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   BPatG, 18.05.2018 - 30 W (pat) 33/15   

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BPatG, 18.05.2018 - 30 W (pat) 33/15 (https://dejure.org/2018,13178)
BPatG, Entscheidung vom 18.05.2018 - 30 W (pat) 33/15 (https://dejure.org/2018,13178)
BPatG, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - 30 W (pat) 33/15 (https://dejure.org/2018,13178)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (43)

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 18.05.2018 - 30 W (pat) 33/15
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 233 Rn. 45 - Standbeutel; GRUR 2006, 229 Rn. 27 - BioID; BGH GRUR 2008, 710 Rn. 12 - VISAGE; GRUR 2009, 949 Rn. 10 - My World).

    Daran fehlt es, wenn sich das Bildelement in rein dekorativen Hervorhebungsmitteln erschöpft (BGH GRUR 2008, 710 Rn. 20 - VISAGE; GRUR 2001, 1153 - antiKALK).

    (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 20 - ; GRUR 2008, 710 Rn. 20.

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 18.05.2018 - 30 W (pat) 33/15
    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850 Rn. 28 f. - FUSSBALL WM 2006).

    Grundsätzlich bleibt die bloße Kombination von Bestandteilen, von denen jeder Merkmale der Waren der Dienstleistungen beschreibt ohne Vornahme einer ungewöhnlichen Änderung der Wortzusammensetzung für die die Eintragung beantragt wird, für diese Merkmale beschreibend, auch wenn sie eine sprachliche Neuschöpfung darstellt (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 16 - Düsseldorf Congress).

    (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 20 - ; GRUR 2008, 710 Rn. 20.

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 18.05.2018 - 30 W (pat) 33/15
    Unterscheidungskraft fehlt es bereits dann, wenn - wie vorliegend - eine von mehreren Bedeutungen des Zeichens für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreibend ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - Doublemint; GRUR 2004, 680 Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 20 - HOT).

    Denn an die grafische Ausgestaltung sind umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der nicht unterscheidungskräftige Charakter der fraglichen Angabe selbst hervortritt (BGH GRUR 2009, 954 Rn. 17 - Kinder III; GRUR 2010, 640 Rn. 17 - hey!; GRUR 2014, 569 Rn. 20 - HOT).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 18.05.2018 - 30 W (pat) 33/15
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren oder Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - DOUBLEMINT).

    Unterscheidungskraft fehlt es bereits dann, wenn - wie vorliegend - eine von mehreren Bedeutungen des Zeichens für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreibend ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - Doublemint; GRUR 2004, 680 Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 20 - HOT).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 18.05.2018 - 30 W (pat) 33/15
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2006, 233 Rn. 45 - Standbeutel; GRUR 2006, 229 Rn. 27 - BioID; BGH GRUR 2008, 710 Rn. 12 - VISAGE; GRUR 2009, 949 Rn. 10 - My World).

    Üblich ist etwa eine Bezeichnung nach Art des Mediums oder der Branche, auf die die Werbeleistungen bezogen sind, während eine Festlegung auf ein bestimmtes Themengebiet nicht erfolgt (BGH, GRUR 2009, 949 - My World; BPatG 29 W (pat) 35/15 - Immer eine Frische voraus).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.05.2018 - 30 W (pat) 33/15
    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt der Anmeldung lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 Rn. 46 - Deichmann; GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

    Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft auch solche Zeichen, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rn. 12 - DüsseldorfCongress; GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!; GRUR 2006, 850 Rn. 28 f. - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 18.05.2018 - 30 W (pat) 33/15
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2017, 186 Rn. 29 - Stadtwerke Bremen; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 1044 Rn. 9 - Neuschwanstein; GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy).

    Hiervon ausgehend besitzen Wortmarken dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zeitpunkt der Anmeldung lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2013, 519 Rn. 46 - Deichmann; GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270, 271 Rn. 11 - Link economy; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 18.05.2018 - 30 W (pat) 33/15
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die dem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die von der Anmeldung erfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. EuGH GRUR 2015, 1198 Rn. 59 - Kit Kat; GRUR 2012, 610 Rn. 42 - Freixenet; GRUR 2008, 608 Rn. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9 - OUI; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat).

    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2017, 186 Rn. 29 - Stadtwerke Bremen; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 1044 Rn. 9 - Neuschwanstein; GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 18.05.2018 - 30 W (pat) 33/15
    Unterscheidungskraft fehlt es bereits dann, wenn - wie vorliegend - eine von mehreren Bedeutungen des Zeichens für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreibend ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - Doublemint; GRUR 2004, 680 Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 20 - HOT).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.05.2018 - 30 W (pat) 33/15
    Daran fehlt es, wenn sich das Bildelement in rein dekorativen Hervorhebungsmitteln erschöpft (BGH GRUR 2008, 710 Rn. 20 - VISAGE; GRUR 2001, 1153 - antiKALK).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 07.07.2005 - C-418/02

    DER GERICHTSHOF ERWEITERT DEN MARKENSCHUTZ DURCH ZULASSUNG VON

  • BPatG, 27.02.2008 - 29 W (pat) 10/06
  • BPatG, 29.10.2008 - 27 W (pat) 13/08

    HeuteKino!

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06

    Kinder III

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

  • BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 60/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "delikat (Wort-Bild-Marke" -

  • BPatG, 28.11.2016 - 24 W (pat) 528/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "BlowFill (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 19.10.2016 - 29 W (pat) 35/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Immer eine Frische voraus" - Unterscheidungskraft -

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • BPatG, 21.11.2006 - 24 W (pat) 12/01
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BPatG, 27.05.2003 - 29 W (pat) 176/02
  • BPatG, 15.04.2003 - 33 W (pat) 36/02
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BGH, 09.11.2016 - I ZB 43/15

    Stadtwerke Bremen - Markenschutz: Schutzhindernis der Täuschungseignung bei

  • BPatG, 30.01.2017 - 27 W (pat) 579/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "INDUSTRIEPARK HÖCHST" - Freihaltungsbedürfnis - zum

  • BPatG, 17.02.2020 - 28 W (pat) 63/19
    Das Anmeldezeichen vermittelt darüber hinaus keinen Hinweis auf die Art des Werbemediums (vgl. in diesem Zusammenhang auch BPatG 30 W (pat) 33/15 - Steinpark).
  • BPatG, 01.07.2020 - 28 W (pat) 63/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Pyrorauch" - Unterscheidungskraft -

    Das Anmeldezeichen vermittelt darüber hinaus keinen Hinweis auf die Art des Werbemediums (vgl. in diesem Zusammenhang auch BPatG 30 W (pat) 33/15 - Steinpark).
  • BPatG, 30.06.2020 - 28 W (pat) 20/19
    "Öffentlichkeitsarbeit; Beratung bei der Organisation und Führung von Einzelhandelsunternehmen; Verkaufsförderung für Dritte; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken" (vgl. in diesem Zusammenhang auch BPatG 30 W (pat) 33/15 - Steinpark).
  • BPatG, 26.05.2020 - 26 W (pat) 549/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "# (Bildmarke)" - keine Unterscheidungskraft

    Hierbei handelt es sich um ein graphisches Gestaltungselement, das absolut werbeüblich ist und einem Zeichen nicht zur Unterscheidungskraft verhelfen kann (BPatG 26 W (pat) 544/16 - Schloss; 30 W (pat) 508/16 - SUISSE-print; 30 W (pat) 33/15 - Steinpark).
  • BPatG, 30.06.2020 - 28 W (pat) 19/19
    Vorgenannte Überlegungen gelten entsprechend für die weiterhin verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen "Öffentlichkeitsarbeit; Beratung bei der Organisation und Führung von Einzelhandelsunternehmen; Verkaufsförderung für Dritte; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken" und "Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte" (vgl. in diesem Zusammenhang auch BPatG 30 W (pat) 33/15 - Steinpark).
  • BPatG, 08.04.2020 - 28 W (pat) 509/20
    Ebenso vermittelt das beanspruchte Zeichen keine Aussage über die Art des Werbemediums (vgl. in diesem Zusammenhang auch BPatG 30 W (pat) 33/15 - Steinpark).
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