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   BPatG, 18.06.2007 - 30 W (pat) 19/05   

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BPatG, 18.06.2007 - 30 W (pat) 19/05 (https://dejure.org/2007,36879)
BPatG, Entscheidung vom 18.06.2007 - 30 W (pat) 19/05 (https://dejure.org/2007,36879)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - 30 W (pat) 19/05 (https://dejure.org/2007,36879)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus BPatG, 18.06.2007 - 30 W (pat) 19/05
    Dies ist bei der sogenannten Scheinentlehnung der Fall, die zwar in der jeweiligen Fremdsprache nicht nachweisbar ist, vom inländischen Publikum aber als beschreibender, nicht betriebskennzeichnender Hinweis verstanden wird (BGH GRUR 1999, 238 (240) - Tour de culture).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 18.06.2007 - 30 W (pat) 19/05
    Denn abgesehen davon, dass der EuGH seine darin verfolgte Linie in einem bald danach entschiedenen Fall wieder verlassen hat (GRUR 2003, 58 - companyline), ist hier auf das Sprachverständnis der inländischen Verkehrskreise abzustellen und nicht auf jenes im englischen Sprachraum, was dann allenfalls Auswirkungen auf ein mögliches Freihaltungsbedürfnis hätte.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 18.06.2007 - 30 W (pat) 19/05
    Auch der Hinweis der Anmelderin auf die Entscheidung des EuGH (GRUR 2001, 1145 - babydry) kann im vorliegenden Fall zu keiner anderen Entscheidung führen.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.06.2007 - 30 W (pat) 19/05
    Eine solche besitzt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur ein Zeichen, das geeignet ist, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, welches die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (zuletzt BGH Mitt. 2006, 442 (445) - FUSSBALL WM 2006 - EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; Ströbele/ Hacker, MarkenG 8. Aufl. 2006, § 8 Rdn. 38).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 18.06.2007 - 30 W (pat) 19/05
    Eine solche besitzt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur ein Zeichen, das geeignet ist, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, welches die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (zuletzt BGH Mitt. 2006, 442 (445) - FUSSBALL WM 2006 - EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; Ströbele/ Hacker, MarkenG 8. Aufl. 2006, § 8 Rdn. 38).
  • BPatG, 16.07.2020 - 30 W (pat) 542/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Driverright" - fehlende Unterscheidungskraft

    Die inländischen Verbraucher nehmen ein Zeichen regelmäßig so auf, wie es ihnen entgegentritt und unterziehen es keiner analysierenden Betrachtungsweise; ein "neuer" Anglizismus oder auch Pseudo-Anglizismus erhält damit den Bedeutungsgehalt, der sich bei der ersten Begegnung ohne weiteres einem deutschsprachigen Verbraucher entsprechend deutschem Wortverständnis oder Wortbildungsgewohnheiten erschließt (vgl. BPatG, 26 W (pat) 13/12 - Fastfold; 26 561/16 - Fruitybomb; 30 W (pat) 19/05 - Wingame; s. zur sog. "Scheinentlehnung" auch Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, § 8 Rdn. 190).
  • BPatG, 15.06.2023 - 30 W (pat) 39/21
    Die inländischen Verbraucher nehmen ein Zeichen regelmäßig so auf, wie es ihnen entgegentritt und unterziehen es keiner analysierenden Betrachtungsweise; ein "neuer" Anglizismus oder auch Pseudoanglizismus erhält damit den Bedeutungsgehalt, der sich bei der ersten Begegnung ohne weiteres einem deutschsprachigen Verbraucher entsprechend deutschem Wortverständnis oder deutschen Wortbildungsgewohnheiten erschließt, so dass auch sprachregelwidrige Wortkombinationen mit einer unmittelbar verständlichen Sachaussage nur als solche und nicht (zumindest auch) als betriebskennzeichnender Hinweis aufgefasst werden (vgl. BPatG 26 W (pat) 13/12 - Fastfold; 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb; 30 W (pat) 19/05 - Wingame; 30 W (pat) 542/18 - Driverright; s. zur sog. "Scheinentlehnung" auch Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rdn. 211).
  • BPatG, 17.08.2023 - 30 W (pat) 503/22

    Schutzfähigkeit und Unterscheidungskraft des Wortzeichens und Bildzeichens als

    Die inländischen Verbraucher nehmen ein Zeichen regelmäßig so auf, wie es ihnen entgegentritt und unterziehen es keiner analysierenden Betrachtungsweise; ein "neuer" Anglizismus oder auch Pseudoanglizismus erhält damit den Bedeutungsgehalt, der sich bei der ersten Begegnung ohne weiteres einem deutschsprachigen Verbraucher entsprechend deutschem Wortverständnis oder Wortbildungsgewohnheiten erschließt, so dass auch sprachregelwidrige Wortkombinationen mit einer unmittelbar verständlichen Sachaussage nur als solche und nicht (zumindest auch) als betriebskennzeichnender Hinweis aufgefasst werden (vgl. BPatG 26 W (pat) 13/12 - Fastfold; 26 W (pat) 561/16 - Fruitybomb; 30 W (pat) 19/05 - Wingame; 30 W (pat) 542/18 - Driverright; s. zur sog. "Scheinentlehnung" auch Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rdn. 211).
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