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   BPatG, 18.07.2007 - 29 W (pat) 24/07   

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BPatG, 18.07.2007 - 29 W (pat) 24/07 (https://dejure.org/2007,30907)
BPatG, Entscheidung vom 18.07.2007 - 29 W (pat) 24/07 (https://dejure.org/2007,30907)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 29 W (pat) 24/07 (https://dejure.org/2007,30907)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 29 W (pat) 24/07
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229 - Rn. 27 ff. - BioID; GRUR 2005, 763 ff. - Rn. 22 - Nestle/Mars; GRUR 2004, 1027 - Rn. 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICH-KEIT; GRUR 2003, 604 - Rn. 62 - Libertel; BGH GRUR 2006, 850 ff. - Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).

    Zeichen, die aus Angaben bestehen, die sonst als Werbeslogans, Qualitätshinweise oder Aufforderungen zum Kauf der Waren oder Dienstleistungen, auf die sich die Marke bezieht, verwendet werden, unterliegen ebenfalls denselben Anforderungen an die Unterscheidungskraft wie sonstige Marken (EuGH GRUR 2004, 1027 ff. - Rn. 44 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 29 W (pat) 24/07
    Die Hauptfunktion der Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR 2006, 229 - Rn. 27 ff. - BioID; GRUR 2005, 763 ff. - Rn. 22 - Nestle/Mars; GRUR 2004, 1027 - Rn. 42 ff - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICH-KEIT; GRUR 2003, 604 - Rn. 62 - Libertel; BGH GRUR 2006, 850 ff. - Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2005, 257 - Bürogebäude; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).

    Einer Wortmarke bzw. dem Wortbestandteil in der kombinierten Wort-/Bildmarke fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft dann, wenn dem Zeichenwort ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, oder es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache handelt, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 18.07.2007 - 29 W (pat) 24/07
    Einer Wortmarke bzw. dem Wortbestandteil in der kombinierten Wort-/Bildmarke fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft dann, wenn dem Zeichenwort ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann, oder es sich auch sonst um eine verständliche Wortfolge der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache handelt, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 541/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "rot schraffierte Herzform (Bildmarke)" -

    Insbesondere in Kombination mit einem vorangestellten "ich" oder "wir" und einem nachgestellten Nomen ist das Herz zu einem üblichen Symbol für "Liebe", "ich liebe", "wir lieben" bzw. "love" oder "loves" geworden (vgl. BPatG Beschluss vom 27.04.2017, 25 W (pat) 545/17  - we [love] fruit; Beschluss vom 18.07.2007, 29 W (pat) 24/07 - ich liebe Deutschland; Beschluss vom 19.04.2005, 27 W (pat) 281/04 - JESUS [Herz] YOU).
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