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   BPatG, 18.05.2017 - 25 W (pat) 9/17   

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https://dejure.org/2017,17394
BPatG, 18.05.2017 - 25 W (pat) 9/17 (https://dejure.org/2017,17394)
BPatG, Entscheidung vom 18.05.2017 - 25 W (pat) 9/17 (https://dejure.org/2017,17394)
BPatG, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 25 W (pat) 9/17 (https://dejure.org/2017,17394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle Anforderungen an die Erhebung eines Widerspruchs des Markeninhabes gegen einen Antrag auf Löschung der eingetragenen Wortmarke "pIONM"; Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis des Markeninhabers bzw. Löschungsantragsgegners

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "pIONM" - Bitte um Verlängerung der Frist zur Einlegung des Widerspruchs: keine Umdeutung als Widerspruch - keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des Widerspruchs - Organisationsverschulden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.2007 - VI ZB 66/06

    Anforderungen an die Prüfung einer Frist durch den Rechtsanwalt bei Vorlage der

    Auszug aus BPatG, 18.05.2017 - 25 W (pat) 9/17
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Rechtsanwalt auch Fristen eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung vorgelegt werden (Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 233 Stichwort: Fristenbehandlung m. w. N.; beispielhaft: BGH Beschluss vom 25. April 2007, Az. VI ZB 66/06; Beschluss vom 10. Juni 2008, Az. VI ZB 2/08 - die Beschlüsse sind über die Homepage des Bundesgerichtshofs öffentlich zugänglich).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 2/08

    Anforderungen an die Überprüfung der Frist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BPatG, 18.05.2017 - 25 W (pat) 9/17
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Rechtsanwalt auch Fristen eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung vorgelegt werden (Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 233 Stichwort: Fristenbehandlung m. w. N.; beispielhaft: BGH Beschluss vom 25. April 2007, Az. VI ZB 66/06; Beschluss vom 10. Juni 2008, Az. VI ZB 2/08 - die Beschlüsse sind über die Homepage des Bundesgerichtshofs öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 06.08.2003 - 26 W (pat) 51/00
    Auszug aus BPatG, 18.05.2017 - 25 W (pat) 9/17
    Dieser Frist liegt zwar zum einen das Interesse des jeweiligen Löschungsantragstellers zu Grunde, über den Bestand oder Nichtbestand der angegriffenen Marke Klarheit zu erhalten (vgl. BPatG 26 W (pat) 51/00 vom 6. August 2003, S. 6).
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