenG Rdnr. 34; Ströbele/Hacker/Kirschneck, 11. Aufl., § 3 MarkenG Rdnr. 82; a. A. Fabian Klein, a. a. O., S. 246; differenzierend: BPatG 29 W (pat) 564/12 - Roter Halbrahmen; Fezer, 4. Aufl., § 32 MarkenG Rdnr. 55; HK-MarkenR/Kramer, 3. Aufl., § 32 Rdnr. 34).

    Unterscheidungskraft eines Positionszeichens liegt vor, wenn entweder das positionierte Zeichen, dessen Positionierung oder die Kombination auf einen bestimmten Anbieter hinweisen, und sich nicht in einer beschreibenden oder dekorativen Funktion erschöpfen (vgl. BPatG 27 W (pat) 511/14 - Winkelförmiges Motiv auf Schuhen; 29 W (pat) 567/12 - Roter Halbrahmen; 29 W (pat) 19/08 = MarkenR 2009, 569 - Schultütenspitze).

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14
    Sie vermögen nicht einmal eine Indizwirkung zu entfalten (BGH GRUR 2014, 569, 572 Rdnr. 30 - HOT; GRUR 2009, 778, 779 Rdnr. 18 - Willkommen im Leben).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14
    Sie vermögen nicht einmal eine Indizwirkung zu entfalten (BGH GRUR 2014, 569, 572 Rdnr. 30 - HOT; GRUR 2009, 778, 779 Rdnr. 18 - Willkommen im Leben).
  • BPatG, 07.08.2013 - 26 W (pat) 557/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Flasche (dreidimensionale Marke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14
    (2) Bei der dreidimensionalen einfarbigen Flasche in dem Anmeldezeichen handelt es sich um die vergrößerte Wiedergabe eines Alltagsgegenstands, der von den allgemein gebräuchlichen Formen nicht abweicht und daher selbst nicht schutzfähig ist (vgl. 26 W (pat) 557/11 - Flasche).
  • BGH, 21.10.2015 - I ZR 23/14

    Markenverletzungsstreit: Verkehrsverständnis bei einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14
    aaa) Dreidimensionalen Zeichen fehlt die Unterscheidungskraft, wenn es sich nur um die Verkörperung eines im Vordergrund stehenden Begriffsinhalts oder einfache, der Ästhetik dienende Gestaltungsmerkmale handelt (EuGH GRUR 2003, 604 Rdnr. 65 - Libertel; GRUR 2004, 858 Rdnr. 39 - Heidelberger Bauchemie; BGH GRUR 2016, 197 Rdnr. 27 - Bounty).
  • BPatG, 14.01.2013 - 25 W (pat) 42/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Blatt mit abperlenden Wassertropfen (Bildmarke)" -

    Auszug aus BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14
    Die Form der Flasche könne die beanspruchten Dienstleistungen nicht unmittelbar beschreiben (vgl. BGH WRP 2005, 217 - Bürogebäude; BPatG 25 W (pat) 42/12 - Blatt mit abperlenden Wassertropfen).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 18.05.2016 - 26 W (pat) 518/14
    Ausgehend hiervon besitzen Zeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 564/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbige Randgestaltung (rot) auf Telefonverzeichnis

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 38/00

    "Käse in Blütenform"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftsnachweis;

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 567/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbige Randgestaltung (rot) auf Telefonverzeichnis

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98

    "Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein

  • BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 511/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "winkelähnliche Form auf einem Schuh

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • BPatG, 01.10.2021 - 29 W (pat) 6/20

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Zehenkappe eines Schuhs

    Die Anmeldung eines Positionszeichens, dessen Gegenstand die besondere Art und Weise der Anbringung oder Anordnung eines Zeichens auf einem Positionsträger ist, bedurfte und bedarf zwar nicht zwingend, aber doch regelmäßig der Beifügung einer - ansonsten lediglich fakultativen - Beschreibung, in der u. a. die genaue Position, Form und Größe des Zeichens bzw. die konkrete Größenrelation sowie dessen Abgrenzung zum Positionsträger dargestellt sind, um den Schutzgegenstand klar zu bestimmen (vgl. BPatG, Beschluss vom 18.05.2016, 26 W (pat) 518/14 - Flasche auf Autodach; Beschluss vom 23.06.2010, 28 W (pat) 47/10 - Farbfläche auf Maschinengehäuse; Schmid in BeckOK Markenrecht, 21. Edition Stand: 01.05.2020, § 32 Rn. 55 sowie 22. Edition Stand 1.04.2021, § 32 Rn. 55; Miosga in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl. 2018, § 3 Rn. 82, sowie in Ströbele/Hacker/Thiering, 13. Aufl. 2021, § 3 Rn. 85).

    Wenn eine Positionsmarke die bildliche oder dreidimensionale Wiedergabe einer Ware betrifft, sind die für Bildmarken oder dreidimensionale Marken entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen (vgl. EuG, Beschluss vom 02.06.2021, Az. T-365/20 Rn. 37 - Birkenstocksohle Positionsmarke; BPatG, Beschluss vom 18.05.2016, 26 W (pat) 518/14 - Flasche auf Autodach; Ströbele in: Ströbele/Hacker/Thiering, 13. Aufl. 2021, § 8 Rn. 395).

  • BPatG, 21.08.2023 - 28 W (pat) 24/18
    Betrifft eine Positionsmarke die bildliche oder dreidimensionale Wiedergabe einer Ware, sind die für Bildmarken oder dreidimensionale Marken entwickelten Grundsätze zu berücksichtigen (vgl. die Entscheidung des EuG zur identischen Positionsmarke, Beschluss vom 2. Juni 2021, T-365/20, GRUR-RS 2021, 13910 Rn. 37 - Birkenstocksohle Positionsmarke; BPatG Beschluss vom 18. Mai 2016, 26 W (pat) 518/14 - Flasche auf Autodach).
  • BPatG, 27.12.2019 - 27 W (pat) 513/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "zwei parallele Linien (Positionsmarke)" -

    Davon kann aber nur ausgegangen werden, wenn das positionierte Zeichen oder dessen Positionierung oder die Kombination sich in der beschreibenden oder dekorativen Funktion erschöpfen, ohne auf einen bestimmten Anbieter hinzuweisen (BPatG BeckRS 2019, 17086 - Mähdrescher; BeckRS 2016, 15124 - Flasche auf Autodach; zu Schuh-Applikationen BPatG BeckRS 2014, 20241 - Lerach).
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