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BPatG, 18.06.2013 - 21 W (pat) 10/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
Auszug aus BPatG, 18.06.2013 - 21 W (pat) 10/13
Dabei sind Beschreibung und Zeichnungen für die Auslegung des Patentanspruchs heranzuziehen, unabhängig davon, ob diese Auslegung die Grundlage der Verletzungsprüfung oder der Prüfung des Gegenstands des Patentanspruchs auf seine Patentfähigkeit ist (BGH GRUR 2012, 1124-1129 - Polymerschaum, Rn. 27). - BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06
Informationsübermittlungsverfahren
Auszug aus BPatG, 18.06.2013 - 21 W (pat) 10/13
Dazu ist zu ermitteln, was sich aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als unter Schutz gestellte technische Lehre ergibt (BGH GRUR 2010, 858-859 - Crimpwerkzeug III, Leitsatz 1 und BGH GRUR 2007, 859 Informationsübermittlungsverfahren, Leitsatz 2). - BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07
Klammernahtgerät
Auszug aus BPatG, 18.06.2013 - 21 W (pat) 10/13
Es stellt sich bei der Prüfung der Ausführbarkeit also die Frage, ob die in der Anmeldung oder dem Patent enthaltenen Angaben dem fachmännischen Leser so viel an technischer Information vermitteln, dass er mit seinem Fachwissen und seinem Fachkönnen in der Lage ist, die Erfindung erfolgreich auszuführen (BGH GRUR 2010, 916 ff. - Klammernahtgerät, Rn. 17).
- BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
Crimpwerkzeug III
Auszug aus BPatG, 18.06.2013 - 21 W (pat) 10/13
Dazu ist zu ermitteln, was sich aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als unter Schutz gestellte technische Lehre ergibt (BGH GRUR 2010, 858-859 - Crimpwerkzeug III, Leitsatz 1 und BGH GRUR 2007, 859 Informationsübermittlungsverfahren, Leitsatz 2). - BGH, 04.10.1979 - X ZR 3/76
Ermittlung des Gegenstandes eines Patentanspruchs - Voraussetzungen für das …
Auszug aus BPatG, 18.06.2013 - 21 W (pat) 10/13
Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung ist gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (BGH GRUR 1980, 166, 168 - Doppelachsaggregat). - BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99
"Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung
Auszug aus BPatG, 18.06.2013 - 21 W (pat) 10/13
Dabei müssen die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung der geschützten Erfindung benötigt, nicht im Patentanspruch enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus dem Inhalt der Patentschrift insgesamt ergeben (BGH GRUR 2003, 223-226 - Kupplungsvorrichtung II, Leitsatz). - BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92
"Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts; …
Auszug aus BPatG, 18.06.2013 - 21 W (pat) 10/13
Damit ist der Senat im Einspruchsbeschwerdeverfahren nur befugt, diese zwei Widerrufsgründe aufzugreifen (BGH, GRUR 1995, 333-337 - Aluminium-Trihydroxid, Leitsatz 3).